Die Eltern eines Kindes haben Sie gebeten, Taufpate bzw. Taufpatin ihres Kindes zu werden. Sie übernehmen damit einen kirchlichen Auftrag, nämlich bei der Taufspendung anstelle des Täuflings unsern Glauben zu bekennen und zu versprechen, für das Heranwachsen des Kindes in unserm christlich-katholischen Glauben einzustehen. Taufpate zu sein ist also ein ehrenvolles, aber auch verantwortungsvolles Amt.
Ein Pate muss die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie breits empfangen haben und darf durch kein Rechtshindernis (z. B. Austritt aus der Kirche) vom Patenamt ausgeschlossen sein. Von jedem kath. Paten wird ein neuer Taufschein (erhältlich im Pfarramt der Taufe) oder ein Patenschein (erhältlich im Pfarramt des Wohnsitzes) benötigt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann als Taufzeuge neben einem Paten zugelassen werden.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Taufpate zu werden, wird uns Ihr Name und Ihre Adresse von den Eltern bei der Anmeldung des Kindes zur Taufe mitgeteilt.
Wenn Sie Zweifel bei der Annahme des Patenamtes haben, steht Ihnen unser Pfarrer gerne zu einem beratenden Gespräch zur Verfügung.
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