Der Pfarrgemeinderat ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrei und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat.
Aufgabe des PGR ist es, die gemeinsame Sendung aller darzustellen, die einzelnen Dienste und Gruppen zu integrieren und zwischen der Gemeinde und ihnen zu vermitteln. In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der PGR, je nach Sachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen, beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen.
Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten, berufenen und geborenen Mitgliedern. Geborenes Mitglied ist der Pfarrer (beziehungsweise anstelle von ihm ein/e von ihm delegierte/r hauptamtlicher Seelsorger/in - bei uns z.Zt. Gemeindereferent Christian Schöneberger). Die Amtszeit der Gewählten und Berufenen beträgt 4 Jahre.
Die gewählten Mitglieder werden von den Wahlberechtigten der Pfarrgemeinde unmittelbar gewählt. Die zu wählende Zahl (6-12) wird vom amtierenden PGR vor der Wahl festgelegt. In unserer Pfarrgemeinde beträgt die Zahl der gewählten PGR-Mitglieder 12.
Die Berufung weiterer Mitglieder erfolgt durch den Pfarrer nach Zustimmung durch die Mehrheit der amtlichen und gewählten Mitglieder des PGR. Die Anzahl der berufenen Mitglieder beträgt höchstens die Hälfte der gewählten Mitglieder. Bei der Berufung sind für die Pfarrei bedeutsame Zielgruppen, insbesondere die Jugend, zu berücksichtigen, sofern die nicht schon unter den gewählten Mitgliedern vertreten sind.
Der Vorstand des PGR besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter, und Schriftführer. Der Vorstand kann auf Beschluss des PGR um zwei Stellvertreter erweitert werden. Der Pfarrer (bzw. sein Delegierter) gehört dem Vorstand kraft Amtes an. Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor und lädt zu diesen ein. Der Vorstand entscheidet in Fragen, die zwischen zwei PGR-Sitzungen zu regeln sind.
Innerhalb des PGR gibt es verschiedene Sachausschüsse. In diesen Ausschüssen werden spezielle Themen besprochen, die den Rahmen einer PGR-Sitzung sprengen würden (z. B. Koodination der Jugendarbeit oder Vorbereitung des Pfarrfestes). In unserer Pfarrei gibt es Sachausschüsse für die Bereiche Jugend, Liturgie, Familie, Alte Menschen und Öffentlichkeit sowie den Festausschuss. Die Ausschüsse setzen sich aus Mitgliedern des PGR und weiteren Personen, die in den jeweiligen Bereichen tätig sind, zusammen.