Schreiben an die Priester, Diakone, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral, Mitglieder der Räte in den Pfarreien / Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften / Kirchengemeindeverbänden, Dekanaten und der diözesanen Gremien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sowie an alle Gläubigen im Bistum Trier zur Reform der Pfarreien auf der Grundlage der Beschlüsse der Diözesansynode 2013-2016
Liebe Schwestern und Brüder!
1. Zu den wesentlichen Ergebnissen unserer Diözesansynode 2013-2016 gehört der Aufruf zu einem Prozess diakonischer Kirchenentwicklung. Die Synode ermutigt uns als Christinnen und Christen im Bistum Trier, uns „grundlegend neu auszurichten und in allen kirchlichen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hinein zu wirken“. „Eine Kirche, die sich so versteht, die Jesus und seiner Botschaft vom Reich Gottes folgt, stellt den Menschen, sein Dasein und seine Fragen in den Mittelpunkt: Seine Freude und Hoffnung, seine Trauer und Angst.“1 Mit diesen Worten formuliert das Abschlussdokument eine Vision und zugleich einen Auftrag für die gesamte Ortskirche von Trier. Sie betreffen in besonderer Weise das kirchliche Leben in unseren Pfarreien, sind doch die Pfarreien „eine wertvolle Wirklichkeit“ (Papst Franziskus)2 für das Leben des Glaubens.
2. Das „Rahmenleitbild für die Pfarrei und den Pastoralen Raum“, das eine Arbeitsgruppe auf der Grundlage des Synodendokuments erarbeitet hat, konkretisiert die Vision einer solchen Kirche in sieben Leitsätzen3 und bietet zugleich eine verlässliche Grundlage, auf der konkretes Handeln vor Ort geplant, realisiert und weiterentwickelt werden kann.4 Darüber hinaus liegen bereits vielfältige inhaltliche Anregungen und Konzepte vor, die ebenfalls von Arbeitsgruppen für die 1 Abschlussdokument heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen, S. 13 (www.bistumtrier.de/fileadmin/user_upload/docs/abschlussdokument_final.pdf). Die offizielle Ausgabe findet sich im Kirchlichen Amtsblatt KA 2016 Nr. 120. 2 Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium (EG) Nr. 29 (deutsche Ausgabe in der Schriftenreihe des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 194). 3 „Wir lassen uns von der Verheißung des Reiches Gottes leiten. – Wir gehen zu den Menschen und sind missionarisch-diakonische Kirche. – Wir denken vom Einzelnen her. – Wir nehmen Vielfalt als Gottes Geschenk an. – Wir entdecken und fördern Charismen. – Wir sind Gemeinschaft. – Wir teilen Verantwortung.“ 4 Vgl. www.bistum-trier.de/fileadmin/user_upload/TPG_RLB_Gesamttext.pdf. 2 verschiedenen Bereiche des kirchlichen Lebens entwickelt worden sind.5 Ihnen ist gemeinsam, zu einer pastoralen Weiterentwicklung in unserem Bistum beitragen zu wollen, die gleichermaßen diakonisch (d.h. den Menschen dienend), missionarisch (d.h. die Frohe Botschaft Gottes bezeugend) und lokal verortet (d.h. an den konkreten lebens- und sozialräumlichen Gegebenheiten orientiert) ist.
3. Zu den grundlegenden Perspektivwechseln, die die Synode angemahnt hat, gehört auch der Entschluss, weite pastorale Räume einzurichten und darin netzwerkartige Kooperationsformen zu verankern.6 Dieser Perspektivwechsel soll dazu beitragen, „in den sich verknappenden materiellen und personellen Ressourcen auch Chancen zu entdecken, das Verhältnis von Nähe und Weite neu zu bestimmen und in den Sozialräumen der Menschen aktiv Gemeinde und Kirche zu bilden.“ Die weiten pastoralen Räume wollen auch eine größere Vielfalt kirchlicher Lebensformen ermöglichen, als das bisher vielfach auf der Ebene der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften der Fall ist. Dabei war für die Synodalen immer klar, dass das kirchliche Leben sich konkret vor Ort ereignet, sei es in den klassischen pfarrlichen Strukturen oder an anderen und neuen „Orten von Kirche“.
Den Synodalen war ebenfalls sehr bewusst, dass dieser Perspektivwechsel „einen schmerzhaften Einschnitt [bedeutet], weil er das vertraute Umfeld des kirchlichen Lebens verändert wie kein anderer [Perspektivwechsel]. Die reale Situation lässt aber keinen Zweifel daran, dass diese grundlegenden Veränderungen notwendig sind, wenn die Kirche von Trier es nicht beim bloß passiven Reagieren auf die Entwicklungen belassen will. Das Bistum Trier stellt sich und die Christinnen und Christen vor die Herausforderung, die pastoralen und die Verwaltungs-Prozesse neu zu ordnen.“
Als Richtwert benennt das Synodendokument eine Zahl von 60 Pfarreien der Zukunft. Auf dieser Grundlage haben seit 2016 verschiedene Arbeitsgruppen an der Konkretisierung der Größe, dem räumlichen Zuschnitt wie auch der inneren Struktur der künftigen Pfarreien gearbeitet. Dabei stellte sich zunehmend dringlicher die Frage, ob sich das von der Synode angestrebte Bild angesichts der aktuellen kirchlichen Entwicklungen in unserem Land längerfristig überhaupt in 60 Pfarreien verwirklichen lässt: Ist es nicht angesichts fortschreitend schwindender Kirchenbindung und knapper werdender Ressourcen sinnvoller, schon jetzt in noch größeren Zusammenhängen zu denken, einen Überhang an Strukturen abzubauen, um eine größere Beweglichkeit für neue pastorale Initiativen zu ermöglichen und in den Pfarreien wirksamer zusammenzuarbeiten? So kam es nach intensiven Beratungen, nicht zuletzt mit den diözesanen Gremien, zu der Entscheidung, 35 Pfarreien der Zukunft vorzusehen, die unterschiedliche Lebensräume umfassen und damit eine größere Vielfalt abbilden.
4. Bei den sich daran anschließenden Informationsveranstaltungen im gesamten Bistum zeigte sich die ganze Bandbreite von Reaktionen: Einverständnis und erwartungsvolle Zustimmung, wie auch Verunsicherung, Zweifel und Ablehnung im Blick auf die Machbarkeit des neuen Konzepts. Als ich dann am 9. Oktober 2019 das „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 (Umsetzungsgesetz)“ in Kraft setzte11, gingen bei den zuständigen Behörden in Rom Beschwerden ein. Die Hauptkritikpunkte lauteten: Die Reform der Pfarreien komme zu schnell, sie sei für die Gläubigen zu einschneidend. Darüber hinaus entspreche sie in bestimmten Aspekten
nicht den Vorgaben des universalen Kirchenrechts. Die Beschwerden führten dazu, dass die Kleruskongregation am 21. November 2019 das Gesetz aussetzte, um eine sorgfältige Prüfung vornehmen zu können.
5. Ein intensiver Austausch mit der Kleruskongregation sowie mit dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte, bei dem die römischen Behörden auch deutliche Vorbehalte gegenüber dem Gesetzestext formulierten, hat dazu geführt, dass ich mit Wirkung vom 18. November 2020 das Gesetz aufgehoben habe.13 Im Aufhebungsdekret habe ich zugleich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode, wie sie im Abschlussdokument formuliert sind, für das Bistum weiterhin handlungsleitend bleibt. Zu diesem Zweck fand im Jahr 2020 noch einmal eine Vielzahl von Gesprächen und Beratungen statt, deren Ergebnis in das hier vorliegende Schreiben aufgenommen wurde. Die hier beschriebenen Elemente und Schritte sind in den grundlegenden Punkten mit der Kongregation für den Klerus und dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte abgestimmt.
6. Mit dem vorliegenden bischöflichen Schreiben, das auch als eine Frucht des Lernprozesses der vergangenen Jahre betrachtet werden kann, möchte ich nun einerseits die Verbindlichkeit des hier Vorgelegten zum Ausdruck bringen und andererseits dem Prozesscharakter der Reform Rechnung zu tragen. Bitte erwarten Sie daher in diesem Schreiben keine detaillierten Festlegungen, wie sie ein Gesetz enthält. Vielmehr geht es um Grundentscheidungen und Vorgaben, die zugleich die Möglichkeit enthalten, in den kommenden Jahren bei der konkreten Ausgestaltung der künftigen Pfarreien und Pastoralen Räume Erfahrungen zu machen, die in die entsprechenden, noch zu erstellenden Ordnungen (siehe unten Nr. 31), Eingang finden.
7. Worin bestehen die von mir getroffenen Grundentscheidungen und Vorgaben? Sie bestehen im Wesentlichen in der Errichtung von 35 Pastoralen Räumen, die in ihrem territorialen Zuschnitt deckungsgleich sind mit den bisher geplanten 35 Pfarreien der Zukunft;
- in dem an alle Pfarreien gerichteten Auftrag, sich bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 innerhalb der Pastoralen Räume vorzugsweise auf der Ebene der bisher bestehenden Pfarreiengemeinschaften zu neuen Pfarreien zusammenzuschließen;
- in der schrittweisen Ablösung der bisherigen Dekanate durch die Pastoralen Räume.
8. Da die von der Synode angestrebte Erneuerung des kirchlichen Lebens selbstverständlich nicht allein und nicht in erster Linie durch strukturelle Veränderungen erreicht werden kann, braucht es immer wieder den Rückbezug auf das Abschlussdokument der Synode und die weiteren Texte und Arbeitshilfen, die zur inhaltlichen Verwirklichung der Synodenbeschlüsse erarbeitet wurden15 und werden (siehe unten Nr. 32).
9. Im vergangenen Jahr kam ein weiteres Dokument hinzu: Am 29. Juni 2020, also noch in der Phase des Abstimmungsprozesses mit den römischen Dienststellen, veröffentlichte die Kongregation für den Klerus die Instruktion Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche.16 Die Instruktion beschreibt die Situation der Pfarrei im heutigen Kontext und gibt Hinweise für ihre zeit- wie evangeliumsgemäße Weiterentwicklung. Die Instruktion berücksichtigt dabei insbesondere die Lehrverkündigung von Papst Franziskus. Wenn man die Abschnitte I-VI17 der Instruktion liest, so entdeckt man sowohl in der Situationsanalyse als auch in den wesentlichen Optionen für das Leben in den Pfarreien eine Nähe zu dem, was unsere Diözesansynode 2013-2016 erkannt und formuliert hat. Mit der Betonung des missionarischen und diakonischen Einsatzes sowie der lokalen und sozialräumlichen
Orientierung, die dazu auffordern, eine selbstgenügsame Binnenschau des pfarrlichen Lebens zu überschreiten, berührt sich die Vision der Synode mit den Perspektiven, die die Instruktion entfaltet.
10. Nach meiner Überzeugung sind die Analysen und Voten, die unsere Diözesansynode vorgelegt hat, fünf Jahre nach ihrem Abschluss nicht veraltet. Im Gegenteil: Die Synodenbeschlüsse haben durch die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, durch die fortschreitende Aufdeckung und Aufarbeitung verschiedener Formen von Machtmissbrauch in der Kirche, durch die ersten vorläufigen Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie den fortschreitenden dramatischen Rückgang von personellen und finanziellen Ressourcen an Dringlichkeit gewonnen.
Der Auftrag der Pfarreien
11. In seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium, das am 24. November 2013, also wenige Wochen vor der ersten Vollversammlung unserer Diözesansynode erschien18, legt Papst Franziskus seine Gedanken zur Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute vor. Dabei spricht er auch von der Pfarrei. Er beschreibt sie als „eine kirchliche Präsenz im Territorium, ein Bereich des Hörens des Wortes Gottes, des Wachstums des christlichen Lebens, des Dialogs, der Verkündigung, der großherzigen Nächstenliebe, der Anbetung und der liturgischen Feier. Durch all ihre Aktivitäten ermutigt und formt die Pfarrei ihre Mitglieder, damit sie aktiv Handelnde in der Evangelisierung sind.“ (EG 28) Und er betont: „ Die Pfarrei ist keine hinfällige Struktur; gerade weil sie eine große Formbarkeit besitzt, kann sie ganz verschiedene Formen annehmen, die die innere Beweglichkeit und die missionarische Kreativität des Pfarrers und der Gemeinde erfordern.
Obwohl sie sicherlich nicht die einzige evangelisierende Einrichtung ist, wird sie, wenn sie fähig ist, sich ständig zu erneuern und anzupassen, weiterhin ‚die Kirche [sein], die inmitten der Häuser ihrer Söhne und Töchter lebt‘. Das setzt voraus, dass sie wirklich in Kontakt mit den Familien und dem Leben des Volkes Gottes steht und nicht eine weitschweifige, von den Leuten getrennte Struktur oder eine Gruppe von Auserwählten wird, die sich selbst betrachten.“ (Ebd.)
12. Auch die Instruktion der Kleruskongregation über die Pfarrgemeinde betont einerseits die lange Geschichte, die Bedeutung und die Unverzichtbarkeit der Pfarrei: „Sie hat von Anfang an eine grundlegende Rolle im Leben der Christen und in der Entwicklung und der Pastoral der Kirche gespielt. Schon in den Schriften des hl. Paulus sind ihre ersten Spuren erkennbar. Einige paulinische Texte verweisen auf die Bildung von kleinen Gemeinschaften, Hauskirchen, die der Apostel schlicht mit dem Begriff ‚Haus‘ bezeichnet (vgl. z.B. Röm 16,3-5; 1 Kor 16,19-20; Phil 4,22).
In diesen ‚Häusern‘ kann man die Entstehung der ersten ‚Pfarreien‘ sehen.“ (Nr. 6) Zugleich ist die Pfarrei bis heute „der menschliche Kontext, in dem die Evangelisierung der Kirche vonstattengeht, die Sakramente gefeiert werden und die karitative Liebe in einer missionarischen Dynamik erfahrbar wird.“ (Nr. 19)
13. Das Dokument der Kleruskongregation verkennt aber auch nicht die Grenzen und Veränderungen, denen Pfarreien heute unterliegen: „In den gegenwärtigen Veränderungen schafft es die Pfarrei trotz großzügigen Einsatzes bisweilen nicht, angemessen den vielen Erwartungen der Gläubigen zu entsprechen, besonders unter Berücksichtigung der mannigfaltigen Gemeinschaftsformen. Es ist richtig, dass es ein Charakteristikum der Pfarrei ist,
dass sie dort verwurzelt ist, wo alle tagein tagaus leben. Doch ist insbesondere heute das Gebiet nicht mehr nur ein geographisch abgegrenzter Bereich, sondern der Zusammenhang, in dem jeder sein Leben, das aus Beziehungen, gegenseitiger Hilfe und lange gepflegten Traditionen besteht, lebt. Auf diesem ‚existenziellen Territorium‘ steht die ganze Herausforderung der Kirche auf dem Spiel. Daher erscheint ein pastorales Handeln überholt, das den Handlungsraum ausschließlich auf den Bereich innerhalb der territorialen Grenzen der Pfarrei beschränkt.“ (Nr.16)
Kritisch wird vermerkt: „Oft sind es gerade die Pfarrangehörigen, die diese Sichtweise, die mehr von der Sehnsucht nach dem Vergangenen als vom Mut, die Zukunft zu gestalten, geprägt erscheint, nicht mehr verstehen.“ (Ebd.) Und noch drastischer heißt es wenige Sätze später: „Die bloße Wiederholung von Aktivitäten, die das Leben der Menschen nicht berühren, [bleibt] ein steriler Überlebensversuch, der oft mit allgemeiner Gleichgültigkeit zur Kenntnis genommen wird. Wenn die Pfarrei nicht die der Evangelisierung innewohnende spirituelle Dynamik lebt, läuft sie Gefahr, selbstbezogen zu werden und zu verkalken, da sie Erfahrungen vorschlägt, die den Geschmack des Evangeliums und die missionarische Durchschlagskraft bereits verloren haben und vielleicht nur für kleine Gruppen bestimmt sind.“ (Nr. 17)
14. Um dieser Gefahr zu entgehen, braucht es eine Erneuerung der traditionellen pfarrlichen Strukturen unter missionarischem Gesichtspunkt. Darin sieht die Instruktion das „Herzstück der gewünschten pastoralen Umkehr.“ (Nr. 20) Zugleich sieht die Instruktion die Pfarrgemeinde herausgefordert, „durch ein Netz geschwisterlicher Beziehungen, die auf die neuen Formen der Armut ausgerichtet sind, lebendiges Zeichen der Nähe Christi zu sein.“ (Nr. 19)
15. Die Zitate zeigen, dass die Instruktion ein ähnliches Bild von der Pfarrei zeichnet wie das Abschlussdokument der Synode, wenn dieses Wert darauf legt, dass in der Pfarrei der Zukunft kategoriale Formen der Seelsorge und sozial-caritative Dienste in ein gemeinsames Pastoralkonzept integriert werden, damit „ein umfassendes, an den Lebensorten und Lebenswirklichkeiten der Menschen orientiertes und abgestimmtes seelsorgliches und diakonisches Angebot entwickelt und vorgehalten“ werden kann.
Die Synode hat keinen Hehl daraus gemacht, dass dies bedeutet, Abschied zu nehmen, „von der bisherigen Form der Pfarrei und den damit gegebenen Routinen und Gewohnheiten; von der Vorstellung, dass die bisherigen Pfarreien als pastorale Handlungsebene unverändert fortbestünden; von der Vorstellung, dass alle Pfarreien in ihrem äußeren Erscheinungsbild gleich sein könnten oder sollten.“
16. Auf dieser Grundlage und zur Verwirklichung der in den zitierten Dokumenten genannten Ziele erhalten die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien den Auftrag, bis spätestens zum Ende des Jahres 202522 innerhalb der 35 neuen Pastoralen Räume Zusammenschlüsse von Pfarreien im Sinne von Fusionen vorzubereiten.23 Ausgangspunkt für diese Zusammenschlüsse ist die Ebene der bestehenden Pfarreiengemeinschaften, da sich in diesen Räumen während der vergangenen Jahre, nicht zuletzt auch durch die Bildung der Kirchengemeindeverbände, bereits eine Kultur, die Veränderungsprozesse beschleunigen (Nr. 8). Zusammenarbeit etabliert hat. Wenn es sinnvoll erscheint, können sich innerhalb des Pastoralen Raumes auch mehrere Pfarreiengemeinschaften zu einer neuen großen Pfarrei vereinigen. Des Weiteren kann es Gründe geben, innerhalb des Pastoralen Raumes eine Vereinigung von Pfarreien zu vollziehen, die nicht deckungsgleich ist mit dem Gebiet der bisherigen Pfarreiengemeinschaften.
17. In den dazu anstehenden Prozessen kommen den pfarrlichen Gremien und den Organen der Kirchengemeinden zusammen mit den Pfarrern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral eine wesentliche Rolle und Verantwortung zu. Ich bitte daher alle Beteiligten, sich engagiert in diese Prozesse einzubringen, damit wir gemeinsam dem Auftrag der Diözesansynode zu einer kirchlichen Erneuerung gerecht werden. Dabei ist es notwendig, selbstkritisch und wachsam zu sein, „damit wir nicht“, wie Papst Franziskus sagt, „in der Nostalgie von Strukturen und Gewohnheiten verhaftet bleiben, die in der heutigen Welt keine Überbringer von Leben mehr sind.“ (EG 108) Die Sehnsucht nach dem Vergangenen soll nicht größer sein als der Mut, die Zukunft zu gestalten (vgl. oben Nr. 13)! Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal die drastische Mahnung des Papstes wiederholen, der davor warnt, dass die Pfarrei am Ende zu einer „Gruppe von Auserwählten wird, die sich selbst betrachten.“ (EG 28 / vgl. oben Nr. 11)
Zugleich möchte ich noch einmal ausdrücklich und aufrichtig den Frauen und Männern sowie den Jugendlichen danken, die aktuell und in den zurückliegenden Jahren in den Gremien mit großem Engagement das pfarrliche Leben mitgestaltet und -verantwortet haben. Mein besonderer Dank gilt denjenigen, die bereit waren, über die ursprünglich vorgesehene Amtszeit hinaus, auch noch für das laufende Jahr zur Verfügung zu stehen. Die Einschätzungen und Hinweise, die sie zum kirchlichen Leben vor Ort in den kommenden Monaten geben werden, werden wesentlich dafür sein, ob und wie unsere Gemeinden den Weg in die Zukunft finden. Ebenso möchte ich den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern danken, die bis November 2019 auf die Gründung der Pfarreien der Zukunft zugegangen sind, was für viele einschneidende Veränderungen in ihrer bisherigen Rolle bedeutet hätte und die jetzt mithelfen, den Übergang zu gestalten.
18. Wie ich im September des vergangenen Jahres versprochen habe, möchte ich trotz der anstehenden Veränderungen und Unwägbarkeiten nicht noch einmal um die Bereitschaft zur Verlängerung des Mandates bitten. Die Übergangsmandate für die Pfarrgemeinderäte, Pfarreienräte und Kirchengemeinderäte enden am 31. Dezember 2021. Damit auch im Jahr 2022 die notwendige Gremienbeteiligung sichergestellt ist, wird es zum Ende dieses Jahres entsprechende Wahlen geben. Die dazu notwendigen Informationen werden zu gegebener Zeit ergehen.
Die Pastoralen Räume
19. Die oben beschriebene Bedeutung, aber auch die Grenzen, an die die Pfarrei in der heutigen Situation stößt (vgl. oben Nrn. 11-13), hatten die Synodalen dazu bewogen, statt der bisherigen Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften und Dekanate neue, wesentlich größere „Pfarreien der Zukunft“ vorzusehen. In ihnen sollten u.a. durch eine stärkere Vernetzung der kirchlichen Akteure und Strukturen sowie durch eine Standardisierung und Bündelung administrativer Vorgänge die kirchlichen Grunddienste auch angesichts absehbar zurückgehender Ressourcen gesichert werden. Zugleich sollten hierdurch Christinnen und Christen vor Ort unterstützt werden, ihren Glauben persönlich und gemeinsam zu leben und dabei auch innovative Wege zu gehen. Schließlich sollte die geplante Reform der Pfarreien dazu dienen, nicht in absehbarer Zeit eineerneute Reform der pfarrlichen Strukturen vornehmen zu müssen.
Auch wenn nun die Errichtung dieser Pfarreien durch die Beschwerden aus dem Bistum und die römischen Vorbehalte nicht zur Umsetzung gelangt ist, bleibt es nach wie vor richtig und notwendig, dass es für eine Zukunftsfähigkeit unserer Pfarreien eine deutlich verbindlichere und damit wirksamere Vernetzung und Zusammenarbeit geben muss, damit die Pfarreien den ihnen zugewiesenen Auftrag im Sinne einer stärker erkennbaren missionarischen und diakonischen Kirche wahrnehmen können.
20. Diesem Anliegen sollen die 35 neu zu errichtenden Pastoralen Räume Rechnung tragen. Sie sollen inhaltlich wie auch strukturell die Realisierung der Beschlüsse der Trierer Diözesansynode befördern und so der pastoralen Entwicklung dienen. Dazu werden auf der Ebene der Pastoralen Räume sowohl Entscheidungen hinsichtlich der Pastoral und des Personaleinsatzes getroffen, als auch administrative Verfahren verantwortet und gemeinsam mit den Pfarreien vorangebracht. Um dieses Ziel zu erreichen, gewährleisten die Pastoralen Räume eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie mit den überpfarrlichen Einrichtungen und den „Orten von Kirche“ (siehe unten Nr. 22). Zudem schaffen sie eine Verbindung zur diözesanen Ebene.
21. Mit dem Pastoralen Raum ist eine Handlungs- und Kooperationsebene gegeben, die es ermöglicht, auf die Vielfalt menschlicher Lebensentwürfe und -verhältnisse in den unterschiedlichen Sozialräumen angemessener und differenzierter als bisher zu antworten.
Vielfach ist es sinnvoll, die kirchlichen Grundvollzüge und weitere seelsorgliche Aufgaben in gemeinsamer Perspektive von Seelsorge, Caritas und weiteren Kooperationspartnern im Pastoralen Raum zu gestalten.
22. Da die Pfarrei heute von den Gläubigen wesentlich weniger als ein streng geographisch abgegrenzter Bereich wahrgenommen wird, sondern viel mehr ein „existenzielles Territorium“ darstellt, kann sich auch der pastorale Handlungsraum nicht mehr auf den Bereich der territorialen Grenzen und traditionellen pfarrlichen Strukturen beschränken (vgl. oben Nr. 13).
Die Diözesansynode spricht daher von den verschiedenen und neuen „Orten von Kirche“, die sich häufig an den Lebensorten der Menschen orientieren. „Orte von Kirche“ können auch Einrichtungen (etwa der Caritas), Gruppierungen (zum Beispiel Verbandsgruppen oder Gebetsgemeinschaften) oder Initiativen sein, die nicht dem pfarrlichen Kontext im strengen Sinn zugeordnet sind. Auch für sie soll der Pastorale Raum Sorge tragen. Zugleich soll die Entdeckung und Bildung neuer „Orte von Kirche“ (z.B. mit einem gottesdienstlichen, diakonischen, katechetischen oder missionarischen Schwerpunkt, als geistliches Zentrum oder als ein Projekt der Kooperation mit nichtkirchlichen Partnern) im Pastoralen Raum und durch diesen Raum gefördert werden.
23. Die Leitung des Pastoralen Raums obliegt einem Team aus bis zu drei hauptamtlichen Personen. Es trägt zusammen mit allen haupt- und ehrenamtlich Aktiven Sorge dafür, dass die pastorale und kirchliche Entwicklung insgesamt im Sinne der Perspektivwechsel der Diözesansynode sowie des Rahmenleitbilds für die Pfarrei und den Pastoralen Raum betrieben wird.
Um die Verantwortung aller Getauften für das kirchliche Leben deutlicher sichtbar zu machen, wird angestrebt, dass künftig zusätzlich bis zu zwei ehrenamtliche Mitglieder im Leitungsteam tätig werden können. Jedem Mitglied des Leitungsteams ist ein fester Verantwortungsbereich zugeordnet. Es ist darauf zu achten, dass in jedem Team Verwaltungskompetenz vorhanden ist.
Das Team wird von einem Priester geleitet. Dieser nimmt die Leitung in kollegialer Weise wahr. Er ist in der Regel auch Pfarrer einer Pfarrei im Pastoralen Raum.
24. Den Pfarrern ist die Hirtensorge für die ihnen übertragenen Pfarreien anvertraut. Sie sind zugleich in besonderer Weise zur Zusammenarbeit entsprechend den Zielsetzungen des Pastoralen Raums verpflichtet.
25. Die weiteren Priester (Kooperatoren, Kapläne, Subsidiare sowie Priester im kategorialen Dienst30), die Diakone, die Gemeindereferentinnen und -referenten, die Pastoralreferentinnen und -referenten werden in Absprache mit der Leitung des Pastoralen Raumes ernannt. Ihr konkreter Einsatz ergibt sich unter Berücksichtigung der diözesanen und arbeitsrechtlichen Vorgaben aus den konkreten pastoralen Bedarfen in den Pfarreien und im Pastoralen Raum.
26. Um die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen und um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, schließen sich die Kirchengemeinden innerhalb eines Pastoralen Raumes zu einem Kirchengemeindeverband zusammen. Dieser ist der Empfänger der diözesanen „Schlüsselzuweisungen“ und entscheidet über deren Verteilung im Pastoralen Raum.
27. Im Abschlussdokument der Synode heißt es: „Damit das synodale Prinzip im Bistum Trier gelebt werden kann, sind verlässliche Strukturen erforderlich, die dynamische Prozesse ermöglichen und sichern. Entscheidungen werden in einem guten Miteinander aller Beteiligten vorbereitet, diskutiert und getroffen.“ In diesem Sinn sind geeignete Strukturen der Beteiligung im Pastoralen Raum zu entwickeln.
28. Die Pastoralen Räume sollen, beginnend ab dem 1. Januar 2022, zügig errichtet werden. Sie lösen Schritt für Schritt die bisherigen Dekanate mit ihren Aufgaben und Strukturen ab.
Die nächsten Schritte
29. Als nächster Schritt zur Realisierung der synodalen Pfarreienreform findet in der ersten Jahreshälfte 2021 eine sogenannte Sondierungsphase statt. In dieser Phase geht es darum, im Gebiet der künftigen Pastoralen Räume die Situation der Pfarreien, der Pfarreiengemeinschaften und Dekanate zu erheben: Welche Themen, welche Fragen und welche Projekte beschäftigen die Verantwortlichen vor Ort? Wie weit sind die Anliegen der Synode hinsichtlich der künftigen Gestalt der Pfarreien schon vor Ort angekommen? Wie steht es um die personellen und materiellen Möglichkeiten der Pfarreien? Welche konkreten Überlegungen bestehen im Blick auf die vorgesehenen Zusammenschlüsse der Pfarreien? Es geht mit einem Wort um eine ehrliche Bestandsaufnahme, die sich aus den Fragen speist: Wie können wir heute in einem guten Sinn Kirche Jesu Christi vor Ort sein? Wie und wozu wollen wir künftig Kirche unter und mit den Menschen sein, mit denen wir in unseren Städten und Gemeinden zusammenleben?
30. Für die Sondierungsphase werden Beauftragten-Teams benannt, die in der Regel aus einer Gruppe von fünf Personen bestehen. Dazu gehören zwei diözesane Beauftragte, die in besonderer Weise die diözesane Perspektive einbringen und in Kontakt zu den Weihbischöfen und mir stehen.
Hinzu kommen zwei bis drei haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen, die als lokale Beauftragte vor allem die Erfahrung und Kenntnisse der Situationen, Gruppen und Gremien vor Ort in die Sondierung einbringen. Sie sind wichtige Kontaktpersonen in den Pastoralen Raum hinein.
Darüber hinaus wurden bereits im August 2019 vielerorts sogenannte Steuerungsgruppen gebildet. Sie unterstützen den Prozess der Sondierung und der Entwicklung auf den Pastoralen Raum hin. Alle Beauftragten handeln im Sinne des hier vorliegenden Schreibens und erhalten dazu von mir eine offizielle Beauftragung.
31. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, suchen die Beauftragten-Teams den Kontakt mit denjenigen, denen in den Pfarreien / Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften / Kirchengemeindeverbänden und Dekanaten eine besondere haupt- oder ehrenamtliche Verantwortung zukommt. Die Ergebnisse ihrer Gespräche werden dokumentiert und in der zweiten Jahreshälfte 2021 ausgewertet. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden im
Einvernehmen mit mir und den weiteren Bistumsverantwortlichen weitere Schritte hin auf den Pastoralen Raum vereinbart und ein Zeitplan erstellt.
Ab dem 1. Januar 2022 schließt sich die Phase der Errichtung der Pastoralen Räume und des Zusammenschlusses zu den neuen Pfarreien an sowie die Phase der inhaltlichen Entwicklung im Sinne der Vorgaben der Diözesansynode und der aus ihr resultierenden Ordnungen und Dokumente.
32. Wichtige Impulse für das kirchliche Leben bieten die Ergebnisse der Teilprozessgruppen Katechese, Familie in all ihrer Vielfalt, Geistliche Zentren, Liturgie, Inklusion, Missionarische Teams und Freiwilliges Missionarisches Jahr. Sie sollen deshalb ergänzend zur Sondierungsphase und deren Auswertung eine erste, exemplarische Umsetzung erfahren. Die haupt- und ehrenamtlich Aktiven im Bistum sind aufgefordert, diese Anregungen aufzunehmen und in die Gestaltung des Lebens vor Ort einfließen zu lassen. Die Fachbereiche im Generalvikariat erstellen derzeit Handlungsanregungen, die zur Unterstützung und Koordinierung dienen.
33. Liebe Schwestern und Brüder im Bistum Trier! Als Getaufte stehen wir unter dem Anspruch, in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts lebendige Kirche Jesu Christi zu sein, die sich dem einzelnen Menschen zuwendet und sich einsetzt für eine gerechte Welt, in der Gottes Liebe erfahrbar wird. Unsere Diözesansynode 2013-2016 hat eine Vision entworfen, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Was nun ansteht, ist die schrittweise Konkretisierung dieser Vision und ihre Umsetzung in die Tat. Vieles ist dabei für uns noch nicht überschaubar. Die Corona-Pandemie, in der wir nach wie vor stehen, lehrt uns derzeit auf ihre Weise als Gesellschaft und als Kirche, mit unüberschaubaren Situationen umzugehen.
Um dem Evangelium und der Kirche den Weg zu den Menschen unserer Zeit zu bereiten, braucht es viel Phantasie, die Fähigkeit, Spannungen auszuhalten und die Bereitschaft, nicht nur abgesicherte Wege zu gehen. Es braucht den Mut, sich aus Bestehendem herausrufen zu lassen, Schritte in die Zukunft zu wagen und neue Erfahrungen zu machen.
Von Herzen bitte ich darum, dass Sie in diesem Sinn unseren gemeinsamen diözesanen Weg mitgehen und mitgestalten und ihn auch in Ihr Gebet nehmen. Denn nur in der Treue zur Botschaft Jesu Christi und in der Kraft seines pfingstlichen Geistes werden wir uns zu den richtigen Schritten entscheiden und auch den Mut haben, sie zu tun.
Immer wieder staune ich darüber, wie aktuell und treffend unser Trierer Pilgergebet auch in den Anliegen unserer Zeit bleibt. Deshalb bete ich es häufiger als Stoßgebet. Ich lege es auch Ihnen noch einmal ans Herz:
Jesus Christus, Heiland und Erlöser, erbarme dich über uns und über die ganze Welt!
Gedenke deiner Christenheit und führe zusammen, was getrennt ist. Amen.
Trier, den 24. Februar 2021, Hochfest des Apostels Matthias, Patron des Bistums Trier
Bischof von Trier
20.11.2020
Pastoral und kirchliches Leben neu ausrichten und weiterentwickeln
Bistum Trier: Bistumsleitung stellt veränderte Pläne zur Synodenumsetzung vor
Trier – Das Bistum Trier gliedert sich künftig in Pfarreien und Pastorale Räume. Diese Neustrukturierung dient der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Pastoral und des kirchlichen Lebens, wie die Diözesansynode 2013-2016 sie empfohlen hat. Das haben Bischof Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Mechthild Schabo, Direktorin für den Bereich „Pastoral und Gesellschaft“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier, am 20. November bei einer Pressekonferenz in Trier mitgeteilt.
Bischof Ackermann sagte, er werde das Gesetz zur Umsetzung der Diözesansynode vom 15. Oktober 2019 zurückziehen. Nach Protesten von Gläubigen in Rom hatte die römische Kleruskongregation Veränderungen an den Planungen der Diözese als notwendig angesehen. Der Bischof sagte: „Mit dem ‚Umsetzungsgesetz‘ wollten wir durch Einheitlichkeit, Standardisierungen und einem straffen Zeitplan einen stabilen strukturellen Rahmen für die Synodenumsetzung auf der Ebene der Pfarreien schaffen. Dieser ‚Masterplan‘ ist gescheitert, das müssen wir unumwunden festhalten.“ Zusammen mit denen, die wesentlich in der Ausarbeitung des Bildes und der Strukturen der „Pfarrei der Zukunft“ engagiert waren, habe er unterschätzt, wie sehr die traditionellen Strukturen der Pfarrei zusammen mit dem pfarrlichen Leben mit Emotionen, Gefühlen, Erinnerungen verbunden seien. „Die Diskussionen der letzten Jahre haben aber auch gezeigt, dass die Strukturdiskussionen eben nicht nur Strukturdiskussionen sind, sondern zu inhaltlichen Fragen führen, in denen es aber unterschiedliche Auffassungen gibt: über das Kirchenbild, über das Priesterbild (insbesondere das Bild des Pfarrers), über das Bild der Getauften, über die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Verantwortung der Gläubigen.“ Er dankte allen, die sich bisher engagiert haben und betonte: „ Auch wenn die Pfarrei der Zukunft nun nicht so kommt, wie es im Herbst des vergangenen Jahres geplant war, so bin ich doch der Überzeugung, dass die meisten Überlegungen und Vorarbeiten nicht umsonst gewesen sind, weil wir in diesem Prozess vieles gelernt und dokumentiert haben, was auch bei einem veränderten Vorgehen hilfreich ist.“
Perspektivwechsel, pastorale Impulse, Vernetzung in weiten pastoralen Räumen
Ackermann nannte die Voten der Synode, die nach wie vor gelten: die Perspektivwechsel, die pastoralen Impulse, die durch die Teilprozessgruppen aufgegriffen und konkretisiert wurden; das vernetzte Arbeiten in weiten pastoralen Räumen, die wichtigen Diskussionen um kollegiale Leitung und geteilte Verantwortung. „Und wir haben jetzt die Chance, die Pfarreienreform einzubetten in das Gesamt der synodalen Optionen.“ Er habe mit der Kleruskongregation abgestimmt, dass es ein Rahmenkonzept zu Fusionsprozessen und zur Errichtung von Pastoralen Räumen geben werde. „Das Rahmenkonzept wird diese Grundlinien aufnehmen und eine Orientierung geben, was für alle verbindlich ist und was vor Ort in den Pastoralen Räumen und in den Pfarreien flexibel gestaltet werden kann.“ Die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien erhalten den Auftrag, in einem Zeitraum von längstens vier Jahren auf Fusionen hinzuarbeiten; bevorzugt auf der Ebene der schon bestehenden 172 Pfarreiengemeinschaften. In den fusionierten Pfarreien bleiben der rechtliche Status des Pfarrers und der pfarrlichen Organe bestehen. „Gleichwohl streben wir auf allen Ebenen eine stärker kollegiale Leitung an.“, erklärte der Bischof.
Um eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien zu gewährleisten, werden 35 Pastorale Räume errichtet, die nach und nach die 32 bestehenden Dekanate ersetzen. Diese Räume entsprechen in ihrem Zuschnitt den ursprünglich geplanten „Pfarreien der Zukunft“. Die Pastoralen Räume erhalten eine vom Bischof eingesetzte und beauftragte Leitung, um die pastoralen Entscheidungen der Diözesansynode sowie die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen. Sie werden als Kirchengemeindeverbände errichtet. Ackermann verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, „dass wir als Bistumsgemeinschaft auf diesem Weg nun voranschreiten, in gemeinsamer Verantwortung und im Geist der Gemeinschaft“.
Neuausrichtung der Seelsorge und des kirchlichen Lebens insgesamt
Auch Mechthild Schabo hob hervor, dass die Pfarreienreform im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Seelsorge und des kirchlichen Lebens insgesamt stehe. Die Überzeugung, dass kirchliches Leben sich konkurrenzfrei in und an vielfältigen „Orten von Kirche“ zeige, habe sich bereits vielerorts durchgesetzt; diese „Orte von Kirche“ würden von vielen ehrenamtlich Engagierten und hauptberuflich Tätigen engagiert gestaltet. Weitere Impulse für die Seelsorge und eine „veränderte Praxis kirchlichen Lebens“ sollen bis Ostern 2021 vorliegen: „Wir wollen jetzt die Ergebnisse der Teilprozessgruppen Katechese, Familie in all ihrer Vielfalt, Geistliche Zentren, Liturgie, Inklusion, Missionarische Teams und freiwilliges missionarisches Jahr exemplarisch in die Umsetzung bringen. Sie bieten wichtige Impulse für die Seelsorge.“
Schabo erläuterte, um die Koordination der Aufgaben zu erleichtern und so die Seelsorge im Sinne der Synode zu stärken, werde das pastorale Personal – außer die Pfarrer – künftig auf der Ebene der Pastoralen Räume angesiedelt. Gleichzeitig werden die Seelsorgerinnen und Seelsorger einen konkreten Einsatzort oder eine Einsatzstelle haben: in der Pfarrei, in einer Einrichtung oder an einem anderen Ort von Kirche. „So ist gewährleistet, dass die Pfarrei ihre Aufgaben gut erfüllen kann und alle Seelsorgerinnen und Seelsorger in unterschiedlichen Feldern an der Umsetzung der Synodenbeschlüsse mitarbeiten“, betonte sie. Und: „Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bleiben vor Ort, sind ansprechbar für die Anliegen der Menschen und unterstützen, wo es gewünscht ist, die ehrenamtlich Engagierten.“
Zu dem wichtigen Punkt der Mitbestimmung durch Laien sagte sie, um das synodale Prinzip in den Pfarreien zu leben, werde es in jeder Pfarrei weiterhin ein Vermögensgremium geben und für die Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft ein pastorales Gremium. „Je nachdem, wie die Planungen der einzelnen Pfarreien für Fusionen sind, wird sich zeigen, welches Gremienmodell sinnvoll ist. Wir kennen bereits heute mehrere Varianten. Man wird vor Ort entscheiden, was mit Blick auf eine geplante Fusion von Pfarreien im Übergang dienlich ist.“ Gearbeitet werde auch an der Gremienstruktur auf Ebene des Pastoralen Raums und auf Bistumsebene.
Vorbereitungszeit im Jahr 2021 – Fusionen und Pastorale Räume ab 2022
Generalvikar von Plettenberg kündigte an, ab dem Jahr 2021 „in der Logik von Pfarreien einerseits und Pastoralen Räumen andererseits“ denken zu wollen. Dazu werde es eine Vorbereitungszeit ab Januar 2021 geben. In dieser Zeit soll unter anderem das Rahmenkonzept für den Pastoralen Raum erarbeitet werden, das die nötige Flexibilität ermöglicht, um den Situationen vor Ort gerecht zu werden. Denn für ein auf den jeweiligen Raum angepasstes „Entwicklungsprogramm“ brauche es die Kenntnis und Bewertung der spezifischen Situationen. „Deshalb werden wir mit den Akteuren vor Ort die Informationen zusammentragen, die helfen, die richtigen und auf den Raum angepassten Entscheidungen zu treffen.“ Neben den konkreten Zahlen, Daten, Fakten spielten auch die weichen Faktoren wie etwa die Bereitschaft zu Fusionen oder die bisher schon erfolgte Beschäftigung mit Synodenbeschlüssen eine Rolle. Diese Sondierung werde diözesanseitig vom Synodenbüro in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der ursprünglich geplanten Leitungsteams und seitens der Dekanate von den Steuerungsgruppen, die es bereits im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gab, in den ersten Wochen des neuen Jahres durchgeführt.
„Bis Mitte 2021 wollen wir durch die Gespräche mit den Menschen in den heutigen Pfarreien und Dekanaten eine genauere Vorstellung davon haben, welche Pfarreien zeitnah fusionsbereit sind, welche noch etwas länger brauchen werden, und welche Pastoralen Räume wir wann errichten werden“, sagte von Plettenberg. Daran schließe sich die Vorbereitung für die formale Errichtung der Pastoralen Räume und möglicher Fusionen von Pfarreien an. „Das heißt: Ab dem 1.1.2022 können die ersten Pfarreien fusionieren. In einem Zeitraum von vier Jahren erwarten wir die dazu notwendigen Prozesse und Entscheidungen vor Ort.“ Die Orientierungsgrößen seien die derzeitigen 172 Pfarreiengemeinschaften; es werde aber nicht ausgeschlossen, dass über die aktuellen Pfarreiengemeinschaften hinaus Fusionen stattfinden. „Das sind Fragen, die in der Vorbereitungszeit mit den Gremien und Gläubigen besprochen und sondiert werden sollen.“ Die genaue Planung für die Errichtung pastoraler Räume ergibt sich so aus den örtlichen Rahmenbedingungen und kann ab dem 1.1.2022 erfolgen.
Zielbild für Struktur, Inhalt, Prozess zur Verwirklichung der Vision der Synode
Von Plettenberg erklärte: „Es wird in der Tat so sein, dass wir in den kommenden Jahren zwar auf das vom Bischof klar beschriebene Zielbild von pastoralen Räumen und fusionierten Pfarreien hin arbeiten, aber einen örtlich spezifischen Entwicklungsweg gehen und daher eine bis zu vierjährige Zeit des Übergangs haben.“ „Klar ist aber auch, dass wir uns in diesen Jahren nicht in Strukturdebatten verlieren wollen, sondern deutlich die inhaltlich-pastorale Entwicklung auf der Grundlage der Synodenergebnisse vorantreiben wollen.“ Der Generalvikar sagte, mit diesem Vorgehen wolle die Bistumsleitung sowohl den Sorgen und Nöten vieler Gläubigen als auch den Bedenken der römischen Behörden angesichts der tiefgreifenden Veränderungen angemessen begegnen. Und: „Mit diesem Zielbild für Struktur, Inhalte und Prozess soll die herausforderungsvolle Vision der Synode verwirklicht werden.“ Alle Informationen gibt es unter
Statement von Bischof Dr. Stephan Ackermann - 20. November 2020
Ich danke für das Interesse an den weiteren Schritten unserer Synodenumsetzung, insbesondere was die Weiterentwicklung des Lebens in den Pfarreien angeht. Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Punkte sagen:
Grundsätzliches
Mit dem „Umsetzungsgesetz“ wollten wir durch Einheitlichkeit, Standardisierungen und einem straffen Zeitplan einen stabilen strukturellen Rahmen für die Synodenumsetzung auf der Ebene der Pfarreien schaffen. Dieser „Masterplan“ ist gescheitert, das müssen wir unumwunden festhalten.
Über die Gründe werden wir sicherlich noch sprechen müssen. Sicher kann man heute schon feststellen, dass sich die Durchführung einer Synode mit ihren Beratungen deutlich unterscheidet von der Phase der Verwirklichung der Synodenbeschlüsse. Die Verwirklichung verlangt Konkretisierungen und Entscheidungen, die nicht eins zu eins im Synodendokument wiederzufinden sind. Die sich daraus ergebende Dynamik haben wir unterschätzt. Vor allem, dass die strukturellen Konsequenzen, die wir aus den Synodenbeschlüssen gezogen haben, von sehr vielen nicht geteilt wurden.
Zusammen mit denen, die wesentlich in der Ausarbeitung des Bildes und der Strukturen der „Pfarrei der Zukunft“ engagiert waren, habe ich unterschätzt, wie sehr die traditionellen Strukturen der Pfarrei zusammen mit dem pfarrlichen Leben – und trotz aller Klagen, die ich immer wieder auch höre – mit Emotionen, Gefühlen, Erinnerungen verbunden ist. Das gilt besonders für diejenigen, die sich im Bereich der Pfarrei über Jahre, oft schon Jahrzehnte, engagieren. Die Diskussionen der letzten Jahre haben aber auch gezeigt, dass die Strukturdiskussionen eben nicht nur Strukturdiskussionen sind, sondern zu inhaltlichen Fragen führen, in denen es aber unterschiedliche Auffassungen gibt: über das Kirchenbild, über das Priesterbild (insbesondere das Bild des Pfarrers), über das Bild der Getauften, über die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Verantwortung der Gläubigen.
Deshalb möchte ich noch einmal ausdrücklich denjenigen danken, die Know-how und Zeit investiert haben, um das Bild der Pfarrei der Zukunft zu zeichnen und auch die gesetzlichen und strukturellen Möglichkeiten zu beschreiben. Auch wenn die Pfarrei der Zukunft nun nicht so kommt, wie es im Herbst des vergangenen Jahres geplant war, so bin ich doch der Überzeugung, dass die meisten Überlegungen und Vorarbeiten nicht umsonst gewesen sind, weil wir in diesem Prozess vieles gelernt und dokumentiert haben, was auch bei einem nun veränderten Vorgehen hilfreich ist.
Es gibt Voten der Synode, die nach wie vor gelten: Ich denke hier an die Perspektivwechsel, die pastoralen Impulse, die durch die Teilprozessgruppen aufgegriffen und konkretisiert wurden (Direktorin Schabo wird darauf gleich noch eingehen); das vernetzte Arbeiten in weiten Pastoralen Räumen, die wichtigen Diskussionen um kollegiale Leitung und geteilte Verantwortung.
Und wir haben jetzt die Chance, die Pfarreienreform einzubetten in das Gesamt der synodalen Optionen. Wichtig zu erwähnen ist mir auch, dass neben den offiziellen Beratungen mit den Gremien auf diözesaner Ebene die Besuche in den Dekanaten im Oktober und Gespräche bei anderen Gelegenheiten sehr hilfreich für mich waren: Denn hier habe ich insgesamt viel Zustimmung und Bereitschaft zu den Plänen gehört, die wir heute vorstellen.
Mit Rom abgestimmt sind folgende Schritte
Das Gesetz zur Umsetzung der Diözesansynode vom 15. Oktober 2019 wird zurückgezogen.
Stattdessen wird es ein Rahmenkonzept zu Fusionsprozessen und zur Errichtung von Pastoralen Räumen geben. Das Rahmenkonzept wird diese Grundlinien aufnehmen und eine Orientierung geben, was für alle verbindlich ist und was vor Ort in den Pastoralen Räumen und in den Pfarreien flexibel gestaltet werden kann. Zu den verbindlichen Elementen gehören:
· Die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien erhalten den Auftrag, in einem Zeitraumvon längstens vier Jahren (das entspricht einer Amtsperiode von Gremien) auf Fusionen hinzuarbeiten; bevorzugt auf der Ebene der schon bestehenden 172 Pfarreiengemeinschaften.
In den fusionierten Pfarreien bleiben der rechtliche Status des Pfarrers und der pfarrlichen Organe (gemäß Universalkirchenrecht und Diözesanrecht) bestehen. Gleichwohl streben wir auf allen Ebenen eine stärker kollegiale Leitung an.
· Um eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien zu gewährleisten, werden 35 Pastorale Räume errichtet, die nach und nach die 32 bestehenden Dekanate ersetzen.
Die Pastoralen Räume entsprechen in ihrem Zuschnitt den ursprünglich geplanten „Pfarreien der Zukunft“.
Die Pastoralen Räume erhalten eine vom Bischof eingesetzte und beauftragte Leitung, um die Pastoralen Entscheidungen der Diözesansynode sowie die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen.
· Die Pfarrei entspricht der Kirchengemeinde; die Pastoralen Räumen werden als Kirchengemeindeverbände errichtet.
Erwartung
Ich darf daran erinnern, was ich schon kurz nach dem Abschluss der Synode gesagt habe: Sie gibt uns das Programm für viele Jahre vor. Das zeigt sich auch an diesen „Umwegen“, die zwischendurch vielleicht nötig sind. Mein Wunsch und meine Erwartung sind, dass wir als Bistumsgemeinschaft auf diesem Weg nun voranschreiten, in gemeinsamer Verantwortung und im Geist der Gemeinschaft.
Statement von Direktorin Mechthild Schabo - 20. November 2020
Bischof Stephan hat es bereits erwähnt: Die Pfarreienreform steht im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Seelsorge, unseres kirchlichen Lebens insgesamt.
Orte von Kirche
Ein Aspekt dieser Neuausrichtung entwickelt sich erfreulicherweise in unserem Bistum sehr gut, nämlich die Überzeugung, dass kirchliches Leben sich konkurrenzfrei in und an vielfältigen Orten von Kirche zeigt. Lange Zeit galt die Pfarrei als der vorrangige, ja nahezu ausschließliche Handlungsraum. Neben diesen bewährten Orten von Kirche wie in unseren Gotteshäusern, im pfarrlichen Gruppenleben, kann aber genauso eine Kindertagesstätte, eine Familienbildungsstätte, ein Jugendverband, die Schulpastoral, die Dienste der Caritas ein Ort von Kirche sein. Auch kurzfristige, projekthafte Zusammenschlüsse von Personen, die sich aus ihrem Glauben heraus und zum Wohle anderer um ein bestimmtes Thema kümmern, bilden einen Ort von Kirche. Die Synode hat uns diese Vielfalt zum Auftrag gemacht.
Deshalb freut es mich sehr, wenn ich höre, wie viele ehrenamtlich Engagierte und hauptberuflich Tätige solche Orte von Kirche engagiert gestalten. Diese Orte können unterschiedlich stark organisiert sein; manche werden von einer hauptamtlichen Seelsorgerin oder einem Seelsorger begleitet, andere nicht. Mancherorts wird das weitergeführt, was in den vergangenen Jahren schon getragen hat und Menschen Heimat geboten hat. Ein Ort von Kirche kann auch wieder vergehen, genauso wie „Orte von Kirche“ sich immer neu bilden und wachsen können, um nahe an den Themen und Anliegen der Menschen zu sein.
Ergebnisse der Teilprozessgruppen
Entscheidend ist es nach den vielen Planungsjahren nun ins Handeln, in die veränderte Praxis kirchlichen Lebens zu kommen. Von 2016 bis 2019 haben verschiedene Teilprozessgruppen Maßnahmen und Angebote erarbeitet (siehe bistum-trier.de/teilprozessgruppen-arbeitsgruppen). Einige Ergebnisse sind bereits in weiterer Bearbeitung: So wurde unter anderem ein Rahmenleitbild für die künftige Pastoral in Pfarrei bzw. Pastoralem Raum entwickelt, und im Frühjahr 2020 hat Bischof Ackermann die diakonische Kirchenentwicklung als Schwerpunkt gesetzt.
Wir wollen jetzt die Ergebnisse der Teilprozessgruppen Katechese, Familie in all ihrer Vielfalt, Geistliche Zentren, Liturgie, Inklusion, Missionarische Teams und freiwilliges missionarisches Jahr exemplarisch in die Umsetzung bringen. Sie bieten wichtige Impulse für die Seelsorge. Haupt- und Ehrenamtliche an den vielfältigen Orten von Kirche im Bistum werden wir motivieren, diese Anregungen aufzunehmen und umzusetzen. Die Initiative liegt vor Ort – die Fachbereiche im Generalvikariat haben eine unterstützende und koordinierende Rolle. Gemeinsam wollen wir lernen und zeigen, was auf der Basis unserer Synodenergebnisse im kirchlichen Handeln alles möglich ist. Insgesamt bieten die Arbeitsergebnisse ein pastorales Entwicklungsprogramm für viele Jahre. Bis Ostern 2021 sollen die Handlungsanregungen vorliegen.
Pastorales Personal
Sie sehen, wir haben viel vor und sind dankbar, dass unsere pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Kompetenzen in der Fläche des Bistums an der Neuausrichtung des kirchlichen Lebens mitwirken. Um die Koordination der Aufgaben zu erleichtern und so die Seelsorge im Sinne der Synode zu stärken, werden wir daher das pastorale Personal – außer die Pfarrer – künftig auf der Ebene des Pastoralen Raums ansiedeln. Gleichzeitig werden die Seelsorgerinnen und Seelsorger einen konkreten Einsatzort oder eine Einsatzstelle haben: in der Pfarrei, in einer Einrichtung oder an einem anderen Ort von Kirche. So ist gewährleistet, dass die Pfarrei ihre Aufgaben gut erfüllen kann und alle Seelsorgerinnen und Seelsorger in unterschiedlichen Feldern an der Umsetzung der Synodenbeschlüsse mitarbeiten.
Und es gilt das, was wir von Anfang an gesagt haben: Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bleiben vor Ort, sind ansprechbar für die Anliegen der Menschen und unterstützen, wo es gewünscht ist, die ehrenamtlich Engagierten.
Ehrenamtlich Engagierte
Die Kirche lebt wesentlich aus dem, was die Gläubigen einbringen, an welchem Ort von Kirche auch immer. Sie prägen das kirchliche Leben und geben ihm ein Gesicht. Ihre Unterstützung ist uns Hauptberuflichen ein zentraler Auftrag. Dabei denke ich sowohl an die Menschen, die sich in Gremien engagieren, als auch an die, die sich in den nahezu 100 weiteren Diensten und Feldern des ehrenamtlichen Engagements einbringen.
Da die Pfarreien weiterbestehen, wird es auf dieser Ebene Gremien geben, um das synodale Prinzip in den Pfarreien zu leben. In jeder Pfarrei wird es weiterhin ein Vermögensgremium geben und für die Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft ein pastorales Gremium.
Weil Bischof Stephan, nicht zuletzt auch auf Wunsch vieler aktueller Pfarrgemeinderatsmitglieder ausgeschlossen hat, dass die nach der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes erteilten Übergangsmandate verlängert werden, stehen für die pastoralen Gremien (nicht Vermögensgremien) Ende 2021 wieder Wahlen an. Je nachdem, wie die Planungen der einzelnen Pfarreien für Fusionen sind, wird sich zeigen, welches Gremienmodell sinnvoll ist. Wir kennen bereits heute mehrere Varianten. Man wird vor Ort entscheiden, was mit Blick auf eine geplante Fusion von Pfarreien im Übergang dienlich ist. Dies wird die Vorbereitungszeit zeigen, zu der der Generalvikar informieren wird.
Auch im Pastoralen Raum wird die Mitbestimmung durch Laien eine wichtige Rolle spielen, ebenso wie wir die Räte auf der Bistumsebene neu ordnen wollen. Zwei Arbeitsgruppen arbeiten hier bereits an den Überlegungen, so dass wir zu dieser Frage vermutlich im Frühjahr die konkreten Planungen vorstellen können.
Statement von Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg - 20. November 2020
Nachdem Bischof Ackermann Ihnen die grundlegenden Informationen, wie es weitergeht, gegeben hat, und Direktorin Mechthild Schabo zu den Impulsen für die Pastoral gesprochen hat, möchte ich nun noch auf die konkreten Schritte der näheren Zukunft eingehen.
Vorbereitungszeit
Um die Pastoralen Räume errichten zu können und vor allem die unterschiedlichen Ausgangssituationen zu erheben, brauchen wir eine Vorbereitungszeit. Sie soll im Januar 2021 beginnen und hat drei Ziele:
1. Wir wollen Sicherheit gewinnen: Das Rahmenkonzept für den Pastoralen Raum, das der Bischof veröffentlichen will, wird einige Prämissen beinhalten, also Rahmenbedingungen, die für alle anstehenden Entwicklungen verbindlich sind. Die zentralen Punkte dazu hat der Bischof gerade vorgestellt. Damit haben wir einen verlässlichen Rahmen, den wir in der Vorbereitungszeit kommunizieren und dessen Verwirklichung wir vorbereiten wollen. Diese Verlässlichkeit lässt aber auch Raum zum Unterscheiden.
2. Wir wollen größtmögliche Flexibilität gewinnen: Im Blick auf die Situation des Bistums lassen sich große Unterschiede erkennen, etwa bezüglich des Unterschieds von Stadt und Land oder was die Intensität der Vorbereitung auf die neuen Pfarreien im Jahr 2019 angeht. Dem soll Rechnung getragen werden, indem wir, was die strukturellen Maßnahmen angeht, spezifische Lösungen und unterschiedliche Entwicklungspfade aufstellen. Um dies zu realisieren, ist nach der Erstellung der Grundzüge des Rahmenkonzeptes das dritte Ziel vorrangig zu verfolgen.
3. Wir wollen die Situation vor Ort genau anschauen: Für ein auf den jeweiligen Raum angepasstes „Entwicklungsprogramm” braucht es die Kenntnis und Bewertung der spezifischen Situationen. Deshalb werden wir mit den Akteuren vor Ort die Informationen zusammentragen, die helfen, die richtigen und auf den Raum angepassten Entscheidungen zu treffen. Neben den konkreten Zahlen, Daten, Fakten spielen auch die weichen Faktoren wie etwa die Bereitschaft zu Fusionen, die bisher schon erfolgte Beschäftigung mit Synodenbeschlüssen usw. eine Rolle. Dazu braucht es einen Austausch vor Ort. Diese Sondierung wird diözesanseitig vom Synodenbüro in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der ursprünglich geplanten Leitungsteams und seitens der Dekanate von den Steuerungsgruppen, die es bereits im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gab, in den ersten Wochen des neuen Jahres durchgeführt.
Zeitplan
Die Vorbereitungszeit soll direkt zu Beginn des neuen Jahres starten. Ab dann wollen wir in der Logik von Pfarreien einerseits und Pastoralen Räumen andererseits denken. Die territoriale Umschreibung der ursprünglich als „Pfarreien der Zukunft“ gedachten Räume sind dabei für die Pastoralen Räume gesetzt. Bis Mitte 2021 wollen wir durch die Gespräche mit den Menschen in den heutigen Pfarreien und Dekanaten eine genauere Vorstellung davon haben, welche Pfarreien zeitnah fusionsbereit sind, welche noch etwas länger brauchen werden, und welche Pastoralen Räume wir wann errichten werden.
Ab Mitte 2021 schließt sich die Vorbereitung für die formale Errichtung der Pastoralen Räume und möglicher Fusionen von Pfarreien an. Die Zeitschiene richtet sich dann nach den Erkenntnissen, die wir für die jeweilige Situation erhoben haben.
Das heißt: Ab dem 1.1.2022 können die ersten Pfarreien fusionieren. In einem Zeitraum von vier Jahren erwarten wir die dazu notwendigen Prozesse und Entscheidungen vor Ort. Die Orientierungsgrößen sind dabei die derzeitigen 172 Pfarreiengemeinschaften. Es ist nicht ausgeschlossen, dass über die aktuellen Pfarreiengemeinschaften hinaus Fusionen stattfinden. Das sind Fragen, die in der Vorbereitungszeit mit den Gremien und Gläubigen besprochen und sondiert werden sollen. Die genaue Planung für die Errichtung Pastoraler Räume ergibt sich also aus den örtlichen Rahmenbedingungen und kann ab dem 1.1.2022 erfolgen.
Es wird in der Tat so sein, dass wir in den kommenden Jahren zwar auf das vom Bischof klar beschriebene Zielbild von Pastoralen Räumen und fusionierten Pfarreien hin arbeiten, aber einen örtlich spezifischen Entwicklungsweg gehen und daher eine bis zu vierjährige Zeit des Übergangs haben. Das darf so sein, und es entspricht den Vorgaben aus Rom, kein zu enges Zeitkorsett anzulegen und den Bedürfnissen und Wirklichkeiten vor Ort Rechnung zu tragen. Klar ist aber auch, dass wir uns in diesen Jahren nicht in Strukturdebatten verlieren wollen, sondern deutlich die von Frau Schabo beschriebene inhaltlich-pastorale Entwicklung auf der Grundlage der Synodenergebnisse vorantreiben wollen.
Die Mitglieder des bisherigen designierten Leitungsteams
Der Bischof hat bereits gesagt, dass der Pastorale Raum ebenfalls mit einer Leitung ausgestattet wird, und hier sehen wir perspektivisch unter anderem die Frauen und Männer, die sich für Leitungsteams der Pfarreien der Zukunft beworben und qualifiziert haben. Wir sind aktuell in persönlichen Gesprächen mit jeder und jedem Einzelnen aus diesem Kreis, um die persönlichen Perspektiven zu besprechen. Die meisten von ihnen werden für die Vorbereitungszeit zur Verfügung stehen, um die Situationen in allen einzelnen Pastoralen Räumen zu sondieren.
Ausblick
Zum Schluss möchte ich etwas zur Einordnung der heutigen Informationen sagen: Uns ist es ein Anliegen, hier und jetzt die „großen Linien“ bekannt zu machen, damit die Menschen in den Pfarreien und Einrichtungen unseres Bistums, unsere pastoralen und nicht-pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wissen, welche Schritte wir jetzt gehen werden. Wir können heute noch nicht auf alle Detailfragen eine Antwort geben, dafür bitte ich um Verständnis.
In den kommenden Wochen werden sich weitere Dinge klären: Ich denke an Einzelheiten etwa zum Personaleinsatz, zur Verwaltung, zum Übergang vom Dekanat zum Pastoralen Raum, oder zur künftigen Gremienordnung. Dazu werden wir nach und nach informieren und besonders die jeweiligen Zielgruppen im Auge haben. Mit diesem Zielbild für Struktur, Inhalte und Prozess soll einerseits die herausforderungsvolle Vision der Synode verwirklicht werden. Andererseits kann der Bischof, können wir als Bistumsleitung mit diesem Vorgehen sowohl den Sorgen und Nöten vieler Gläubigen als auch den Bedenken der römischen Behörden angesichts der tiefgreifenden Veränderungen angemessen begegnen.
Auf einen Blick: Pastorale Räume und Zeitplan
Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg hat in der Pressekonferenz am 20. November 2020 den Zeitplan für die nächsten Schritte vorgestellt.
Hier finden Sie eine Übersicht:
Vorbereitungszeit ab Januar 2021.
Bis Mitte 2021: Übersicht, welche Pfarreien zeitnah fusionsbereit sind, welche noch etwas länger brauchen werden, und welche Pastoralen Räume wann errichtet werden.
Ab Mitte 2021: Vorbereitung für die formale Errichtung der Pastoralen Räume und möglicher Fusionen von Pfarreien
Ab dem 1.Januar 2022 (Zeitraum: vier Jahre) können die ersten Pfarreien fusionieren. Parallel erfolgt ab dann die Errichtung Pastoraler Räume.
Gegenüber der geplanten Reform der Pfarreien, wie sie im vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode beschrieben ist, hegen die Kleruskongregation wie auch der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte Bedenken insbesondere, was die Rolle des Pfarrers im Leitungsteam der Pfarrei betrifft, den Dienst der übrigen Priester, die Konzeption der pfarrlichen Gremien, die Größe der künftigen Pfarreien sowie die Geschwindigkeit der Umsetzung.
Um zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, die einerseits dem Auftrag der Synode gerecht wird und andererseits den genannten Bedenken Rechnung trägt, wird sich der Bischof mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern der diözesanen Räte beraten und das vorliegende Gesetz im Licht des gemeinsamen Gesprächs überarbeiten.
Die Gesprächsteilnehmer sind gemeinsam der Auffassung, dass die Veränderungen im Bistum Trier im größeren Kontext ähnlicher Veränderungsprozesse in vielen Diözesen, nicht nur im deutschsprachigen Bereich, stehen. Sie gaben der Hoffnung Ausdruck, dass die weiteren Schritte, die nach den Beratungen im Bistum Trier eng mit den zuständigen Dikasterien abgestimmt werden, einen Beitrag leisten können zu den pastoralen Entwicklungen, die auch in anderen Ortskirchen angestrebt werden.
Freitag, 15. Mai 2020
Römische Intervention: Gesprächsthemen sind benannt
Kleruskongregation weist Beschwerde zurück – Prüfung geht weiter
Trier/Rom – Die hierarchische Beschwerde, die Mitglieder der Priestergemeinschaft Unio Apostolica gegen das Umsetzungsgesetz zur Trierer Diözesansynode bei der römischen Kleruskongregation eingereicht hatten, ist aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Das hat der Präfekt der Kleruskongregation, Beniamino Kardinal Stella, dem Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann mitgeteilt.
Die Priestergemeinschaft hatte am 19. Oktober 2019 Beschwerde gegen ein teilkirchliches Gesetz eingelegt, bevor der Bischof am 15. November die Dekrete zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien erlassen hatte. Die Prüfung einer Beschwerde über ein teilkirchliches Gesetz liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Kleruskongregation, sondern beim Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte. Diese Prüfung wurde bereits aufgenommen, da eine Gruppe von Gläubigen aus dem Bistum sich mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 an den Päpstlichen Rat gewandt hatte mit dem Antrag, die Konformität des Gesetzes mit dem Kirchenrecht zu prüfen.
Mit der Entscheidung der Kleruskongregation ist die Überprüfung des Umsetzungsgesetzes noch nicht beendet. Kardinal Stella hat gegenüber Bischof Ackermann erneut betont, dass er die angefragten Gespräche für sehr sinnvoll hält und der Kongregation an einer Vertiefung des Themas gelegen sei. Laut des Präfekten sei über folgende Themen zu reden: Rolle und Stellung des Pfarrers in der Pfarrei der Zukunft; der priesterliche Dienst in der Pfarrei der Zukunft sowie die Gestalt der Pfarrei der Zukunft mit ihren Organen und Gremien. Bischof Ackermann hatte bereits im Januar erklärt, dass er zu diesen Fragen einen Gesprächsbedarf von römischer Seite erwarte. Der Gesprächstermin in Rom steht noch nicht fest, soll aber in den kommenden Wochen stattfinden, sobald eine Reise nach Rom möglich ist.
Alle Informationen zur Umsetzung der Diözesansynode und der Aussetzung sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.
(JR)
Freitag, 08.05.2020
Gespräche stehen an
Die Prüfung der Umsetzung der Synodenergebnisse zur Pfarreienreform durch die römische Kleruskongregation und den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte ist so weit fortgeschritten, dass nun die erbetenen persönlichen Gespräche mit den zuständigen Stellen anstehen. Das hat der Präfekt der Kleruskongregation, Beniamino Kardinal Stella, Bischof Stephan Ackermann auf Nachfrage mitgeteilt.
Montag, 30. März 2020
Gremien übernehmen auch in „Zwischenzeit“ Verantwortung
Große Mehrzahl der amtierenden Ratsmitglieder nimmt Übergangsmandat an
Trier – Der überwiegende Teil der bisherigen Gremienmitglieder bleibt für eine Übergangszeit im Amt. Das hat die Abfrage aller Pfarreien-, Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte sowie der Verbandsvertretungen im Bistum Trier ergeben. Verwaltungsräte waren von dieser notwendigen Klärung nicht betroffen. Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg hatte die Frauen und Männer Ende 2019 in einem Brief gebeten, auch über die reguläre Amtszeit hinaus mit einem sogenannten Übergangsmandat weiter in der Verantwortung zu bleiben. Diese Bitte war infolge der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes durch die römische Kleruskongregation notwendig geworden. Im Bistum Trier sind rund 10.000 Menschen ehrenamtlich in den verschiedenen Gremien engagiert.
Dr. Carola Fleck, im Bischöflichen Generalvikariat zuständig für die Räte, teilte im März mit, lediglich 10 Prozent aller amtierenden angeschriebenen Ratsmitglieder hätten ihr Mandat schriftlich zurückgegeben. „Dazu gehören sicher auch viele, die ohnehin geplant hatten, ihre Tätigkeit im Rat zu beenden“, schätzt die Referentin für die Räte. Gut 60 Prozent derer, die sich zurückgemeldet haben, hätten das Übergangsmandat durch die ausdrückliche schriftliche Annahme bekräftigt: „Das zeigt uns, dass auch in dieser Übergangszeit viele Frauen und Männer bereit sind, Verantwortung für das kirchliche Leben im Bistum zu übernehmen – das ist ein gutes Zeichen.“ Etwa ein Viertel der angeschriebenen amtieren Ratsmitglieder habe sich nicht zurückgemeldet; damit gilt das Übergangsmandat als angenommen. Auf dieses vereinfachte Verfahren zur Annahme der Mandate hatte der Generalvikar in seinem Schreiben ausdrücklich hingewiesen.
Lediglich sieben Pfarrgemeinde-, ein Kirchengemeinde- und ein Pfarreienrat in acht unterschiedlichen Dekanaten hätten ihre Ämter komplett niedergelegt. Hier greifen die gültigen Regelungen im Bistum, nach denen der Generalvikar anstelle des zurückgetretenden Kirchengemeinderates einen Verwalter beauftragt hat. Die zurückgetretenen Pfarrgemeinde- und Pfarreienräte werden derzeit nicht nachgewählt.
Fleck dankte allen Frauen und Männern, die sich auch weiterhin engagieren wollen, sowie den zuständigen Personen in den Dekanaten, die die Abfragen vor Ort übernommen hatten: „Gerade die Frauen und Männern in den Gremien sind wichtige ‚Gesichter der Kirche vor Ort‘. Dass sie durch die Annahme der Übergangsmandate zeigen, dass sie weitermachen, ist ein starkes Signal.“
Zwar können die Gremien aktuell wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise nicht tagen. Der Generalvikar des Bistums Trier, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, bittet die gewählten Mandatsträgerinnen und –träger jedoch, gemeinsam mit den Seelsorgeteams auf andere Weise auch im diakonischen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist; etwa durch Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden oder Personen in Quarantäne.
(JR)
Freitag, 7. Februar 2020
Aussetzung des Umsetzungsgesetzes: Klarheit im Frühsommer
Römische Kongregation äußert sich zu Zeithorizont des Verfahrens
Neue
Trier – „Für den Frühsommer erwarten wir Klarheit, in welcher Form unsere Synodenumsetzung organisatorisch und strukturell weitergehen kann.“ Das hat Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg am 7. Februar in Trier mitgeteilt. Er erklärte, Anfang Februar 2020 habe die römische Kleruskongregation Bischof Dr. Stephan Ackermann geschrieben, dass seine Stellungnahmen eingegangen seien und sowohl die Kleruskongregation wie auch der Päpstliche Rat zur Interpretation der Gesetzestexte sich damit befassen.
Weiter habe die Kongregation mitgeteilt, dass die Prüfung „in Anbetracht der Bedeutung des Themas für die Pastoral und für den priesterlichen Dienst in der Diözese“ noch einige Zeit in Anspruch nehme. Als Termin sei der 30. April 2020 genannt worden. „Im Umfeld dieses Datums werden voraussichtlich auch die vom Bischof erbetenen Gespräche in dieser Sache stattfinden“, sagte von Plettenberg. Damit sei klar, dass ein unterjähriger Start der neuen Pfarreien in 2020 definitiv ausgeschlossen ist. „Nach Abschluss des römischen Verfahrens werden wir zeitnah einen neuen Zeitplan vorlegen, wann die rechtlichen Rahmenbedingungen veröffentlicht werden und welche Schritte sich daraus ergeben.“
Dienstag, 8. Oktober 2019
„Nicht wirklich aussagekräftig"
Trier – Die Initiative Kirchengemeinde vor Ort (im Folgenden IKvO) hat durch ein Marktforschungsinstitut ein Stimmungsbild erheben lassen. Über dieses Stimmungsbild hat die Bistumsleitung erst durch die Presse erfahren. Wir nehmen dieses Stimmungsbild mit Interesse zur Kenntnis. Wir sehen darin einen weiteren Hinweis dafür, dass es wegen der anstehenden Veränderungen im Bistum Trier unter den Gläubigen viele Unsicherheiten, Befürchtungen und Enttäuschungen sowie Fragen nach ihrer künftigen pfarrlichen Beheimatung gibt. Auch wenn wir Verständnis für die Bedenken und Sorgen der Gläubigen haben, kritisieren wir das tendenziöse Vorgehen der Initiative und die Art der Befragung, die unseres Erachtens nicht wirklich aussagekräftig ist. Auf die erste Frage, ob sich die Befragten mit den Aktivitäten des Bistums beschäftigen, antworten nur 42 Prozent mit „Ja“. Für den weiteren Fortgang heißt das, dass die meisten Befragten gar keine begründete Meinung zu den Fragen haben können. Dazu kommt, dass die Fragen und Thesen die Vorhaben des Bistums kaum verständlich oder nur sehr verkürzt formulieren.
Vermischung von Themen
Zudem werden verschiedene Themen vermischt, um die Tendenzen der Initiative zu bestätigen, wie in der Frage zu den Kirchenaustritten ersichtlich wird. Wenn Menschen gefragt werden, ob sie „sich mit dem Gedanken tragen, wegen der aktuellen Entwicklungen in der Kirche bzw. der Strukturreform aus der katholischen Kirche auszutreten“, lässt die Antwort keine Rückschlüsse auf die konkreten Beweggründe zu. Es bleibt offen, ob die Befragten etwa wegen des Missbrauchsskandals, wegen des Umgangs der Kirche mit dem Zölibat, mit Homosexualität, dem Weihe-Amt für Frauen oder eben der Strukturreform beziehungsweise einer Kombination dieser Beweggründe kritisch antworten.
Fragwürdige Hochrechnung mit Blick auf ehrenamtliches Engagement
Die Hochrechnung zum Engagement der Ehrenamtlichen ist ebenfalls nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Die von der Initiative genannte Zahl von 160.000 Ehrenamtlichen deckt sich nicht mit den vom Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung im Bischöflichen Generalvikariat Trier erhobenen Zahlen. Diese Erhebung geht von rund 80.000 bis 90.000 Ehrenamtlichen aus. In der Vergangenheit wurde diese Zahl von der Initiative Kirchengemeinde vor Ort als „zu hoch gegriffen“ angezweifelt. Dass es nun laut der Umfrage doppelt so viele Engagierte sein sollen, verwundert. Geht man rein von den Zahlen der Umfrage aus, sind 13 Prozent der 500 Befragten ehrenamtlich engagiert, das sind 65 Personen. Von diesen sagen zwei Drittel, dass sie sich weiter engagieren möchten; 24 Personen geben an, dies künftig nicht mehr tun zu wollen. Hieraus auf 60.000 Christen hoch zu rechnen, die sich künftig nicht mehr engagieren möchten, halten wir – vorsichtig formuliert - für nicht seriös; unter anderem, weil die Motive für ehrenamtliches Engagement vielfältig sind und in der Umfrage nicht abgefragt wurden. Kein zukunftsfähiges Kirchenbild der Initiative
Überrascht hat uns des Weiteren das von der IKvO vertretene Kirchenbild. Suggeriert die Initiative durch ihre Fragen einerseits, dass die Verantwortung für das kirchliche Leben uneingeschränkt in die Hände ehrenamtlicher Gremien gehöre, so macht sie davon große Abstriche, wenn sie nach den Dienstleistungen fragt, die grundsätzlich durch Priester zu erbringen seien; so etwa Beerdigungen, die nach Ansicht der Initiative nicht durch Laien durchgeführt werden sollten. Hier geht das Bistum Trier jedoch keinen Sonderweg. Denn Bestattungen konnten außer von Priestern und Diakonen schon seit langem von Laien, in unserem Bistum von Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten, übernommen werden. Hier wird in der Umfrage ein Kirchenbild vertreten, das den Priester zu einem liturgischen Dienstleister und die Ehrenamtlichen zu Vermögensverwaltern macht. Wir sehen in diesem Kirchenbild keine Zukunft.
Unterstellung von Zentralismus
Als weiteres Beispiel sei stellvertretend die Frage nach der Vermögensverwaltung genannt: So unterstellt die Befragung, dass das Vermögen der jetzigen Kirchengemeinde in den neuen Pfarreien nicht mehr ortsgebunden bleibe, wenn danach gefragt wird, dass „das Vermögen weiterhin bei der Kirchengemeinde vor Ort verbleiben muss“. Dass das Vermögen weiterhin örtlich zweckgebunden bleiben kann, wird einfach verschwiegen. Ebenfalls ist die Rede von einer „Zentralisierung und direkten Einflussnahme durch den Bischof und den Generalvikar“. Dieser Unterstellung widersprechen wir ausdrücklich. Die Pfarreien der Zukunft sollen finanziell und wirtschaftlich stark aufgestellt werden. Die Ehrenamtlichen sollen noch mehr als bisher auf allen Ebenen in Entscheidungen mit eingebunden werden – begonnen bei der Synodalversammlung mit Abgesandten aller lokalen Initiativen, die als Orte von Kirche gelten, über die lokalen Verwaltungsteams bis hin zu den neuen Leitungsteams, zu denen neben drei Hauptamtlichen auch bis zu zwei Ehrenamtliche gehören werden.
Rückblick auf die Ausgangslage
Es sei kurz noch einmal auf die Ausgangslage für diese Veränderungen hingewiesen: Im Bistum Trier beschäftigten sich rund 300 Personen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, aus unterschiedlichen Berufen und verschiedenen Verbänden, Gremien und Initiativen bei der Bistumssynode über zwei Jahre lang mit der Zukunft der Kirche im Bistum Trier. Da das christliche Leben in unserer Zeit vor großen Herausforderungen steht, haben es sich die Synode und in der Folge der Bischof zur Aufgabe gemacht, diesen Herausforderungen aktiv zu begegnen. Die Synode hat eine Kirchenentwicklung angeregt, die stärker bei den Einzelnen, einzelnen Gruppen, Gremien und Initiativen, also lokal, ansetzt; die stärker auf die Themen, Interessen und Bedürfnisse der Menschen schaut, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Außerdem soll das pastorale Wirken eine deutliche diakonische und missionarische Prägung erhalten. Eine solche pastorale Veränderung braucht einen neuen strukturellen Rahmen. Diesen schafft das Bistum mit den neuen Pfarreien. Das bedeutet einen für viele schmerzhaften Abschied von der bisherigen territorialen Struktur. Seelsorgerinnen und Seelsorger, einschließlich der Priester, haben zu viel Energie aufwenden müssen, um die bisherigen Strukturen aufrechtzuerhalten.
<b>Anhörung des Bistums mit Vollerhebung</b>
Das Bistum hat zu den anstehenden Veränderungen eine kirchenrechtlich vorgesehene Anhörung durchgeführt, an der sich unter anderem 1.600 pfarrliche Gremien (Verwaltungsräte, Pfarrgemeinderäte, Kirchengemeinderäte) beteiligten. Das entspricht einer Rücklaufquote von 95 Prozent. Die Gremien gaben umfassende Stellungnahmen ab, die qualitativ und quantitativ ausgewertet wurden. Die Mitglieder dieser Gremien beschäftigen sich vielfach schon sehr lange und intensiv mit der Zukunft der pfarrlichen Seelsorge. Die Anhörung hat gezeigt, dass knapp ein Drittel der Befragten den Veränderungen negativ gegenüber steht. Dass diese Zahl deutlich von den zwei Dritteln abweicht, die laut der Umfrage der Initiative der neuen Pfarreienstruktur negativ gegenüberstehen, sehen wir darin begründet, dass die vom Bistum befragten Ehrenamtlichen als Expertinnen und Experten eher die Notwendigkeit der Neuausrichtung des kirchlichen Handelns sehen als ein zufällig befragter Querschnitt der katholischen Bevölkerung von 500 Personen. Alle Informationen zur Umsetzung der Bistumssynode sind auch unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.
Trier, 8. Oktober 2019 Für das Bistum Trier: Dr. Ulrich Graf von Plettenberg
Trier, 11. Februar 2019
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Generalvikariat, den angeschlossenen Dienststellen und Einrichtungen und im Caritasverband, liebe Mitglieder der Räte und alle Ehrenamtliche, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge, liebe Mitbrüder,
heute starten wir mit einer Reihe von Informationsveranstaltungen sowohl für die hauptamtlichen Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter als auch für die Gremienmitglieder in Vorbereitung auf das kirchenrechtlich vorgesehene Anhörungsverfahren. Weil sich der Zeitraum der Veranstaltungen über fast acht Wochen erstreckt, ist es mir ein Anliegen, Sie über die wichtigsten Inhalte schon heute zu informieren. Bischof Stephan hat in den vergangenen Wochen zusammen mit mir und der Leitungskonferenz einige Entscheidungen getroffen, die wir bei diesen Veranstaltungen an Sie weitergeben möchten. Damit sind „Vor-Entscheidungen“ gemeint, die die Willensbildung der Bistumsleitung darstellen. Endgültige Entscheidungen werden erst nach Kenntnisnahme und Bewertung der in der kirchrechtlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen getroffen. Bei den Veranstaltungen werden wir Gelegenheit haben, die Themen dieses Schreibens zu vertiefen und zu diskutieren.
Von den Getauften her: Orte von Kirche
Ich habe es schon mehrfach betont: Wir gestalten die Pfarrei der Zukunft von den Menschen, von den Getauften her. Sie kommen an den vielen Orten von Kirche zusammen, leben ihren Glauben, gestalten und erfahren Gemeinschaft. Diese Orte von Kirche können territorial (lokal), personal oder thematisch sein – weitestgehend selbstorganisiert. Es gibt sie bereits heute und zum Teil schon sehr lange. Hier machen wir ernst damit, vom Einzelnen und den Charismen her zu denken. Dieses Fundament vielfältigen Engagements soll durch Hauptamtliche Unterstützung erfahren. Ein Ort von Kirche kann sich vom Rat der Pfarrei bestätigen lassen, indem er die Kriterien für den Zugang zur Synodalversammlung (Anerkennung des Rah-menleitbilds und der Gremienordnung sowie Formulieren des eigenen Anliegens) prüft und dann je eine/n Delegierte/n in die Synodalversammlung entsendet.
Gestalten, Vernetzen, Beraten: Die Synodalversammlung
Mit der Synodalversammlung schaffen wir ein neues Gremium, das aus den guten Erfahrungen unser Diö-zesansynode erwächst: Das, was alle angeht, soll auch von allen besprochen werden. Deshalb gehören neben den Delegierten aus den Orten von Kirchen auch je ein/e Delegierte/r aus jedem Verwaltungsteam, je ein/e Delegierte/r aus den Mitarbeitervertretungen sowie die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarrei zu der Versammlung. Neben der Vernetzung der Orte von Kirche gehört es zu den Aufgaben der Versammlung, sich in die grund-sätzliche Ausrichtung der Pfarrei beratend einzubringen. Beschlüsse, die diese Versammlung fasst, müssen vom Rat der Pfarrei entgegengenommen werden. Der Rat wird sich damit befassen und das Ergebnis zu-rückmelden. Die Synodalversammlung, die mindestens einmal im Jahr tagen soll, wählt 10 Mitglieder für den Rat der Pfarrei. Außerdem nimmt sie die Rechenschaftsberichte von Leitungsteam, Rat der Pfarrei und ggf. Fachausschüssen entgegen. Mit dieser neuen Versammlung stärken wir die Selbstverantwortung der Getauf-ten, das Zusammenkommen der Engagierten in Gruppen, Gremien, Kreisen und Einrichtungen und bieten Möglichkeiten zur Beteiligung.
Ehrenamtliche gestalten die Pfarrei der Zukunft mit – von Anfang an
Aus den vielen Rückmeldungen bei Veranstaltungen, in Gesprächen und Briefen haben wir deutlich die Sorge vernommen, dass wir mit Gründung der Pfarreien der Zukunft die Gremienstruktur leichtfertig aufgäben oder zerstörten. Die Gremien sind eine wichtige Errungenschaft der Mitbestimmung und Beteiligung. Daher ist für uns klar: Es wird in unserem Bistum keine Zeit ohne Gremien geben! Natürlich braucht es etwas Vorlauf und erste Strukturen, bis eine Synodalversammlung tagen kann. Das Leitungsteam als rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde wird vom Bischof ernannt. Für die Pfarreien, die zum 1. Januar 2020 starten, werden die Teams im Herbst feststehen.
Blick auf die Gesamtpfarrei: Der Rat der Pfarrei
Damit wir auch eine gewählte Repräsentanz haben, sehen wir vor, den ersten Rat der Pfarrei bereits im Herbst 2019 durch eine Wahlversammlung der Gremien der jetzigen Pfarreien und Kirchengemeinden zu wählen. Ab der zweiten Wahl wird der Rat der Pfarrei sich zusammensetzen aus 10 in Direktwahl gewählten, 10 durch die Synodalversammlung gewählten und zwei berufenen Mitgliedern. Der Rat der Pfarrei verbindet die Themen von Pastoral und Verwaltung in einem Gremium (Ein-Kammer-System). Die Ausrichtung und die Aufgaben des Rates der Pfarrei werden verändert: Er wird stärker strategisch arbeiten, d.h. Schwerpunkt-setzungen vornehmen und entsprechende Maßnahmen und Projekte planen. Der Rat wird auch Aufsichtsaufgaben in Vermögens- und Gesamtgestaltungsfragen (Jahresabschluss, Haushaltsplan, Rechen-schaftsbericht) haben und das Leitungsteam beraten. Innerhalb des Rates wird es verpflichtend einen Ver-waltungsausschuss geben. Den Vorsitz des Rates der Pfarrei hat der Pfarrer; das ist kirchenrechtlich vorge-sehen. So kennen wir das heute bereits von den Kirchengemeinderäten. Natürlich greift auch hier unser sy-nodales Verständnis, in diesem Fall bezogen auf die Leitung: Dem Pfarrer wird ein/e Moderator/in in der Leitung zur Seite stehen, den/die der Rat aus seinem Kreis wählt.
Gremien im Übergang
Die Gremien in den Pfarreien, die zur zweiten Phase der Errichtungen gehören, und deren Amtszeit im Herbst 2019 endet, werden wir durch ein Übergangsmandat arbeitsfähig halten. Eine Neuwahl für den kurzen Zeitraum von maximal zwei Jahren halten wir für zu aufwändig. Die Amtszeit der amtierenden Gremien kann auch nicht einfach verlängert werden, weil Wählende und Ge-wählte sich auf die im Vorfeld bestimmte Amtszeit bezogen haben.
Das Vermögen der jetzigen Kirchengemeinden wird auch in den neuen Kirchengemeinden erkennbar bleiben
Bereits entschieden ist, dass der Vermögensübergang als Gesamtrechtsnachfolge erfolgt: Alle Vermögen der heutigen Kirchengemeinden werden mit allen Rechten und Pflichten an die neue Kirchengemeinde überführt. Dabei ist uns wichtig, dass die Herkunft der Vermögensteile in der Rechnungslegung dokumentiert und entsprechend bewirtschaftet wird. Die ortsgebundenen Zweckbindungen des Fabrik- und Stellenvermögens der jetzigen Kirchengemeinden bleiben auch in den neuen Kirchengemeinden erhalten.
Verwaltungsteams übernehmen Mitverantwortung vor Ort: als Organ der Kirchengemeinde, mit Budget und Mandat
Künftig soll es Verwaltungsteams geben. Sie sind als ein Organ der Kirchengemeinde im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) beschrieben. Sie werden vom Rat der Pfarrei bestätigt. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Aufgaben können etwa den operativen Bauunterhalt einer Immobilie betreffen. Die Verwaltungsteams werden vom Leitungsteam mandatiert, d.h. mit einem Aufgabenpaket ausgestattet, und berichten ihm. Dem Verwaltungsteam können auch etwa die Betreuung und Umsetzung projekthafter Maßnahmen (Bau, Verkauf, Verpachtung) übertragen werden. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben handeln die Verwaltungsteams mit den Leitungsteams ein Budget aus. Auch hier wollen wir wie beim Rat der Pfarrei einen nahtlosten Übergang in die Pfarrei der Zukunft ermöglichen. Wir sehen vor, dass die jetzigen Verwaltungsräte sich auf Antrag als Verwaltungsteam konstituieren und für eine Zeit von maximal zwei Jahren ihre bisherigen operativen Aufgaben fortführen. Über den Antrag entscheidet der Rat der Pfarrei. Die Aufgaben werden vom Leitungsteam bestätigt. Grundlegende und richtungsgebende Entscheidungen sowie die Verwaltung der Fabrik- und Stellenvermögen obliegen dann dem Leitungsteam und dem Rat der Pfarrei. Nach dieser Übergangszeit werden die Verwaltungsteams durch eine Interessenten- und Wahlversammlung gewählt. Sie werden vom Rat der Pfarrei bestätigt und vom Leitungsteam beauftragt und mit einem Budget ausgestattet.
Die formale Anhörung
Ich freue mich darauf, diese Punkte mit Ihnen in den Info-Veranstaltungen zu besprechen. Die Veranstaltun-gen dienen der Vorbereitung der kirchenrechtlich vorgesehenen Anhörung. Im Rahmen der Anhörung haben die anzuhörenden Gremien und Personen die Möglichkeit, umfassend zu den Themen Stellung zu beziehen.
Die Anhörung wird in folgenden Schritten von statten gehen:
_Vorbereitung der formalen Anhörung: Die formale Anhörung wird durch eine Informationsveranstaltung in den Pfarreien der Zukunft vorbereitet (Mitte Februar bis Mitte April).
_Durchführung der formalen Anhörung: Der Entwurf zum Ersten Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013 bis 2016 wird Anfang April (15. Kalenderwoche) an alle anzuhö-renden Gremien und Personen verschickt. Es wird eine Anleitung zur Form der Rückmeldung mitverschickt. Den Anzuhörenden wird eine Frist zur Rückmeldung bis zum 31. Mai (Ende der 22. Kalenderwoche) gegeben. Wichtig: Die Anhörung zum Gesetz findet zum angegebenen Zeitpunkt für alle Pfarreien der Zukunft statt, unabhängig davon, ob sie zum 1. Januar 2020 oder später errichtet werden.
_Auswertung der Anhörung: Die Auswertung der Anhörung erfolgt im Juni. Unterstützt wird das Bistum dabei durch ein unabhängiges Institut.
_Die Auswertung der Anhörung wird veröffentlicht.
_Überprüfung des Gesetzes: Die Bistumsleitung modifiziert oder korrigiert gegebenenfalls den Entwurf. Daraufhin erlässt der Bischof das Erste Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013 bis 2016.
_Erlass der Dekrete und weitere Anhörung: Auf der Basis des Gesetzes können dann die Dekrete zur Auflösung der bisherigen und Errichtung der neuen Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020 erlassen werden. Dies betrifft nur die Pfarreien der Zukunft, die zum 1. Januar 2020 errichtet werden. Zum Dekret werden die jeweils betroffenen Gremien nochmals angehört.
Ich bitte die Gremien schon heute darum, in der Zeit zwischen Ostern und Ende Mai entsprechende Sondersitzungen einzuplanen. Zusammen mit den Unterlagen wird es als „Lesehilfe“ eine zweite Ausgabe der „EinBlicke“ geben. Sie wird mit den Unterlagen versandt, dem „Paulinus“ beige-legt, und ist dann gedruckt und online verfügbar.
Am Ende meiner Informationen möchte ich noch darauf hinweisen, dass zwei weitere Pfarreien der Zukunft bereits zum 1. Januar 2020 errichtet werden: die Pfarreien der Zukunft Sinzig und Mayen, die zusammen genau die Fläche der Dekanate Remagen-Brohltal und Mayen-Mendig ergeben und damit den vom Bischof zur Entscheidung über die Auswahl herangezogenen Kriterien entsprechen. Aufgrund von Initiativen der haupt- und ehrenamtlichen Gremien der Dekanate und einiger Pfarreien haben wir geprüft, ob wir diese beiden Pfarreien bereits im ersten Schritt errichten können. In diesen beiden Fällen war das möglich.
Ich freue mich auf den Austausch und grüße bis dahin in herzlicher Verbundenheit
Dr. Ulrich Graf von Plettenberg Bischöflicher Generalvikar
Synode: geht schon!
Vorwort aus dem Synoden-Büro
Die Umsetzung der Synode steht in einer Übergangszeit – und wir mit ihr; das merken wir sehr deutlich. Zwischen Aufbruch und Beharren, zwischen Neugierde und Angst, zwischen Bildern und Konkretisierungen. Das ist nicht immer ganz einfach. Deshalb informiert der Newsletter „Synode geht – schon jetzt“ zum einen über den Stand der bereits ge- troffenen Entscheidungen. Zum anderen will er zeigen, dass Synode heute schon an vielen Orten in unserem Bistum „geht“.
Herbstliche Grüße aus dem Synodenbüro!
Christian Heckmann, Carolin Metzler, Dr. Daniela Mohr-Braun, Edith Ries
Ein Interview mit Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg
Herr Generalvikar, die Synodenumsetzung steht in der Kritik: Den einen geht es zu schnell, den anderen zu langsam. Woran liegt das?
_ Ich glaube, das hängt damit zusammen, dass wir diesen Weg, den wir gerade miteinander gehen, noch üben müssen, mit allen Stolperfallen und Hindernissen. Zum einen haben wir uns entschieden, die Fragen nach Organisation und Struktur zuerst zu bearbeiten. Dadurch fühlen sich diejenigen gebremst, die neue Formen der Seelsorge oder der Zusammenarbeit ausprobieren wollen. Auf der anderen Seite verändern wir die Strukturen so radikal, dass viele sich quasi überrollt fühlen – auch deswegen, weil wir für manche Themen noch keine konkrete Lösung anbieten können. Wir haben uns aber entschieden, den Weg synodal zu gehen. Das heißt, Arbeitsgruppen mit Haupt- und ehrenamtlichen zu besetzen, mit Experten und Praktikern. Es werden Resonanzen eingeholt und Pläne überarbeitet. Aber das braucht viel mehr Zeit, als wenn man Pläne einfach am „grünen Tisch“ machen würde.
Aber nun sind doch die Teilprozessgruppen, die zu den Rahmenbedingungen für die Pfarrei der Zukunft gearbeitet haben, fertig. Da muss es doch Entscheidungen geben.
_ Das Bild der Pfarrei der Zukunft klärt sich. Wir sind gerade dabei, einige Entscheidungen zu treffen, die Veränderungen bringen. Diakonisch, missionarisch, lokal Kirche zu sein: das leitet uns. Im Rahmenleitbild wird das sehr deutlich. Mit seinen Leitsätzen und den fünf Schritten der pastoralen Planung wird eine viel stärker prozess-orientierte Arbeit in den Pfarreien möglich. Bisher war es eher so, dass es in jeder Pfarreiengemeinschaft etwa die gleichen Angebote gab – manchmal auch dann noch, wenn es schon gar keine Nachfrage mehr danach gab. Jetzt werden die Seelsorgerinnen und Seelsorger gemeinsam mit den Ehrenamtlichen die Schwerpunkte danach festlegen, was die Leute im konkreten Raum brauchen. Das wird sich vermutlich im ländlichen Raum sehr von dem unterscheiden, was das kirchliche Leben im städtischen Raum prägt. Das Spannende ist, dass das Gute, was es heute schon gibt, bewahrt und in die Zukunft getragen wird, und dass zugleich Raum für Neues entsteht.
Was kann das denn konkret bedeuten?
_ Die Teilprozessgruppe hat mit dem Rahmenleitbild gut beschrieben, welche Entwicklung ab dem 1. Januar 2020 in den Pfarreien starten kann. Ausgehend von der Feier des Glaubens in Gottesdienst und Gebet und im Bewusstsein, dass Gott all unserem Tun zuvorkommt, stellen wir uns die Frage nach den Themen und Bedürfnissen der vor Ort lebenden Menschen. Darauf aufbauend werden die bewährten Orte von Kirche verlebendigt und neue aufgebaut. Gemeinsam mit den ehrenamtlich Engagierten an den unterschiedlichen Orten und Einrichtungen, den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den verantwortlichen Gremien plant und organisiert das Leitungsteam die Schwerpunkte in der Pfarrei der Zukunft. Wenn wir uns neu ausrichten wollen, wie die Synode es uns aufgetragen hat, brauchen wir diese Investition in eine Entwicklungszeit. Die Leitsätze bieten da eine wirklich gute Orientierung, auch schon jetzt im Übergang.
Viele Menschen äußern die Sorge, dass die Kirche nicht im Dorf bleibt, dass also Nähe verloren geht, gerade auch zu den Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Was sagen Sie dazu?
_ Wir wollen weg von einer kleinteiligen Verwaltung, wir wollen nicht weg von einer kleinteiligen Seelsorge. Ganz im Gegenteil: Wir denken die Pfarrei der Zukunft von den „Orten von Kirche“ her, also von dort her, wo kirchliches Leben und kirchliche Gemeinde lebendig ist. Und damit ist nicht nur das Kirchengebäude gemeint und die Veranstaltung, bei der auch ein Priester anwesend ist. Wir denken hier an Kitas, Altenheime, Jugendgruppen, Gebetskreise, Einrichtungen der Caritas; aber auch Dörfer und Stadtviertel können sich als Orte von Kirche verstehen. Neu einrichten wollen wir die Synodalversammlung in jeder Pfarrei der Zukunft. Delegierte aus den Orten von Kirche bilden dieses neue Basisgremium. Gemeinsam gestalten und voneinander wissen, sich vernetzen – darum soll es gehen.
Heißt das, dass die synodale Versammlung die bisherigen Räte ersetzt?
_ Nein. Aber wir eröffnen mit dieser Versammlung der Orte von Kirche eine neue Möglichkeit der Partizi- pation. Die bisherige Direktwahl der Räte ist eine wichtige Errungenschaft. Daher verstehe ich sehr gut, dass gerade diese Frage die Menschen antreibt, weil das eine Form der Mitbestimmung und Beteiligung ist, die wir über Jahrzehnte gelebt haben – und mit der wir nicht schlecht gefahren sind! Andererseits wird es seit Jahren bei den Pfarrgemeinderatswahlen immer schwerer, überhaupt genügend Kandidatinnen und Kandi- daten zu finden. Weil wir einerseits nicht die Legitimation durch Wahlen aufgeben wollen und andererseits in der Notwendigkeit stehen, neue Formen der Beteiligung zu finden, arbeitet eine Teilprozessgruppe intensiv an diesen Fragen. Wir haben zu den Gremien der Pfarrei noch nicht abschließend entschieden. Ich kann hier nur unseren Diskussionsstand beschreiben.
Welche Gremien soll es denn sonst noch geben?
_ Es wird einen Rat der Pfarrei geben. Er soll unter anderem dafür sorgen, dass die Beschlüsse der Synodal- versammlung umgesetzt werden. Außerdem soll er mit dem Leitungsteam die Bildung pastoraler Schwer- punkte an den unterschiedlichen Orten von Kirche vorantreiben, wie es in den fünf Schritten pastoraler Planung vorgesehen ist. Er soll aus ca. 20 Personen bestehen, die Hälfte davon gewählt von der Synodal- versammlung, die andere Hälfe in einer Urwahl. Außerdem braucht es wie bisher auch ein Verwaltungsgremium, das voraussichtlich vor allem mit strategischen und Aufsichtsaufgaben beschäftigt sein wird. Zurzeit wird noch diskutiert, ob das ein Ausschuss des Rates der Pfarrei ist, oder ein eigenes Gremium.
Jetzt haben Sie aber noch nichts zu einem der Kernpunkte der Kritiker gesagt: Wie geht es mit der Vermögensverwaltung weiter, vor allem vor Ort?
_ Wir haben viel zu dieser Frage diskutiert und uns bisher vier Mal mit der Initiative Kirchengemeinde vor Ort getroffen. Wir brauchen die örtliche Verantwortung, auch in den Pfarreien und Kirchengemeinden der Zukunft, Das haben wir nie in Frage gestellt. Wir müssen aber eine Form finden, die zu der gesamten Struktur der Pfarrei der Zukunft passt. Vor Ort soll es Verwaltungsteams geben, ausgestattet mit Mandat und Budget. So können das Wissen und das Engagement der Engagierten lokal eingebracht werden. Die gesamtstrategischen Aufgaben der Vermögensverwaltung liegen aber bei dem Verwaltungsgremium der Pfarrei der Zukunft.
Und wie soll das mit den Vermögen der jetzigen Kirchengemeinden geregelt werden?
_ Wir werden Anfang nächsten Jahres Pläne für den Übergang der Vermögenswerte von den derzeitigen Kirchengemeinden in die Kirchengemeinden der Zukunft vorlegen, vor allem mit Blick auf Zweckbindungen.
« Niemand muss auf Entscheidungen und Vorlagen warten, um heute schon im Sinne der Synode zu arbeiten. »
Was soll darüber hinaus die Arbeit in den Pfarreien der Zukunft prägen?
_ Große Auswirkungen wird die Entscheidung haben, die Pfarreien konsequent diakonisch auszurichten. Kommen – Gehen – Stehen: An diesen drei Präsenzformen wollen wir uns orientieren. Wie bisher sollen Menschen an Orte von Kirche kommen können, sich „will-kommen“ fühlen. Wenn wir uns aber dem Einzelnen zuwenden, müssen wir auch hingehen zu den Menschen, in ihre Lebensräume hinein. So werden wir neue Menschen, neue Ideen, neue Kontakt- und Vernetzungsmöglichkeiten entdecken. Und schließlich das „Stehen“: Manchmal ist es auch einfach notwendig, nur da zu sein, mitzutragen, mit auszuhalten. Ich bin sicher, dass diese Haltungen unsere Arbeit sehr verändern werden. Auch die neue Organisation von Leitung wird Auswirkungen haben: Das Team aus Pfarrer, zwei Hauptamtlichen und eventuell zwei Ehrenamtlichen wird vor allem strategisch arbeiten; es wird multiprofessionell aufgebaut sein, und mindestens ein Mitglied muss eine hohe Verwaltungskompetenz aufweisen. Das Leitungsteam ermöglicht dezentrales und selbstverantwortliches Handeln. Priester, Diakone, Seelsorgerinnen und Seelsorger sind wie bisher in den Lebensräumen der Menschen präsent und werden in ihren jeweiligen Bereichen Verantwortung übernehmen.
Wir stehen also in einer Übergangszeit. Was heißt das für die Menschen in unserem Bistum?
_ Die Synode hat uns ins Stammbuch geschrieben: Wir als getaufte Christinnen und Christen dürfen gestalten. Niemand muss auf Entscheidungen und Vorlagen warten, um heute schon im Sinne der Synode zu arbeiten. Wenn Sie Ideen haben, sich vernetzen wollen, neues ausprobieren möchten: Legen Sie los! Viele Gremien haben das Abschlussdokument gelesen und sich gefragt, was die Perspektivwechsel für die eigene Praxis bedeuten. Inzwischen haben wir ein Rahmenleitbild für die Pfarreien der Zukunft entworfen. Mit den Impulsen können Gruppen und Gremien heute schon schauen: Was ist die Situation vor Ort? Welche Bedürfnisse, welche Themen herrschen vor? Welche Schwerpunkte wollen wir setzen? Außerdem haben die amtierenden Gremien ein riesiges Wissen von dem, welche Orte von Kirche es schon gibt. Hier und da entdecken die Leute mit den Erkundungsteams neue Perspektiven. All das kann man schon zusammentragen. Denn wir wollen ja, dass das Engagement nah an den Menschen gestärkt wird. Für die Leitungsteams wird es wichtig sein, zu wissen, was wo los ist. Und ich habe wahrgenommen, dass sich in vielen Pfarreien der Zukunft – initiiert von den Dechanten und unterstützt von den Dekanatsteams – die jetzigen Gremienvertreter treffen, um sich kennenzulernen und den Übergang zu gestalten. Wenn es konkret wird, lösen sich manche Ängste und anzupacken fällt leichter, wenn man sich kennt. Es freut mich, wenn ich sehe, wie heute schon tolle neue Ideen und Initiativen wachsen. Manche arbeiten schon ganz lange im Sinne der Synode, wie die „Gemeinschaft mit Herz“ in der Pfarreiengemeinschaft Blankenrath. Andere haben sich inspirieren lassen und arbeiten mit und in ihrem Kirchenraum, wie die Menschen in Neuwied. Die einen sehen die Sozialen Medien als Chance, die anderen die Kultur. Solche Initiativen und Projekte machen mir Mut. Sie sind es wert, „auf den Leuchter“ gestellt zu werden, etwa in diesem Newsletter und bei der Würdigung ehrenamtlichen Engagements am 9. November. Wie so etwas gehen kann, lesen Sie im Interview mit Brigitte Justen und Michaela Tholl.
Ich bin überzeugt: Synode geht – schon jetzt!
Die Fragen stellte Judith Rupp | Pressesprecherin Bistum Trier
Sieben Leitsätze
1. Wir lassen uns von der Verheißung des Reiches Gottes leiten 2. Wir gehen zu den Menschen und sind missionarisch-diakonisch 3. Wir denken vom Einzelnen her 4. Wir nehmen Vielfalt als Gottes Geschenk an 5. Wir entdecken und fördern Charismen 6. Wir sind Gemeinschaft 7. Wir teilen Verantwortung
Fünf Schritte pastoraler Planung
1. Schritt: Blick auf den Synodalen Raum 2. Schritt: Wahrnehmung der Menschen und der Situation vor Ort 3. Schritt: Strategie entwickeln und Schwerpunkte setzen 4. Schritt: Maßnahmen planen und durchführen 5. Schritt: Auswertung und Weiterentwicklung
Synode geht – schon jetzt … und manchmal auch schon vorher
Ehrenamtliches Engagement vor Ort – ein Gespräch mit Brigitte Justen und Michaela Tholl.
Frau Justen, welche Idee stand am Anfang Ihres Engagements?
Brigitte Justen: Eine Freundin, die in einer Kita arbeitet, und ich waren in einem ökumenischen Gesprächskreis. Wir hatten das Bedürfnis, dort zu helfen, wo Not ist. Und bei genauem Hinschauen hat sich ganz schnell gezeigt, dass es auch in unserer Umgebung Menschen mit Nöten gibt. Wir haben uns gesagt: „Irgendwas müssen wir doch tun können!“ Und 2011 konnten wir es dann, unterstützt von Kirchengemeinde und Caritasverband, angehen. Am Anfang waren wir sechs Leute. Wir haben erst mal versucht herauszufinden, was „Bedürftigkeit“ bedeuten kann. Dann haben wir geschaut, welchen Bedarf es in unserer Umgebung gibt. Hier auf dem Hunsrück kennt man sich noch – und da wird dann ganz schnell die Einsamkeit mancher Menschen sichtbar; der Wunsch nach Unterhaltung, seelische Bedürftigkeit bei trauernden oder kranken Menschen. Aber auch soziale Armut oder ganz praktische Bedürfnisse wie die Hilfe beim Einkaufen oder Unterstützung, weil die Mobilität eingeschränkt ist. Wir haben ein ganzes Jahr überlegt, wo und wie wir uns einbringen könnten, wer was anbieten kann.
Was haben Sie schließlich angeboten?
Brigitte Justen: Uns war wichtig, dass sich das Angebot an alle Menschen richtet, konfessionsunabhängig, an Junge und Alte. In unserem ersten Flyer haben wir einen Besuchsdienst im Altenheim und bei Kranken und Einsamen zu Hause angeboten, Gespräche für ungewollt schwangere Frauen, das Angebot „Trauer teilen“ und die ehrenamtliche Grabpflege, einen Einkaufsdienst und einen Begegnungsnachmittag. Das sind sowohl Angebote, zu denen Leute kommen können, aber wir gehen auch zu den Menschen hin. In der Regel werden wir oder der Gemeindereferent angerufen, wenn eine Anfrage kommt. Das Angebot umfasst sieben Orte, das war unsere ursprüngliche Pfarrgemeinde. Wir sind insgesamt zehn Personen.
Frau Tholl, wie kann das Bistum solche Initiativen „von unten“ fördern?
Michaela Tholl: Uns ist es ein Anliegen, solche Initiativen bekannt zu machen und zu würdigen. Nicht zuletzt mit dem Ziel, dass potentielle Unterstützer aufmerksam werden. Ganz wichtig ist die konkrete Förderung der freiwillig Engagierten, ob durch Qualifizierung, fachliches Know-How oder Geld. Initiativen dürfen weder an fehlender Fachlichkeit noch an zu wenig Mitteln für Sachkosten scheitern. Dafür wollen wir Anlaufstelle sein. Und dafür nehmen wir auch Geld in die Hand, etwa wenn es darum geht, hochkarätige Referentinnen und Referenten für Kurse zu gewinnen.
Wie sieht das Projekt heute aus?
Brigitte Justen: Das Angebot hat sich verändert. Die Gespräche für ungewollt Schwangere wurden nicht angenommen, also sind sie weggefallen. Auch die Grabpflege mussten wir aufgeben, weil die beiden Personen, die das gemacht haben, nicht mehr dazu in der Lage sind. Der Besuchsdienst und unsere Zuhör-Angebote bleiben. Der Einkaufsdienst wird zwar auch selten angefragt, aber das wollen wir noch weiter versuchen. Neu dazugekommen sind ein Spielenachmittag und das Familiencoaching. Und wir bieten Hilfe bei schriftlichen Angelegenheiten an. Wir haben auch schon eine Trauerfeier für Verstorbene ohne Religionszugehörigkeit gestaltet. Oder wenn wir es selbst nicht können, vermitteln wir Hilfe – wie bei der alten Frau, die mit ihrer Nebenkostenabrech- nung nicht klarkam, oder der Dialysepatientin, die so gerne noch mal in Urlaub fahren wollte.
Hatten Sie Unterstützung von hauptamtlicher Seite?
Brigitte Justen: Unsere Ansprechpartner sind bis heute Gemeindereferent Christoph Nörling von der Pfarreiengemeinschaft Blankenrath und Rainer Martini vom Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück. Ohne die beiden wäre vieles nicht möglich; sie unterstützen uns zum Beispiel, wenn wir Flyer produzieren, bei der Textgestaltung für Veröffentlichungen, bei der Organisation von Bürgerversammlungen oder beim Kontakt zur Zivilgemeinde oder dem Umgang mit Spenden. Dass die beiden da sind, ist sehr wichtig, und ich kann nur sagen: Besser hätte es nicht laufen können.
Wie kann eine gute Begleitung von Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche aussehen?
Michaela Tholl: Zunächst einmal braucht es eine hohe Aufmerksamkeit für Menschen, die sich engagieren, für Ideen und Initiativen. Die Aufgabe der hauptamtlich Tätigen ist es, dafür Raum zu schaff en. Zudem sind Transparenz sowie verlässliche Standards in der Unterstützung und Begleitung notwendig. Ich finde es wichtig, von Anfang an zu prüfen, was leistbar ist und welche Folgen das Engagement haben kann. Das schützt vor Überforderung. Letztlich geht es darum, wie jemand seine oder ihre Talente und Leidenschaften am besten einsetzen kann.
Frau Justen, warum machen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen das?
Brigitte Justen: Ein Leben in Liebe und Barmherzigkeit ist für mich gelebter Glaube. Aus dieser vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeit lerne ich persönlich viel Positives für mein Leben. Es ist aber auch wichtig darauf zu achten, dass man sich nicht selbst überfordert. Jede und jeder entscheidet, wieviel Zeit er oder sie investiert. Das geht in unserer Initiative ganz gut, weil sich die Anfragen in der Regel verteilen. Und wir tun auch was für uns: Aus der Initiative „Gemeinschaft mit Herz“ heraus ist vor etwa fünf Jahren ein ökumenischer Gottesdienst entstanden. Wir geben ihm die Überschrift „Zeit für die Seele“. Der Gedanke dahinter war, dass wir uns bei dieser ehrenamtlichen Arbeit auch gut um unsere Seele kümmern müssen. Mittlerweile wird dieser Gottesdienst auch außerhalb des Ehrenamts gut angenommen. Im Anschluss an den Gottesdienst sind wir noch im Gespräch zusammen. Außerdem gibt es eine meditative Abendwanderung, die Rainer Martini und Christoph Nörling gestalten, zusammen mit den Ehrenamtlichen der verschiedenen Initiativen hier im Hunsrück. Schön ist natürlich auch, wenn das Engagement Bestätigung erfährt: Wir haben 2013 von der Verbandsgemeinde Zell den Ehrenamtsförderpreis für innovative Projekte erhalten. Und der Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung des Bistums hat die Initiative im Rahmen eines Festaktes in Trier gewürdigt. Aber ich glaube nicht, dass man sich selbst so viel Freude mit etwas machen kann wie wenn man sieht, wie andere sich freuen. …
Welche Unterstützungsangebote brauchen Ehrenamtliche, Frau Tholl?
Michaela Tholl: Wichtig sind differenzierte und gut zugängliche Angebote. Ehrenamtliche entscheiden selbst darüber, was sie lernen wollen. Unsere Aufgabe ist es, das über Kurse oder auch Einzelförderung zu ermöglichen. Qualifizierungskurse müssen voll finanziert sein. Das heißt: Ehrenamtliche sollen kein Geld aufwenden müssen, weil der ehrenamtliche Dienst ein unentgeltlicher Dienst ist! Auch Supervision ist wichtig; noch wird diese Form der Unterstützung nicht so häufig nachgefragt, aber wir bieten sie selbstverständlich an.
Frau Justen, was raten Sie Menschen, die sich aktuell mit einer neuen Idee engagieren wollen?
Brigitte Justen: Wer Lust hat, sich einzubringen, und eine gute Idee hat, soll sich mit seinen Gedanken an die hauptamtlichen Menschen vor Ort wenden und gemeinsam in einer gleichberechtigen Atmosphäre die konkreten Initiativen erarbeiten. Denn jede und jeder einzelne von uns besitzt so viel Kreativität, die positiv genutzt werden kann. Wenn Angebote nicht direkt oder vielleicht innerhalb von zwei Jahren nur einmal angefragt werden: nicht aufgeben und trotzdem bestehen lassen, denn diesem einen Menschen kann auch dann geholfen werden!
Frau Tholl, was bietet der Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung in der jetzigen Übergangssituation an?
Michaela Tholl: Wir haben schon seit zwei Jahren die „Bausteine zur Synodenumsetzung“ mit dem Format Zukunftswerkstatt, mit Angeboten im Kommunikationsbereich oder in der lokalen Kirchenentwicklung. Dann gibt es unser jährliches Förderheft, das wir ständig weiterentwickeln – entsprechend den Bedarfen, die wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern erheben. Da werden z. B. Gottesdienstwerkstätten angeboten oder Kurse zur lokalen Kirchenentwicklung. Von seiner Anlage her ist das Förderheft ein Platzhalter für bestimmte Themen. Sowohl die Anzahl der Angebote als auch die Orte sind erweiterbar: So haben wir zum Beispiel statt geplanten drei insgesamt 12 Kurse zur Interkulturellen Kompetenz organisiert. Wir beraten Gruppen, Initiativen und Räte, aber auch Hauptamtliche, ob einzeln, in Dekanatskonferenzen oder Arbeitsgruppen. Ehrenamtsentwicklung geschieht auf vielfältige Weise. Wenn mich jemand fragt, was unser Arbeitsbereich macht, sage ich oft: Wir übernehmen die Anwaltschaft für ehrenamtliches Engagement auf allen Ebenen. Deswegen arbeiten wir auch im Rahmen der Synoden-umsetzung mit, um ein Höchstmaß an Beteiligung und Mitbestimmung zu sichern und die Bandbreite an Betätigungsfeldern zu weiten. Wir machen uns stark für ein etabliertes Freiwilligenmanagement im Bistum Trier, damit überall strukturell sichergestellt ist, was Ehrenamtliche brauchen. Das Ob und das Wie der Ehrenamtsstärkung darf nicht beliebig sein. Dafür stehen wir mit dem Arbeitsbereich. Wir brauchen eine hohe Qualität in der Begleitung der Ehrenamtlichen, wenn wir ein Engagement-starkes Bistum bleiben wollen. Natürlich nehmen wir im Moment auch die Sorgen der Leute wahr. Aber wir sehen mindestens genauso viele engagierten Christen, die mit großer Freude ihren Dienst versehen und gar nicht daran denken, aufzuhören! Und wir sehen in den neuen Pfarreien vielfältige Möglichkeiten für Menschen, die sich einbringen wollen.
Die Fragen stellte Judith Rupp | Pressesprecherin Bistum Trier
Dienstag, 18. September 2018
Die Kirche soll aktiv im Dorf bleiben
2. Forum 150 Menschen befassen sich bei Forum in Bitburg mit Seelsorge im ländlichen Raum
Bitburg – - „Zuversicht, Interesse, aber auch Fragen und Skepsis“: So hat Direktorin Mechthild Schabo, Leiterin des Bereichs „Pastoral und Gesellschaft“ im Bistum Trier, am Ende des zweiten Forums „Die Kirche bleibt im Dorf“ beschrieben, was sie bei den rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen hat. Das Bistum Trier hatte am 15. September 2018 nach Bitburg Ehren- und Hauptamtliche sowie Vertreter von Kommunen und Interessierte eingeladen, sich in Vorträgen und Workshops mit der Zukunft der Kirche im ländlichen Raum zu beschäftigen. Die Herausforderungen, die sich dabei ergeben, hatte Bischof Dr. Stephan Ackermann in seinem Eingangsvortrag formuliert: „Wir stehen in der Kirche an der Schwelle zu einer neuen Epoche einer neuen Wahrhaftigkeit – und wir sind es, die diese Epoche mitgestalten können.“ Die Kirche auf dem Dorf gehöre für ihn bleibend zu dieser Epoche dazu. Dreizehn Workshops standen auf dem Programm; zum Beispiel zu der künftigen Rolle des Ehrenamtes im ländlichen Raum, bei dem verschiedene Akteure über die sozial-karitativen Initiativen in der Pfarreiengemeinschaft Blankenrath berichteten. Weitere Themen waren die Bedeutung der Kommunen, der katholischen Verbände oder auch der Kindertagesstätten für die Kirchengemeinden. Es ging um die Details der Umsetzung der Pfarreien der Zukunft, etwa in Bezug auf ein Modell der zukünftigen kirchlichen Anlaufstellen, die lokale Vermögensverwal-tung oder die Frage der Gebete und gottesdienstliche Feiern im ländlichen Raum. Immer bei den Workshops dabei, als Leitende, Teilnehmende und Zuhörende, waren Bischof Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Direktorin Schabo. Eine Frage, die sich durch viele der Gesprächsrunden zog, war die nach den Ressourcen für die zukünftigen pastoralen Aufgaben, sowohl für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum, als auch für die Ehrenamtlichen. So berichtet eine Teilnehmerin im Workshop „Kirche für Familien: KiTa-Projekte im Netzwerk“, davon, dass die KiTa immer stärker zu kirchlichen Orten auch für die Eltern würden. „In der KiTa treten Menschen oft zum ersten Mal als Familien in die Öffentlichkeit.“ Die sich aus diesem Impuls ergebenden Gespräche seien wichtig, gleichzeitig aber auch sehr intensiv und herausfordernd für eine KiTa. „Da kommen alle Fragen des Lebens vor, denn wir sind der Spiegel des Sozialraums.“ Die Gespräche erforderten Ruhe und Zeit, was im Alltag einer KiTa manchmal schwer zu finden sei. Die Frage der Ressourcen führte oft zu der Frage nach Kooperationen. „Wir haben in uns in der Vergangenheit oft den Luxus der Konkurrenz geleistet“, betonte Direktorin Schabo. Das es auch anders geht, zeigten Beispiele, die im Workshop „Kirche im Sozialraum: Dorfentwicklung mitgestalten“, besprochen wurden. Der Dauner Verbandsbürgermeister Werner Klöckner stellte das Konzept der „sorgende Gemeinschaften“ vor. Er berichtete, wie ein Entwicklungsprozess begonnen wurde, der die Solidargemeinschaften im ländlichen Raum gestärkt hat. Ein Akteur dabei war auch die katholische Kirchengemeinde. Bei einem solchen Entwicklungsprozess zeige sich auch, so ein Teilnehmer des Workshops, wo die Zukunft des kirchlichen Ehrenamtes liegen könnte, „nämlich weniger in Räten, aber vielleicht mehr in einer freieren Form von Bürgerbeteiligung“. Viele Teilnehmende formulierten den Wunsch, dass man über die Arbeit an den Strukturen nicht die pastoralen Inhalte der Kirche vergessen solle. Konkret wurde dies etwa in der Frage eines Teilnehmers, die Generalvikar von Plettenberg ins Plenum mitbrachte: „Warum ist für die Pfarreien der Zukunft eine Verwaltungsteam geplant, aber noch nicht explizit ein Geistliches Team?“ Deutlich wurde diese Forderung auch in Workshops wie „Gebet und gottesdienstliche Feiern im ländlichen Raum“. Dort ging es auch darum, wie die Eucharistiefeier am Sonntag einerseits gestärkt werden könne, ohne dass andere Gottesdienst-Formen dadurch abgewertet würden. Hier, wie auch in anderen Runden, wünschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einerseits mehr Freiheit in der Arbeit vor Ort, aber auch Unterstützung und Rückendeckung durch das Bistum. Wie der Bund sich bei der Stärkung des ländlichen Raums engagiert, erläuterte Ministerialdirektor Thomas Windmöller vom Bundesministerium Landwirtschaft und Ernährung. Er betonte, dass die Kirche sicher im Dorf bleibe, „wenn sie denn aktiv im Dorf bleibt“. Dann könnten alle Beteiligten, die Kommune und die Kirchengemeinden, die Synergien zwischen privatem, kirchlichem und öffentlichem Engagement nutzen. Johannes Mahne-Bieder von der Ludwig-Maximilians-Universität in München referierte zur Entwicklung der ländlichen Räume. „Wir sprechen in der Forschung für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg von dem zunehmenden Stadt-Land-Kontinuum, also der Abschwächung der Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen.“ Diese Entwicklung sei aber nicht einheitlich, und dürfe auch nicht rein als Urbanisierung der ländlichen Regionen verstanden werden. Denn auch der ländliche Raum habe unbestritten seine Stärken: „Es gibt sie noch, die starken Gemeinschaften. Auch die räumliche Nähe für bestimmte Anliegen, wenn etwa der Bürgermeister in der Nachbarschaft wohnt, kann ein Vorteil sein.“ Wichtig sei das oft hohe ehrenamtliche Engagement in den Dörfern. Gerade daran könne Kirche anknüpfen. „Das Dorf muss ein eigenständiger Lebensbereich bleiben können.“ In Ergänzung dazu präsentierte Dr. Ludwig Böckmann vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz die zu erwartende demografische Entwicklung im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums Trier. „Zukunfts-Aussagen sind für Statistiker immer schwierig.“ Aber bis 2035 werde das Bistum Trier im rheinland-pfälzischen Teil voraussichtlich nur noch 1,5 Millionen und damit gut 120.000 Einwohner weniger haben als heute. „Im ländlichen Raum wird die Bevölkerungszahl dabei stärker sinken, als in den Städten und den Ballungszentren.“ Auch eine verstärkte Zuwanderung könne den Bevölkerungsrückgang in den Dörfern nicht ausgleichen, da diese zu gering sei und vornehmlich die Ballungsräume betreffe. Generalvikar von Plettenberg dankte in seinem Schlusswort allen Beteiligten. „Wichtig waren für mich die Erkenntnis und auch der Appell, dass wir wieder mehr an unseren Glauben denken sollten. Und das ist vielleicht in der größeren Nähe im Dorf leichter als in der Anonymität der Stadt.“ Daher sei er sich sicher, dass auch in Zukunft die Kirche im Dorf bleiben werde.
Montag, 27. August 2018
"Die Kirche bleibt im Dorf"
Forum zur Umsetzung der Synode im ländlichen Raum
Otzenhausen – „Wir wollen, dass die Kirche im Dorf bleibt, nicht nur für uns, die wir der Kirche verbunden sind, sondern als Dienst und Angebot für alle, die in unseren Gemeinden leben.“ Das hat der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann am 25. August in Otzenhausen betont. Dorthin waren mehr als 220 Menschen der Einladung des Bistums zu einem Forum zur Umsetzung der Synode im ländlichen Raum mit dem Titel „Die Kirche bleibt im Dorf“ gefolgt. Die Kirche bleibe jedoch nicht im althergebrachten Sinne, sondern unter den veränderten Bedingungen unserer Zeit im Dorf, sagte Ackermann. Die Schwierigkeit bestehe darin, dass es dafür noch kein fertiges Bild gebe und die Verantwortlichen im Generalvikariat auch „noch keinen fertigen Plan in der Schublade“ hätten. „Wir brauchen den Austausch“, betonte der Bischof. „Wir haben unsere Ideen, wir brauchen aber auch die Ideen der Basis, von denen, die sich engagieren und wir müssen die Sorgen und Nöte hören.“ Dennoch stehe man nicht am Nullpunkt. Es gebe bereits viele Ansätze, „kleine Pflänzchen und ausgewachsene Initiativen und Projekte“. Dieser Austausch war bei dem Forum in dreizehn Workshops möglich, in denen die Forums-Teilnehmer sich nicht nur über verschiedene Aspekte der Synodenumsetzung informieren konnten, sondern ihre Ideen und Vorstellung von Kirche sein im ländlichen Raum einbringen konnten. So wurde etwa über mögliche Anlaufstellen in den Pfarreien der Zukunft gesprochen oder die Zusammenarbeit von Kirche und Kommune thematisiert; „Leuchtturmprojekte“ aus dem Dorfleben wurden vorgestellt oder der Frage nach Gebeten und gottesdienstlichen Feiern im ländlichen Raum nachgegangen; Erkunderinnen und Erkunder berichteten von ihren Erfahrungen. Das Bistum Trier habe mit Koblenz, Trier und Saarbrücken städtische Räume, aber daneben auch große ländliche Räume. Dem müsse man Rechnung tragen, wenn man den Gläubigen und den Menschen allgemein gerecht werden wolle, betonte Bischof Stephan. „Die Kirche befindet sich in einer spannenden und privilegierten Situation, die wir mitgestalten können“, sagte er. Obwohl die aktuelle Situation der Kirche viele krisenhafte Züge aufweise, sei doch die Frage, wie man diese interpretiere: „Stehen wir vor der Katastrophe und dem Aus, oder stehen wir in einer Situation der Kirche, die sich weiter entwickelt, aber unter Schmerzen?“ Er sei ein Anhänger der zweiten Option, sagte der Bischof. Dies sage er im Vertrauen auf Jesus Christus. „Der Auferstandene gibt nicht die Zusage, dass alles so bleibt wie es ist, dass Kirche so wie wir sie kennen bleibt bis zum Ende der Welt. Er gibt die Zusage: Ich bleibe bei meiner Kirche und es wird sie geben bis zur Vollendung der Welt.“ Diese Veränderungen seien selbstbestimmter, so Ackermann. „Ich bin überzeugt, dass wir nichts ausrichten und bewirken werden, wenn wir die großen Entwicklungen ignorieren, anstatt sie anzunehmen und positiv zu sehen als Zeichen der Zeit.“ Gleichzeitig hielt Bischof Stephan fest, dass sich die Veränderungsprozesse im Bistum nicht gleichzeitig und gleichförmig vollziehen. „Es gibt regionale und lokale Unterschiede, die zum Teil erheblich sind.“ Für ihn stellen die ländlichen Regionen dabei keineswegs Problemzonen dar. Städtische und ländliche Gebiete haben ihre je eigenen Stärken und Schwächen, so der Bischof. „Gerade im ländlichen Raum ist das kirchliche Leben ein wertvoller Aktivposten für unser Bistum, es ist wesentlicher Bestandteil der Dorfgemeinschaften. Das wollen wir mit der Umsetzung der Synode nicht behindern, sondern stärken, wo immer es geht!“ Die Strukturen, die in Form der Pfarrei der Zukunft geschaffen werden, sollen so gestaltet sein, dass sie auch dort funktionieren, wo die Ausgangsbedingungen schwierig sind. Der Bischof von Trier nutzte das Forum auch, um Missverständnisse über die Synodenumsetzung zu zerstreuen. So halte sich beispielsweise das Gerücht, dass zum Start der Pfarreien der Zukunft das gesamte Personal aus der Fläche abgezogen und zentralisiert werde. „Das ist nicht der Fall!“, betonte Ackermann. „Von einem Rückzug vom Land kann nicht die Rede sein.“ Kurz- und mittelfristig werde es personell keine Veränderungen geben. „Was sich ändert, ist zum einen der organisatorische Rahmen; es geht um langfristig lebensfähige Einheiten mit verringertem Verwaltungsaufwand – und es geht auch darum, das Leben und die Verantwortung vor Ort zu stärken, und zwar dezentral!“ Gleichzeitig wies der Bischof darauf hin, dass man nicht nur Bestehendes absichern wolle - Selbsterhalt sei zu wenig. „Kirche ist nicht nur Selbstzweck, wir haben einen Auftrag für die Welt.“ Im Evangelium steht: „Wir wachsen, wir gewinnen in dem Maß, in dem wir von uns selbst absehen.“ Gastreferent Professor Dr. Gerhard Henkel, der die Pläne des Bistums mit Kommunalreformen verglich, machte auf die Gefahren aufmerksam, die ein Rückzug der Kirche aus dem ländlichen Raum bedeuten könnte. Um dem entgegenzusteuern, forderte er mehr pastorales Personal in der Fläche und, so wie es auch die Synode im Bistum vorsieht, mehr Mitbestimmung und Einbeziehung der Menschen in den Dörfern sowie Entlastung der Priester von der Verwaltung. Am Ende des Tages gaben Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und die Direktorin des Zentralbereichs Pastoral und Gesellschaft im Generalvikariat, Mechthild Schabo, ihre Eindrücke vom Forum wieder. Mechthild Schabo sagte, sie habe die Teilnehmenden als aktiv fragend, interessiert und „hungrig nach Informationen“ erlebt. Viele der Teilnehmenden seien besorgt, dass die Umsetzung der Synodenbeschlüsse ehrenamtliches Engagement und Strukturen, die vor Ort noch funktionierten, erschwerten oder gar kaputt machten. „Auch in Zukunft wird es Gremien geben“, sagte Schabo, aber die Verantwortlichen wollten auch den Blick auf diejenigen richten, die ein Ehrenamt ausüben, das nicht im Rahmen eines Gremiums stattfinde. „Es gibt viele, die sich aus Überzeugung engagieren. Aber das ist kein Selbstläufer. Viele wollen und brauchen Unterstützung. Da müssen wir besser werden und uns darum kümmern!“ Sie betonte, wie wichtig die Begleitung von Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche sei. Generalvikar von Plettenberg bestätigte dies und wies auf Initiativen und Projekte hin, die es bereits jetzt gebe. Diese sollen künftig noch besser gestärkt werden, denn „es brauche für solche Dinge oft einen langen Atem und Geduld“. „Wir wollen Partizipation und Teilhabe“, sagte Schabo. Gleichzeitig wolle man Entscheidungen vor Ort belassen. Es sei aber ebenso wichtig, daran zu denken, dass „wir als Christen eine Sendung haben, uns nicht nur um uns selbst zu kümmern“, betonte die Direktorin. „Das hat die Synode uns aufgetragen.“
Bischof Ackermann gibt Raumgliederung des Bistums als Vorlage für Anhörung frei
Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Raumgliederung des Bistums Trier nun als Vorlage für die formale Anhörung freigegeben. Nach der offenen Rückmeldephase von März bis November 2017 und einer abschließenden Beratung mit den diözesanen Räten sowie Vertretungen von Gruppierungen und Einrichtungen im Bistum hatte der Bischof sich eine Bedenkzeit genommen, um den Vorschlag genau zu prüfen und die Rückmeldungen aus dem Bistum zu studieren. Denn die Verantwortung für eine derart große Reform liegt letztlich beim Bischof. Dabei habe er auch viel erfahren „von den Erwartungen und Sorgen, die die Gläubigen vor Ort mit den Pfarreien der Zukunft verbinden“, sagt Ackermann in einem Interview in dem Newsletter, mit dem die Karte am 16. Februar veröffentlicht wurde.
Der Bischof erklärt, er habe in seinem Arbeitszimmer Karten aufgehängt und sei etwa mit GoogleMaps durch die Räume „gefahren“, um die Wege nachzuvollziehen, die sich in den neuen Räumen ergeben. „Und jetzt kann ich sagen: Nach den angelegten Kriterien ist die Zahl 35 plausibel. Dieser Raumzuschnitt lässt uns auf die Zukunft hin handlungsfähig bleiben und kann ein Grundgerüst für eine Neuausrichtung des kirchlichen Lebens sein, wie es der Synode vorschwebt.“
Im Vergleich zur am 24. November 2017 veröffentlichten Karte hat Bischof Ackermann einige Änderung vorgenommen: die bisherige Pfarrei Sevenich möchte er der Pfarrei der Zukunft (PdZ) Oberwesel zuordnen; die Pfarrei Faid mit ihrer Filiale Dohr wird künftig zur PdZ Cochem/Zell gehören; die Pfarrei Binsfeld wird der PdZ Bitburg zugeordnet und die Pfarreien Waxweiler und Lambertsberg zur PdZ Prüm. Eine weitere Änderung betrifft die bisherige Pfarreiengemeinschaft Mittlere Mosel, die der Pfarrei der Zukunft Wittlich zugeordnet wird. „Das entspricht dem deutlichen Votum der örtlichen Räte“, betont Ackermann. Noch nicht entschieden ist die Frage der künftigen Verwaltungssitze der Pfarreien, der sogenannten Pfarrorte.
Die nun vorliegende Karte ist die Grundlage für die formale Anhörung, die noch vor der offiziellen Errichtung der neuen Pfarreien erfolgen muss. Die Anhörung startet voraussichtlich Anfang 2019.
Neben der Frage der territorialen Gliederung werden auch die künftige Rätestruktur sowie die Gestaltung der Vermögensverwaltung in den Pfarreien der Zukunft Gegenstand des Verfahrens sein.
Derzeit arbeiten dazu Teilprozess- und Arbeitsgruppen. Die großen Veränderungen von der jetzigen Gliederung hin zu den Pfarreien der Zukunft mache aber auch konkret, was Papst Franziskus in der Enzyklika Evangelii Gaudium über die Pfarrei sage, erklärt der Bischof: „Für den Papst ist gemäß dem Kirchenrecht die Pfarrei keine starre Struktur, sondern vielfältig formbar und auf die jeweilige kirchliche Situation hin anzupassen. Wo das geschieht, wirkt die Pfarrei evangelisierend und zeigt, wie die Kirche ‚inmitten der Häuser ihrer Söhne und Töchter lebt‘.“ Damit das gelinge, brauche es von allen ehren- und hauptamtlich Aktiven „innere Beweglichkeit“ und „missionarische Kreativität“, sagt Ackermann. Er hofft, dass alle Beteiligten „mit Offenheit auf die neuen Räume zugehen und damit auf eine neue Weise, Pfarrei zu sein“. Dazu solle auch die bevorstehende Erkundungsphase helfen.
Newsletter zur Synodenumsetzung vom 16. Februar 2018
Raumgliederung des Bistums Trier
Perspektiv-Wechsel werden konkret:
_ Mit diesem Perspektivwechsel unterbricht das Bistum Trier die Gewohnheiten und Abläufe des bisherigen kirchlichen Lebens vor Ort. Er bedeutet einen schmerzhaften Einschnitt, weil er das vertraute Umfeld des kirchlichen Lebens verändert wie kein anderer.
ABSCHLUSSDOKUMENT, 2.3.4
Mit diesem Newsletter stellt Bischof Dr. Stephan Ackermann die Raumgliederung für das Bistum Trier vor: 35 Pfarreien der Zukunft sollen im Jahr 2019 durch Anhörungsverfahren bestätigt werden. Ihre formale Errichtung ist für den 1. Januar 2020 geplant. Die Resonanzphasen auf dem Weg zu dieser neuen Raumordnung waren eine herausfordernde Zeit für das ganze Bistum. Viele Menschen waren und sind persönlich betroffen, viele voll Erwartung und hoch motiviert für das Neue, das hier Gestalt gewinnt.
Das Thema ist noch nicht abgeschlossen [ Beitrag von Justiziar Matthias Müller].
Der Bischof stellt nun im nächsten Schritt der Bistumsöffentlichkeit vor, in welchem territorialen Raum die Pfarreien der Zukunft entstehen und sich weiter entwickeln sollen [ Interview mit Bischof Dr. StephanAckermann].
_ Das Bistum Trier stellt sich und die Christinnen und Christen vor die Herausforderung, die pastoralen und VerwaltungsProzesse neu zu ordnen.
ABSCHLUSSDOKUMENT, 2.3.4
Als Teil der Umsetzung der Synoden-Beschlüsse errichtet das Bistum die „Pfarreien der Zukunft“. Das sorgt für eine Unterbrechung der bisherigen pastoralen Praxis. Bislang ist fast jeder Ort und jeder Stadtteil im Bistum eine eigene Pfarrei. Die vielen Verpflichtungen der Pfarreien – sei es im Bereich der Pastoral oder Verwaltung – überfordern oftmals: Hauptamtliche und viele Menschen im ehrenamtlichen Engagement kommen an ihre Grenzen.
Die Synode regt auch deshalb den Wechsel der Perspektive von kleinräumlichen Pfarreien zu weiten pastoralen Räumen an.
Dieser Perspektiv-Wechsel mit der daraus folgenden neuen Raumgliederung ist kein Selbstzweck, als ob in großen Räumen an sich die Lösung der Probleme läge. Der Synode ging es darum, neue Freiräume für unser kirchliches Handeln zu eröffnen. Lehrt doch die Erfahrung, dass viele Menschen im Rahmen der bisherigen volkskirchlichen Strukturen keinen Zugang zum Evangelium mehr finden. Mehr als bisher soll es in den großen Räumen möglich sein, die kirchlichen Dienste und Angebote vom Einzelnen her zu denken und zu gestalten: Respekt vor der einzelnen Person, Offenheit für Unerwartetes und ein Blick für konkrete Nöte sollen das kirchliche Handeln prägen. Dafür braucht es mehr und (auch) andere Orte kirchlicher Präsenz; das wird den Rahmen des Gewohnten sprengen.
Mit dem Mut zur Pfarrei der Zukunft ist auch die Zuversicht verbunden, dass Gottes Geist im Leben vieler Menschen längst am Werk ist und ihnen die Charismen schenkt, die es in der jetzigen Zeit der Kirche braucht. Viele Menschen möchten sich mit ihren Begabungen und Interessen einbringen, finden aber in den gewohnten kirchlichen Strukturen nicht den nötigen Rahmen.
_ Die Aufmerksamkeit für das Wirken des Geistes ist in den Gewohnheiten des pastoralen Alltags allzu oft abgestumpft.
Die Synode ist überzeugt: die Gläubigen wollen sich aufgrund ihrer eigenen Charismen sowohl in den jeweils passenden Aufgabenfeldern einbringen als auch neue Tätigkeiten entdecken, wenn sie sich ihrer Gaben bewusst werden.
ABSCHLUSSDOKUMENT, 2.2.1
Auch deshalb braucht es die weiten pastoralen Räume. Sie holen heraus aus den Zwängen des Gewohnten und können helfen, Charismen vor Aufgaben in den Blick zu nehmen und ihrer Entfaltung Raum zu geben.
_ Damit Nähe erfahrbar bleibt, braucht es den Mut, neue Orte von Kirche zu entwickeln und sich entwickeln zu lassen. Es gilt, Neues mutig auszuprobieren und das zu korrigieren, was nicht gelingt.
ABSCHLUSSDOKUMENT 2.3.4
Die Pfarreien der Zukunft, die nun nach vielen Rückmeldungen und Diskussionen in ihren Umrissen klar beschrieben sind, werden nur der Rahmen für das Leben der Christen im Bistum Trier sein. Das christliche Leben wird sich weiter vor Ort entwickeln: an neuen und schon vorhandenen KirchOrten. Diese Orte in den Pfarreien brauchen Sorgfalt und Achtsamkeit. Das christliche Leben in all seiner Vielfalt gilt es zu stärken und neu zu entdecken. Es geht in den Pfarreien der Zukunft nicht um Zentralisierung; es geht um einen verlässlichen Rahmen für die Seelsorge: In jeder dieser 35 großen Einheiten sollen sich alle Grunddimensionen der Kirche für die Menschen finden, die dort leben. Die Kirche will präsent sein in den unterschiedlichen Lebenslagen. Jede Pfarrei der Zukunft wird ein Netzwerk von kirchlichen Orten, Angeboten und Gruppen sein. Die Rahmenbedingungen für die Pfarreien der Zukunft werden Raum lassen für Individuelle und lokale Lösungen am jeweiligen Ort [ Beitrag von Direktorin Mechthild Schabo].
Vor allem die Erkundungsteams wollen helfen, das Leben vor Ort neu zu sehen. Sie machen sich jetzt auf den Weg; sie unterstützen die Pfarreien der Zukunft bei ihrer Entstehung und laden Interessierte ein, sich dabei aktiv einzubringen. In den nächsten Tagen werden Sie auch darüber informiert werden, welche drei Erkunderinnen und Erkunder im Raum Ihrer Pfarrei der Zukunft unterwegs sein werden. (Auf der Seite www.erkundung.bistum-trier.de sehen Sie dann auch, wie Sie „Ihr“ Erkundungsteam erreichen können.)
Jesus Christus ist und bleibt der Herr seiner Kirche. Als Auferstandener Ist er uns nahe und lässt seine Gemeinde, auch die Kirche von Trier in ihren unzähligen Gruppen und Gemeinschaften, nicht im Stich. Jenseits aller Fragen rund um die Grenzen und die Größe von Pfarreien sind und bleiben wir die Kirche Jesu Christi, die Gemeinschaft derer, die er liebt und für die er sein Leben gegeben hat. Dieser Glaube verbindet uns, über alle Streitigkeiten um die besten Lösungen für die zukünftigen Pfarreien und Kirchengemeinden hinweg.
Die Heilige Schrift ist Urkunde unseres Glaubens. Diese Urkunde ist und bleibt der bindende, tröstende und stärkende Rahmen für das Abschlussdokument der Trierer Synode und ist Verheißung für die Kirche von Trier.
Freude ist angesagt.
Im Hintergrund stehen die Zelte.
Bald werden sie abgebaut und Aufbruch steht an.
Keine Angst.
Gott gibt genug
und die Himmelsgabe erneuert sich 40 Jahre lang.
Aber jeden Tag muss man sie von neuem suchen
und nach Hause tragen.
Es ist Gabe Gottes und Geheimnis der Vorzeit,
das dürfen Mose, das Volk, die Kleinen und Großen
nicht vergessen.
Alle sind Teil des Wunders.
Gott deckt auch weiterhin den Tisch in der Wüste.
Es gibt Nahrung in Fülle.
Gott sorgt wie ein Hirte
und er führt mit klugen Händen.
WEIHBISCHOF LEO SCHWARZ
HERAUSGERUFEN UND MITTENDRIN, 69
Zur Freigabe der Vorlage „Raumgliederung des Bistums Trier“: Ein Interview mit Bischof Dr. Ackermann
Bischof Ackermann, Sie haben Ende November den Entwurf der Teilprozessgruppe Raumgliederung entgegengenommen – warum haben Sie ihn nicht einfach da schon angenommen?
Die TPG Raumgliederung hat in meinem Auftrag und auf der Grundlage des Synodenabschlussdokuments gearbeitet [ Beitrag von Daniela Mohr-Braun].
Davon konnte ich mich zu jedem Zeitpunkt der Arbeit überzeugen. Aber letztlich liegt die Verantwortung für diese große Reform beim Bischof, und es gab beim Treff en mit den Räten Ende November auch noch keinen völligen Konsens über die Raumzuschnitte. Deshalb war für mich klar, dass ich mir die gesamte Landkarte anschauen und die Unterlagen prüfen werde, die den Mitgliedern der Teilprozessgruppe zur Verfügung gestanden haben – und das war nicht gerade wenig.
Dabei bin ich für die vielen Rückmeldungen, die es in der Resonanzphase gegeben hat, sehr dankbar. Sie füllen insgesamt fünf Aktenordner. Viele Voten habe ich noch einmal selbst durchgelesen und dabei neben den Hinweisen zu den Räumen viel von den Erwartungen und Sorgen, die die Gläubigen vor Ort mit den Pfarreien der Zukunft verbinden, erfahren. Das ist für mich als Bischof sehr wichtig.
Haben Sie denn auch mit Leuten noch einmal über Ihre Eindrücke gesprochen?
Auch das. Mit einer ganzen Reihe von Leuten habe ich selbst noch einmal geredet: Gremienvorsitzenden, Pfarrern, Dechanten, anderen für die Pastoral Verantwortlichen …, um mir Eindrücke oder Rückmeldungen bestätigen zu lassen.
In meinem Arbeitszimmer habe ich die Karten aufgehängt und mich sehr intensiv damit befasst. Zum Teil bin ich mit GoogleMaps durch die Räume „gefahren“ und habe so die Wege nachvollzogen, die sich in den neuen Räumen ergeben.
Und jetzt kann ich sagen: Nach den angelegten Kriterien ist die Zahl 35 plausibel. Dieser Raumzuschnitt lässt uns auf die Zukunft hin handlungsfähig bleiben und kann
ein Grundgerüst für eine Neuausrichtung des kirchlichen Lebens sein, wie es der Synode vorschwebt.
Vielleicht ist es interessant zu wissen, dass unser Bistum in seiner langen Geschichte schon einmal in nur 34 Pfarreien gegliedert war: Das war bei der Neuordnung nach der Säkularisation, Anfang des 19. Jahrhunderts! Einer unserer jungen Kapläne hat mich darauf aufmerksam gemacht.
Sie haben einige Änderungen am Entwurf vorgenommen– welche und warum?
Es gab auch nach dem zweiten überarbeiteten Entwurf an einigen Stellen noch Rückmeldungen oder Fragen, etwa was die Räume an der oberen Ahr oder an der Mittelmosel angeht. In den meisten Fällen bin ich den Vorschlägen der
Teilprozessgruppe gefolgt; sie scheinen mir plausibel und sinnvoll. Vier kleinere Änderungen habe ich vorgenommen: bei der bisherigen Pfarrei Sevenich, die ich der Pfarrei der Zukunft (PdZ) Oberwesel zuordnen möchte; die Pfarrei Faid mit ihrer Filiale Dohr wird künftig zur PdZ Cochem/Zell gehören; die Pfarrei Binsfeld wird der PdZ Bitburg zugeordnet und die Pfarreien Waxweiler und Lambertsberg zur PdZ Prüm.
Eine größere Änderung betriff t die bisherige Pfarreiengemeinschaft Mittlere Mosel. Nach dem Studium der Rückmeldungen und einigen Gesprächen werde ich sie der Pfarrei der Zukunft Wittlich zuordnen. Das entspricht dem deutlichen Votum der örtlichen Räte.
Wie geht es jetzt weiter?
Die nun vorliegende Karte ist zum einen die Grundlage für die formale Anhörung, die ja noch vor der offiziellen Errichtung der neuen Pfarreien erfolgen wird [ Beitrag von Justiziar Matthias Müller].
Zum anderen macht sie für uns das konkret, was Papst Franziskus in der Enzyklika Evangelii Gaudium über die Pfarrei sagt. Für den Papst ist gemäß dem Kirchenrecht die Pfarrei keine starre Struktur, sondern vielfältig formbar und auf die jeweilige kirchliche Situation hin anzupassen. Wo das geschieht, wirkt die Pfarrei evangelisierend und zeigt, wie die Kirche „inmitten der Häuser ihrer Söhne und Töchter lebt“. Damit das aber gelingt, braucht es von allen ehren- und hauptamtlich Aktiven „innere Beweglichkeit“ und „missionarische Kreativität“ (EG 28).
In diesem Sinne hoff e ich darauf, dass alle Beteiligten mit Offenheit auf die neuen Räume zugehen und damit auf eine neue Weise, Pfarrei zu sein. Dazu soll ja auch die bevorstehende Erkundungsphase helfen. Ich bitte herzlich darum, die Erkunderinnen und Erkunder vor Ort willkommen zu heißen, um gemeinsam mit ihnen auf Entdeckungsreise zu gehen.
Der nächste Schritt: Das formale Anhörungsverfahren
Mit der Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode ist eine grundlegende Neugliederung des Bistums in Bezug auf die bisherigen Pfarreien, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände verbunden. Auföäsimg und Neuerrichtung der unterschiedlichen Gebilde setzen eine formales Anhörungsverfahren voraus. Je nachdem, um welches Gebilde es sich handelt, kommen unterschiedliche Beteiligte eines Anhörungsverfahrens in Betracht.
Dazu gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen:
Gemäß can. 515 § 2 Codex Iuris Canonici (CIC) ist es allein Sache des Diözesanbischofs Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern. Hierzu muss er
allerdings den Priesterrat anhören. Gleiches regelt § 4 Absatz 1 der Diözesanbestimmungen über die Gliederung des Bistums (DGB). Handelt
es sich um Territorialpfarreien, so soll der Bischof des
Weiteren diejenigen anhören, die ein rechtliches Interesse an der Errichtung, Aufhebung oder Veränderung der Pfarrei haben, namentlich die betroffenen Pfarrer,
Pfarrgemeinderäte bzw. Pfarreienräte und Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte (§ 4 Absatz 2 DGB).
Nach § 1 Absatz 1 der Diözesanbestimmungen über die Kirchengemeinden und die Verwaltung ihres Vermögens (DKGV) sowie nach § 2 Absatz 1 Nr. 4 der DGB
werden die Pfarreien zur Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr und zur Wahrnehmung der kirchlichen Vermögensverwaltung als Kirchengemeinden errichtet.
Die Errichtung einer Kirchengemeinde erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 DKGV durch den Bischof. Dieser hört vorher die Pfarrer, die Pfarrgemeinderäte bzw. Pfarreienräte und Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte, deren rechtliche Interessen durch die Errichtung berührt werden. Gemäß § 2 Absatz 2 DKGV gilt Absatz 1
entsprechend für die Umwandlung, Zusammenlegung und Aufhebung von Kirchengemeinden.
Die Auflösung eines Kirchengemeindeverbandes kann der Bischof gemäß § 24 Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) nach Anhörung der Verwaltungsräte aller am Kirchengemeindeverband beteiligten Kirchengemeinden anordnen.
Die aufgezeigten formalen Anhörungsverfahren sollen zeitlich im Paket durchgeführt werden und spätestens zu Beginn des nächsten Jahres starten. Der Gegenstand der Anhörungen erstreckt sich nicht nur auf die Frage des territorialen
Zuschnitts. Die Überlegungen zur inneren Verfasstheit (Rätestruktur) sowie zur Gestaltung der Vermögensverhältnisse in den neuen Pfarreien bzw. Kirchengemeinden der Zukunft werden ebenso im Anhörungspaket enthalten sein.
Matthias Müller | Justiziar im Bischöflichen Generalvikariat Trier> Die Frage der Pfarrorte, also nach dem Ort, an dem
Die Zeit des Übergangs: Was können wir in der Pfarrei und im Dekanat jetzt schon tun?
Aktuell konzentrieren sich zurecht viel Energie und Kraft auf die Frage, wie sich die kirchliche Praxis ab dem 1. Januar 2020 gestaltet. Aber was ist der Auftrag für die Übergangsphase? Was soll und kann in den nächsten Monaten angegangen werden? Was braucht es jetzt? Erste Hinweise:
1. Probieren Sie das Neue – wenn Sie Lust haben!e
Es gibt viele Engagierte, die nicht abwarten und nach der Lektüre des wegweisenden Synodendokumentes gerne in ihrem kirchlichen Handeln etwas verändern und Neues ausprobieren möchten und sich fragen: Geht das jetzt schon?
Ja! Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden können gemäß der Inhalte des Synodendokumentes – auch jetzt in dieser Übergangszeit – in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, in den ihnen übertragenen Aufgaben Veränderungen im kirchlichen Handeln vornehmen. Bringen Sie Ihre Idee, Ihr Vorhaben ins Gespräch und holen Sie sich Rat von den anderen Beteiligten, Gremien und Betroffenen vor Ort und gegebenenfalls vom Synodenbüro und den entsprechenden Stellen im Bischöflichen Generalvikariat ein. Nachdem Sie den Rat gehört haben, treffen Sie vor Ort die Entscheidung und beschreiten Sie den gemeinsamen Lernweg, den wir alle so dringend brauchen.
Wenn Sie Projekte planen, die personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, dann gelten die bislang üblichen Regeln für die Beantragung diözesaner Projekte.
2. Führen Sie untereinander Klärungen herbei und werden Sie auskunftsfähig!
Was sagen Sie als Hauptamtliche bislang, wenn Sie gefragt werden: Wann findet die Erstkommunionfeier im Jahr 2020 statt?
Auch wenn die Anhörung über die Räume der Pfarreien der Zukunft noch bevorsteht und das Personaltableau nicht klar ist: Bitte gehen Sie als Verantwortliche mit Blick auf den nun angedachten Raum aufeinander zu und beraten Sie die Orte und Termine mit den zu beteiligenden Personen und Gremien.
Es braucht diese Klärungen und Orientierungen, weil wir im Sinne einer Dienstleistung informieren müssen. Stimmen Sie sich ab. Sie werden gute und verantwortbare Lösungen finden.
3. Bitte helfen Sie mit, dass unbegründete Sorgen ausgeräumt werden!
Auch künftig dürfen die Menschen in der Pfarrei von der katholischen Kirche erwarten, dass eine gesicherte Präsenz für alle pfarramtlichen Aufgaben (z. B. für die Fragen der Anmeldung zur Taufe, Erstkommunion und Ehe, Absprachen bei Sterbefällen, Ausstellung von Patenbescheinigungen) gegeben ist; dass in Ihrer Pfarrei der Zukunft mehrere Priester, Pastoralreferentinnen und –referenten, Gemeindereferentinnen und -referenten und wenn möglich Diakone wirken und es verlässliche Anlaufstellen gibt für alle Fragen, die die Seelsorge betreffen; dass es ein verlässliches Gottesdienstangebot in der Pfarrei der Zukunft gibt und natürlich an den Sonntagen Eucharistiefeiern in verschiedenen Kirchen der Pfarrei stattfinden.eien
Mechthild Schabo | Direktorin des Bereichs „Pastoral und Gesellschaft" im Bischöflichen Generalvikariat Trier
Zukunft
NEWSLETTER ZUR SYNODENUMSETZUNG – ADVENT 2017
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
am Ende eines ereignisreichen (Kirchen-)Jahres möchten wir Sie gerne informieren, wo wir in der Umsetzung der Diözesansynode stehen.
Die sogenannten strukturellen Themen wie die Raumgliederung und die Fragen nach der Vermögensverwaltung waren dominierend. Daher beschäftigen sich auch die Beiträge in diesem Newsletter damit.
Wir sind aber gleichzeitig sehr froh, Ihnen einen Einblick in die Arbeit der inhaltlich tätigen Gruppen geben zu können. Denn auf die Inhalte wollen wir im kommenden Jahr den Schwerpunkt setzen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Adventszeit!
Christian Heckmann, Carolin Metzler, Dr. Daniela Mohr-Braun, Edith Ries
INTERVIEW MIT GENERALVIKAR DR. ULRICH GRAF VON PLETTENBERG
Herr Generalvikar, Sie sind im September und Oktober im Bistum unterwegs gewesen, um über die Vorentscheidung zur künftigen Vermögensverwaltung zu informieren. Was nehmen Sie aus den Veranstaltungen mit?
- Zunächst einmal bin ich dankbar, dass so viele Menschen da waren. Das zeigt das große Interesse an dem Thema. Was mir stark in Erinnerung geblieben ist, ist diese Spannung zwischen „Trier stellt uns vor vollendete Tatsachen und hat schon den Plan fertig“ und „Ihr könnt uns viele Fragen noch nicht beantworten“. Ich habe versucht, dafür zu werben, dass es manche Vorentscheidungen braucht – das ist die Aufgabe und die Verantwortung einer Bistumsleitung.
Aber die Gestaltung soll dann miteinander geschehen. Und da ist mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeder Hinweis und jeder Vorschlag wichtig – und auch jede Kritik, wenn sie konstruktiv geäußert wird. Wir sind nämlich in diesen Tagen häufig auch mit Äußerungen – mündlich oder schriftlich – konfrontiert, die mich und meine Kolleginnen und Kollegen auch verletzen, weil sie unsachlich sind.
Ich wünsche mir, dass das Thema nun weiter diskutiert wird. Wir stellen die Infobroschüre zur Verfügung und gehen die offenen Fragen an.
Viele Menschen äußern die Sorge, dass in den neuen weiten Räumen Nähe verloren geht oder sie keinen Kontakt mehr zu hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben.
_ Diese Sorge ist unbegründet. Zwar sinkt die Zahl der Seelsorgerinnen und Seelsorger, insbesondere die der Priester schon seit Jahren überall in Deutschland, und diese Entwicklung wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen.
Das hat aber nichts mit der Synode zu tun. Am Tag nach der Gründung der Pfarreien der Zukunft werden wir die gleiche Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wie am Tag davor. Natürlich müssen aus den Perspektivwechseln der Synode neue Kriterien für einen Personaleinsatz entwickelt werden. Das erfordert von den Seelsorgerinnen und Seelsorgern die Bereitschaft, sich auf das Neue einzulassen.
Auf keinen Fall wird es aber zu einer Zentralisierung des Personals, etwa am Pfarrort, kommen. Wir werden mit allen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nächsten Monaten Gespräche zu diesen Fragen führen. Wir hoff en, dass der dann zu entwickelnde Personalplan den Bedarfen der Menschen, für die wir Kirche sind, besser entspricht.
Immer wieder hört man, es gebe dann nur noch einen Priester in jeder Pfarrei der Zukunft.
_ Das ist eine Fehlinformation, die mir immer wieder begegnet. Richtig ist, dass es in jedem Leitungsteam einen Priester als leitenden Pfarrer geben muss. Dies ist nach unserem Kirchenverständnis notwendig, denn er macht als geweihter Amtsträger deutlich, dass die Kirche insgesamt – und damit auch jede Pfarrei – nicht nur eine rein menschliche Organisation ist, sondern zugleich die von Christus gestiftete Gemeinschaft, die allein durch die Kraft des Heiligen Geistes ihre Lebenskraft erhält. Neben dem leitenden Pfarrer gibt es aber natürlich weitere Priester; insgesamt haben wir derzeit noch 300 Bistumspriester und 100 Ordenspriester im aktiven Dienst. Die meisten von ihnen werden in den Pfarreien arbeiten, andere, wie bisher auch, in sogenannten kategorialen Feldern, z. B. im Krankenhaus oder in der Schule. Daneben werden sich auch neue Felder auftun. Natürlich werden die Priester nicht alle zentral im Pfarrort wohnen; das wäre völlig unpraktisch und widerspräche auch unserer Idee von der netzwerkartigen Zusammenarbeit. Die neue Rollenverteilung – hier die wenigen leitenden Pfarrer, dort die Mehrheit der Priester, die mitarbeiten – hat natürlich Auswirkungen auf das Priesterbild, sowohl bei den Priestern selbst wie bei den Gläubigen. Das versuchen wir gemeinsam zu besprechen und zu bearbeiten. Dazu hat unser Bischof die Priester im vergangenen Jahr zu Austauschforen eingeladen, was er auch im Januar wieder tun wird. Vor kurzem hat er mit seinem Brief an die Priester dazu auch einen Diskussionsanstoß gegeben(www.bistum-trier.de/bistum-bischof/bischof/imwortlaut/bei-anderen-anlaessen/bischofpriester/).
Was steht als nächstes an?
_ Die ersten inhaltlichen Teilprozessgruppen (TPG) haben die Arbeit aufgenommen. Weitere TPGs werden folgen. Ich bin froh darüber und sehr gespannt, was sie uns vorschlagen. Denn es wird immer deutlicher, dass wir für die weiteren Schritte der Veränderung in unserem Bistum Antworten auf die vielen Fragen brauchen, die sich die Menschen vor Ort stellen.
Und dann hat natürlich die Erkundungsphase begonnen (www.erkundung.bistum-trier.de). Das betrifft uns alle.
Wenn die Erkunderinnen und Erkunder im kommenden Jahr starten, dann braucht es die Menschen vor Ort mit ihren Erfahrungen und Sichtweisen. Ich lade ein, sich gemeinsam mit den Erkundungsteams auf die Suche zu machen, wahrzunehmen, sich berühren zu lassen von dem, was sichtbar wird. Wenn es uns gemeinsam gelingt, zu entdecken, was unsere Schätze sind und off en zu sein für Spuren Gottes, die wir bisher noch nicht so im Blick hatten, dann werden diese zwei Jahre eine spannende Zeit, die uns neue Sichtweisen aufzeigen und verschiedene Wege in die Pfarrei der Zukunft öffnen können.
RESONANZ AUF DEN ENTWURF FÜR DIE PFARREIEN DER ZUKUNFT IM BISTUM TRIER -FEEDBACK-
Vielfältige Resonanz zum ersten Entwurf
Vom 24. März bis 30. September stand der erste Entwurf zur Gliederung der Pfarreien der Zukunft im Bistum Trier zur Diskussion. Gläubige, Räte, aber auch kommunalpolitische Vertreterinnen und Vertreter haben die Möglichkeit genutzt, eine Rückmeldung zu dem Vorschlag zu geben. 35 Pfarreien der Zukunft waren nach diesem Entwurf, den die sogenannte Teilprozessgruppe Raumgliederung vorgelegt hatte, vorgesehen. Neben acht großen Veranstaltungen mit Bischof Stephan Ackermann, vielen Informationsveranstaltungen, die die Dekanate oder Pfarreiengemeinschaft durchgeführt haben, gab es 2500 Rückmeldungen von Einzelpersonen in Form eines Fragebogens, den das Synodenbüro zur Verfügung gestellt hatte. Die Räte haben über einen eigenen Fragebogen oder schriftliche Stellungnahmen ihre Einschätzung und Veränderungsvorschläge eingereicht. So kamen auch von den pfarrlichen und Dekanats-Gremien 500 Eingaben zusammen.
Dechant Clemens Grünebach, Leiter der Teilprozessgruppe Raumgliederung, hat alle Rückmeldung gesichtet:
„Mein Eindruck ist: Die Synode ist im Bistum angekommen. Die vielen Rückmeldungen bedeuten in meinen Augen, dass vielen Menschen Kirche am Ort wichtig ist. Es war beeindruckend zu merken, wie viel Herzblut zwischen den Zeilen zu spüren war“, so Grünebach.
Hoffnungen und Befürchtungen
Die Auswertung der Rückmeldungen durch das pragma-Institut in Reutlingen zeigt auf, dass neben den konkreten Rückmeldungen zum Raumzuschnitt viele Menschen im Bistum Trier den Pfarreien der Zukunft mit Unsicherheit und Skepsis entgegensehen. In den Fragebögen wurden deutlich mehr Befürchtungen (75 %) als Chancen (25 %) gesehen.
Vor allem fürchten die Menschen, dass die Pfarrei der Zukunft eine Pfarrei der langen Wege sein wird (43 %) und dass Heimat und Identität verloren gehen (25 %). Viele mahnen auch, dass es in Folge der Veränderungen zu Kirchenaustritten kommen wird und die Reichweite der Kirche abnehmen wird (23 %).
Als Chancen sehen 36 % bessere Möglichkeiten, dass Gläubige stärker aktiviert werden, Angebote vor Ort zu gestalten und dass mehr Initiativen möglich werden.
Clemens Grünebach sieht die Spannung, in der die Teilprozessgruppe Raumgliederung ihren Auftrag zu erledigen hatte: „Es stimmt, dass ein großer Teil der Rückmeldungen von Unverständnis und Ärger bestimmt waren. Das Presseecho Reform der Pfarrlandschaft in dieser Art generell ablehnt. Alles beim Status quo zu belassen, wie von nicht wenigen gefordert wurde, stand jedoch nicht zur Debatte.“
Der zweite Entwurf
Nach Auswertung der Rückmeldungen hat sich die Teilprozessgruppe Raumgliederung entschieden, früher als zunächst angekündigt einen zweiten Entwurf vorzulegen. Das hat, nach Aussage von Grünebach, den diözesanen Räten die Möglichkeit gegeben, sich gut auf die abschließende Beratung der Raumgliederung am 24. November im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung vorzubereiten. Außerdem sollte es auch noch mal eine kurze Rückmeldephase für das gesamte Bistum geben: „Bei der Sichtung der Rückmeldungen war sehr schnell erkennbar, dass an vielen Stellen ein Dominoeffekt einsetzt, wenn man substantiell die Raumgrenzen verschiebt. Es waren also von potenziellen Änderungen immer mehrere Pfarreien der Zukunft betroffen.“
So kamen zum zweiten Entwurf sehr schnell Rückmeldungen aus den Regionen des Bistums, bei denen eine zum Teil deutliche Änderung gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommen wurde, etwa aus Lebach und den umliegenden Pfarreiengemeinschaften, aus den Pfarreien der Oberen Kyll, aus dem Bereich rund um Schweich oder aus dem Hunsrück.
Abschließende Beratung der diözesanen Räte
Aufgrund der Rückmeldungen zum zweiten Entwurf hat die Teilprozessgruppe Raumgliederung den diözesanen Räten am 24. November einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der zum Beispiel wieder eine eigene Pfarrei Schweich sowie eine Pfarrei Lebach vorsah. Außerdem gab es noch eine größere Veränderung durch die Teilung der Pfarreiengemeinschaft Oberen Kyll. Einige Orte wurden auch anders zugeordnet.
Die jeweils aktuellen Entwürfe sowie die Historie der Entwürfe seit März finden sich auf der Homepage. Die Räte gaben dem Bischof Hinweise zur Pfarrei der Zukunft Gerolstein mit und baten ihn die Zuordnungen der Pfarreiengemeinschaften Mittlere Mosel sowie Schönecken-Waxweiler zu prüfen. Insgesamt war der Wunsch, nach der Debatte um die Strukturen nun zu den Inhalten zu kommen und „loszulegen“, deutlich zu spüren.
Breiter diskutiert und von mehreren Teilnehmenden gefordert wurde die Stärkung des ländlichen Raums. Bischof Ackermann bestätigte, diese Frage stehe auf der Agenda.
Pfarrorte werden noch nicht festgelegt
Für eine abschließende Bestimmung der Pfarrorte braucht es noch eine Präzisierung der Funktionen etwa als Sitz der Leitung und Verwaltungszentrale. Es gibt Teilprozessgruppen, die genau an diesen Fragen arbeiten. Ebenso wird auch an manchen Stellen die Immobiliensituation detaillierter in den Blick genommen und von Fachleuten der Immobilienabteilung und den Räten vor Ort eingeschätzt werden müssen.
Die zitierten Passagen stammen aus einem Interview mit Dechant Clemens Grünebach, das Sie unter www.bistumtrier.de/raumgliederung/pfarreien-der-zukunft-november fInden.
Wie geht es weiter?
- Mit der Auswertung dieser Beratungen ist die bistumsweite Diskussionsphase zu Raumgliederung beendet. Der Bischof wird Ende Januar eine Vorlage der Raumgliederung für das formale Anhörungsverfahren in den Pfarreien und Kirchengemeinden freigeben. Das formale Anhörungsverfahren findet im Laufe des nächsten Jahres statt.
EIN EINBLICK IN DIE ARBEIT DER TEILPROZESSGRUPPEN
Im letzten Newsletter hatten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Planung der Teilprozessgruppen gegeben. In diesem Newsletter möchten wir diesen gerne ergänzen, denn die ersten Gruppen sind gestartet. Aufträge für weitere Teilprozessgruppen werden gerade formuliert. Bereits seit letztem Jahr arbeiten die TPG Kommunikation und die TPG Raumgliederung.
Folgende Teilprozessgruppen haben ihre Arbeit aufgenommen:
> TPG Verwaltungsprozesse und Pfarrbüros der Pfarreien der Zukunft
> TPG Rahmenleitbild der Pfarrei der Zukunft
> TPG Leitungsteam und (Aufbau-)Organisation der Pfarreien der Zukunft
> TPG Diakonische Kirchenentwicklung
Die Teilprozessgruppen arbeiten intensiv und treffen sich alle zwei bis drei Wochen. Jeden Monat findet zudem ein Treff en der Leitungen der Teilprozessgruppen statt, um die gemeinsamen thematischen Schnittstellen und grundlegende Fragen zu besprechen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können die Teilprozessgruppen noch keine Zwischenberichte veröffentlichen, da sie mitten im Erarbeitungsprozess stehen. Wir bieten hier ein kleines Blitzlicht aus den Teilprozessgruppen, das verdeutlichen soll, woran die Gruppen arbeiten und mit welch hoher Motivation sie dabei sind.
TPG: Verwaltungsprozesse und Pfarrbüros der Zukunft
Die Teilprozessgruppe hat sich (inkl. der gemeinsamen Eröffnungsveranstaltung) bisher dreimal getroffen. Gerade sind wir dabei, die Unterlagen zu den derzeitigen Aufgabenpaketen und Abläufen in den Pfarrbüros und Rendanturen (hier u. a. Leistungskatalog) zu sichten. Zudem beschäftigen wir uns mit der Frage bzgl. der Verwaltung der Zukunft (zentral und dezentral zu erfüllende Aufgaben). Anhand von derzeitigen Prozessen und Arbeitsabläufen werden zukünftige Prozesse diskutiert.
Ferner beschäftigen uns folgende Fragen:
- Szenarien der zukünftigen Verwaltung
- Kriterien für die Zuordnung von Verwaltungsaufgaben
- Standardisierung
- Verbindlichkeit der Prozesse
TPG: Rahmenleitbild der Pfarrei der Zukunft
Unsere Gruppe hat gut zusammengefunden und arbeitet sehr motiviert. Wir treffen uns ca. alle zwei Wochen, um den umfangreichen Arbeitsauftrag der Leitungskonferenz zu durchdringen und mit Leben zu erfüllen. Es geht darum, wie die Pfarrei der Zukunft pastoral funktionieren kann und wie ein Weg vom Jetzigen in die neue Inhaltlichkeit und Struktur gehen kann. Eine große Aufgabe, die bis zum Sommer nächsten Jahres geschafft sein soll.
Wir entwickeln zur Zeit Aspekte für das Rahmenleitbild und vertiefen die verschiedenen Elemente, die die Synode für die Pfarrei der Zukunft vorgesehen hat.
TPG: Diakonische Kirchenentwicklung
Die TPG Diakonische Kirchenentwicklung arbeitet seit knapp zwei Monaten. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen stand bislang die Verständigung über den Aufgabenkatalog der TPG im Mittelpunkt der Treffen. Im November sollen erste „Arbeitspakete“ angedacht werden, die einzelne Aspekte des Gesamtthemas betreff en. Im Dezember wird die Sozialraumorientierung im Rahmen einer Klausursitzung intensiv reflektiert werden.
Die TPG plant in jeder ihrer Sitzungen ein Praxisbeispiel näher vorzustellen, um dadurch konkrete Anregungen zu erhalten. Zudem möchte sie im gesamten Kontext ihrer Arbeit auch das Evangelium gleichsam „mitlaufen“ lassen, um so die Erarbeitung der diakonischen Konzeption auch zu einem geistig-geistlichen Prozess werden zu lassen.
TPG: Leitungsteam und (Aufbau-) Organisation der Pfarreien der Zukunft
Das Thema ist komplexer, als es am Anfang schien. Dennoch: Wir sind mitten in der Arbeit und die wollen wir gut machen, damit zum Sommer ein tragbarer Vorschlag für eine – im Sinne der Synode – handlungsfähige, funktionierende, kollegiale Leitungsstruktur vorliegt, die sich nahtlos in die Ergebnisse der anderen TPGs integriert. Leitung ist dabei nicht bloß Verwaltung und „Chefetage“, Leitende sollen Ermöglicherinnen und Ermöglicher für Themen und Ideen sein. Wir versuchen den Begriff möglichst weit zu denken und zu fassen, Perspektiven zu wechseln und Erkenntnisse zu sammeln, die wir bei einer Klausur im Januar bündeln wollen. So wird die Richtung klarer und Entscheidungen („Wie wird das denn gehen?“) werden vorbereitet.
Diese Teilprozessgruppe ist gebildet und wird ihre Arbeit aufnehmen:
> TPG Synodales Prinzip und synodale Gremien
Für folgende Teilprozessgruppen werden die Aufträge abgestimmt: Liturgie, Inklusion, Geistliche Zentren, Missionarische Teams und freiwilliges missionarisches Jahr, Katechese, Familie.
Edith Ries / Synodenbüro
Heraus gerufen – erkunden!
Die Rahmenbedingungen der Erkundung
Insgesamt gibt es 30 Erkunderinnen und Erkunder. 20 Personen sind im Auftrag des Bistums Trier dabei; dazu gehören Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten, Priester und Diakone, eine Pfarrsekretärin und eine Erzieherin. 10 Personen kommen aus den örtlichen Caritasverbänden. Jede und jeder hat dafür 25 % seiner Arbeitszeit zur Verfügung.
Es ist geplant, dass es insgesamt 10 Teams gibt, mit je drei Personen. Die Teams werden in ihren Professionen gemischt zusammengesetzt sein.
Damit die Teams ihren Auftrag gut erfüllen können, wird derzeit eine Qualifizierung durchgeführt, die die Frauen und Männer in die Arbeit einführt.
Die Kontaktaufnahme in die Pfarreien der Zukunft beginnt im Januar, wenn die Beratungen über die Raumzuschnitte abgeschlossen sind. Geplant ist, dass die Erkundungsteams von Anfang des Jahres 2018 bis Spätsommer 2019 in den Pfarreien der Zukunft unterwegs sind.
Erkundung heißt wahrnehmen
Der Prozess des Erkundens ist ein gemeinsames Wahrnehmen und Entdecken der Gegebenheiten vor Ort. Gemeinsam heißt: Die Erkundungsteams werden mit Ihnen hinschauen, was Sie an Ihren Orten, in Ihren Straßen, in den Gemeinden und Gruppierungen sehen und entdecken. Schätze werden gehoben, die für Sie und das kirchliche Leben von Bedeutung und zentral sind.
Ebenso wird es wichtig sein, auch das anzuschauen, was sich außerhalb des Gemeindelebens abspielt. Wahrzunehmen, welche Gruppen und Institutionen es gibt, was die Themen der Menschen sind, die im „normalen“ Gemeindeleben nicht präsent sind, Orte zu entdecken, die für die Menschen eine Bedeutung haben, Kontakte zu suchen zu Fremden, Kirchenfernen, Menschen anderer Religionen, …
Neues wird dadurch in den Blick geraten, was sie vielleicht anregt und berührt. Und sicher ist dieses Entdecken damit verbunden, dass Gespräche stattfinden, dass Beziehung geschieht, dass Menschen sich anregen und irritieren lassen.
Erkundung als Haltung
Für die Erkunderinnen und Erkunder ist es deswegen besonders wichtig, mit welcher Haltung sie in die Erkundung
hineingehen. Erkunderin und Erkunder sein heißt, einen gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess in Gang zu setzen. Sie werden Orte und Räume der Begegnung schaff en für die Menschen in den geplanten Pfarreien der Zukunft, und sie werden mit den Instrumenten der „Sozialraumerkundung“ gemeinsam mit Ihnen ein Entdecken und Wahrnehmen der etwas anderen Art ermöglichen und durchführen. Das setzt voraus, dass die Erkundungsteams immer beteiligungsorientiert arbeiten, dass sie ihre Arbeit transparent gestalten und aufmerksam, wertschätzend und aktivierend in der Begegnung agieren.
Erkundung als geistlicher Prozess
Erkundung ist auch immer ein geistlicher Prozess, sowohlfür die Erkundungsteams als auch für die Menschen vor Ort. Die Erkundung wird dazu anregen, das Gesehene und Erlebte in Verbindung mit dem Evangelium zu bringen und sich den Fragen zu stellen, die kommen, wenn das Wahrgenommene auf dem Hintergrund der christlichen Botschaft angeschaut und beleuchtet wird.
Erkundung ist exemplarisch
Erkundung geschieht immer exemplarisch. Es kann nicht flächendeckend geschehen. Und doch soll möglichst Vieles in den Blick genommen werden. Die Erkundungsteams werden nicht jede Gruppierung und Initiative besuchen können. Aber sie können mit Ihnen überlegen, wie die Erkundung vor Ort aktiv gestaltet werden kann durch interessierte und engagierte Miterkunderinnen und Miterkunder, so dass die Erkundung ein gemeinsames Wahrnehmen und Sehen wird.
Erkundung als Weg in die Pfarrei der Zukunft
Sicher wird es in dieser Zeit viele Wahrnehmungen und Erfahrungen geben, und vielleicht werden Ideen entstehen, wie diese zu einer Entwicklung und Gestaltung der Pfarrei der Zukunft führen können. Um das zu sichern, sollten genau diese Wahrnehmungen und Erkenntnisse in Absprache mit den beteiligten Personen auch dokumentiert werden.
Wie können sich Gruppen, Gremien, Einrichtungen, … auf die Erkundung vorbereiten?
Die beste Vorbereitung ist die Offenheit und Neugier, sich auf das Neue einzulassen. Wir freuen uns, wenn Sie die Erkunderinnen und Erkunder willkommen heißen und wenn Sie sich gemeinsam mit ihnen auf den Weg des Erkundens einlassen.
Edith Ries | Synodenbüro
Phasen der Erkundung
Phase 1: Qualifizierung und Teambildung
(01.09.2017 – 31.11.2017)
Phase 2: Terminliche Vorbereitung
(01.01.2018 – 28.02.2018)
Phase 3: Erste inhaltliche Erkundungsschritte
(01.02.2018 – 30.04.2018)
Phase 4: Erkunden
(01.04.2018 – 30.06.2019)
Phase 5: Ergebnisse auswerten und diskutieren
(01.04.2019 – 30.06.2019)
Phase 6: Übergabe der Erkenntnisse und Abschluss
(01.07.2019 – 30.09.2019)
Die Phasen der Erkundung unterliegen dem Prozess und gehen zeitlich ineinander über. Alle Informationen dazu sind auch unter www.erkundung.bistum-trier.de zu finden.
Die Zusammenstellung ist entnommen der Homepage des Bistums. Gerafft, aber mit vollem Originaltext.
HALBZEITBILANZ DER RESONANZPHASE ZUR RAUMGLIEDERUNG
„Wir nehmen die Rückmeldungen sehr ernst“
Trier - „Wir lesen jeden Brief, jede Mail, jede Telefonnotiz. Wir nehmen die Rückmeldungen zur Umsetzung der Bistumssynode und zum Vorschlag einer Raumgliederung der Pfarreien im Bistum sehr ernst.“ Das hat Dechant Clemens Grünebach, Pfarrer in Hermeskeil und Leiter der Teilprozessgruppe Raumgliederung, am 5. Juli in Trier erklärt. Die Gruppe hatte in der Folge der Synode einen Vorschlag für den zukünftigen Zuschnitt der Pfarreien im Bistum Trier erarbeitet. Er und Edith Ries-Knoppik, stellvertretende Leiterin des Synodenbüros, präsentierten eine erste Zwischenbilanz der breit angelegten Resonanzphase und erläuterten das Vorgehen des Bistums in dieser Frage.
Am 24. März hatte das Bistum den Entwurf seiner künftigen Raumgliederung vorgestellt: Dieser sieht für den Stichtag 1. Januar 2020 die Gründung von 35 „Pfarreien der Zukunft“ vor. Mit der Vorstellung des Entwurfs begann auch die dazu gehörende Resonanzphase. Die Wege der Rückmeldungen waren vielfältig. „Direkt im Anschluss konnte man uns zunächst für zwei Wochen per Telefon Resonanz geben“, erzählte Edith Ries-Knoppik - was auch von über 90 Menschen aus dem Bistum genutzt worden sei. „Zudem wurde ein Fragebogen online gestellt.“ Dieser sei schon bis Anfang Juli rund 1100 Mal ausgefüllt worden. „Der gleiche Fragebogen ist in einer Auflage von 60.000 Exemplaren als Beilage zu den Pfarrbriefen an die Pfarreien versendet worden.“ Deren Rücklauf sei noch nicht ausgewertet. „Zentrales Element der Resonanzphase waren acht Veranstaltungen mit Bischof Dr. Stephan Ackermann im ganzen Bistum“, betonte Ries-Knoppik. Vielen sei der konkrete Austausch zu diesen Fragen mit dem Bischof wichtig gewesen, sagte sie. Auch Grünebach wertet die Veranstaltungen als Erfolg. „Sie waren geprägt durch das offene Wort“, bilanzierte er. Im Schnitt kamen 300 Teilnehmer zu jeder Veranstaltung. „Befürchtungen, Ängste, Kritik konnten ausgesprochen werden.“ Für ihn habe sich die These bestätigt, dass mit der Diskussion der Struktur auch unmittelbar die Diskussion der Inhalte beginne. Viele hätten rückgemeldet, dass das Bistum sich auf den Weg machen muss und dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Und „Alle waren sich einig in ihrer Forderung, dass die weitere Entwicklung und die Frage des kirchlichen Lebens in den zukünftigen Pfarreien nicht über ihre Köpfe der Beteiligten hinweg geschehen darf“, fasste Grünebach zusammen.
Als wesentliche Punkte der Rückmeldungen in den Veranstaltungen führte Ries-Knoppik die Frage nach der Gestaltung des Ehrenamtes, nach der Finanz- und Vermögensplanung und der Rätestruktur auf. „Und natürlich wurde auch darüber diskutiert, wie Seelsorge vor Ort zukünftig aussehen wird und wie ein Verlust von Nähe und Identität verhindert werden kann.“ In den Veranstaltungen selbst, wie auch in den schriftlichen Rückmeldungen, wurden darüber hinaus konkrete Hinweise zu der Raumgliederung eingebracht, die nun gesichtet und gewichtet werden müssten. „Es könnte also durchaus sein“, erklärte Grünebach, „dass wir von der im Vorschlag genannten Zahl von 35 Pfarreien der Zukunft abweichen.“ An manchen Stellen werde es vermutlich auch Änderungen an den Grenzen der neuen Räume geben.
Noch bis zum 30. September ist eine Rückmeldung zur Raumgliederung, etwa mit dem Online-Fragebogen unter www.resonanz-bistum-trier.de, möglich. Für die Rückmeldung der Räte im Bistum gilt der Stichtag 1. September. Die Teilprozessgruppe Raumgliederung hat schon mit der Auswertung der Hinweise begonnen. Vorgestellt werden soll die Überarbeitung der Raumgliederung am 24. November bei einer weiteren Sitzung aller diözesanen Räte. Zudem werden ab Herbst sogenannte Erkundungsteams im Bistum ihre Arbeit aufnehmen, die in die neuen Pfarreien der Zukunft gehen, um gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu überlegen, wie sich das kirchliche Leben zukünftig in den Pfarreien der Zukunft gestalten kann.
Mit dem Entwurf zur Raumgliederung sind die ersten Schritte zur Umsetzung des Synodebeschlusses im Bistum Trier in die Wege geleitet.
Wir möchten Sie an dieser Stelle regelmäßig über die Umsetzung informieren.
Der Vorschlag: 35 "Pfarreien der Zukunft" unterstützen das christliche Leben vor Ort
Das Bistum Trier hat am 24. März 2017 den Entwurf seiner künftigen Raumgliederung vorgestellt: es sollen 35 "Pfarreien der Zukunft" gegründet werden, die das christliche Leben besser unterstützen können. Das Leben findet weiterhin vor Ort statt - in den weit über 800 dann früheren Pfarreien und an unzählbar vielen anderen "Orten von Kirche", die es zum Teil neu zu entdecken gilt.
Bei der Pressekonferenz - parallel zur Sitzung der diözesanen Räte zum Beginn der "Resonanz-Phase" zum Entwurf der Neugliederung des Bistums in 35 Pfarreien der Zukunft - stellten der Bischöfliche Generalvikar Ulrich Graf Plettenberg, Dechant Clemens Grünebach, Leiter der Teilprozessgruppe "Raumgliederung", und Anja Peters als Vertreterin der "Steuerungsgruppe" und ehemalige Moderatorin der Synode den Entwurf auch der Presse vor. Wir dokumentieren hier die Statements. - Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg
ordnet den Entwurf in die Geschichte der Synode ein. "Auf den ersten Blick scheint es, dass wir die Frage nach dem Zuschnitt dieser neuen Räume nur als eine Strukturfrage bearbeitet haben. Mit der heutigen Veröffentlichung des Entwurfs für die Pfarreien der Zukunft im Bistum Trier nimmt aber der dritte Perspektivwechsel „weite pastorale Räume einrichten und netzwerkartige Kooperationen verankern“ Gestalt an. Wir nehmen damit ernst, dass kirchliches Leben sich immer konkret vor Ort ereignet."
Hier das Statement des Generalvikars:
Als Bischof Stephan vor dreieinhalb Jahren die Bistumssynode einberufen hat, hat er ihr die Frage aufgegeben, „wie katholische Christinnen und Christen als kirchliche Gemeinschaft miteinander und gemeinsam mit anderen den Weg des Glaubens im Bistum unter den Bedingungen im 3. Jahrtausend gehen können“ (Kirchliches Amtsblatt 1. November 2013, Nr. 201). Eine inhaltliche Frage also, die den Blick nicht so sehr auf „Wer sind wir als Kirche?“ richtet, sondern vielmehr auf den Auftrag der Kirche: „Wozu sind wir Kirche?“. Die Synode hat sich packen lassen von Jesus Christus und seiner Praxis, vom einzelnen Menschen her zu denken. Das war der Ausgangspunkt für die Perspektivwechsel, mithilfe derer die Kirche im Bistum Trier sich und ihr Handeln grundlegend neu aufstellt. In der Nachfolge Christi ist unsere neue Perspektive, „vom Einzelnen her zu denken“ und „Charismen vor Aufgaben in den Blick zu nehmen“. Damit hat sie deutlich gemacht, dass die Schaffung größerer pfarrlicher Einheiten dem Ziel folgt, neue Räume zu schaffen, die lokale Kirchenentwicklung diakonisch, missionarisch, gemeinschaftsstiftend, betend ermöglichen – offen für alle und orientiert an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Menschen sowie an den sozialräumlichen Gegebenheiten vor Ort.
Auf den ersten Blick scheint es, dass wir die Frage nach dem Zuschnitt dieser neuen Räume nur als eine Strukturfrage bearbeitet haben. Mit der heutigen Veröffentlichung des Entwurfs für die Pfarreien der Zukunft im Bistum Trier nimmt aber der dritte Perspektivwechsel „weite pastorale Räume einrichten und netzwerkartige Kooperationen verankern“ Gestalt an. Wir nehmen damit ernst, dass kirchliches Leben sich immer konkret vor Ort ereignet. Das war auch das Votum, das die diözesanen Räte, die auch heute wieder hier versammelt sind, dem Bischof, mir und der Leitungskonferenz am 3. Oktober nachdrücklich mitgegeben haben: „Wir brauchen einen Rahmen, in dem die Inhalte der Synode verwirklicht werden.“
Wir haben noch keine Pfarreien der Zukunft. Die guten Erfahrungen der Synodalen aus vielen Bereichen der Kirche haben aber geholfen, dass es eine Skizze gibt in unseren Köpfen und Herzen davon wo wir hin wollen.
⇒ Die Pfarrei der Zukunft verpflichtet uns, von den Getauften her zu denken
Die Taufe ruft jeden einzelnen Gläubigen heraus, in der Verbundenheit mit Christus seine persönlichen Gaben zu entdecken und zum Wohle vieler anderer einzubringen. Die Pfarreien der Zukunft bieten den Getauften einen (geographisch und geistig) weiten Raum für ihr Engagement und bauen auf Eigeninitiative.
⇒ Kirchliches Leben findet häufig im örtliche Umfeld statt:
in unterschiedlichen Formen von Gebet und Gottesdienst, Gemeinschaften und Gruppen sowie vielen Formen von christlichem Engagement. Dieses vorhandene und bewährte kirchliche Leben sollen die Pfarreien der Zukunft auf neue Weise unterstützen – z. B. mit einer verstärkten, am einzelnen orientierten Förderung des ehrenamtlichen Engagements.
⇒ Neues kirchliches Leben soll auch entstehen können.
Dort, wo Christen am Leben ihrer Mitmenschen teilnehmen, sich für sie und ihre Themen des Lebens interessieren, entdecken wir neue Ansatzpunkte für kirchliches Leben. - In der Weite des neuen Raums ist die Nähe zu den Menschen unserer Zeit gefragt, nicht nur lokal, sondern mehr noch inhaltlich und menschlich. Beispielhaft dafür stehen: auf menschliche Nähe aus-gerichtete Basisgemeinschaften und inhaltlich orientierte Themenzentren (etwa zu Diakonie, Jugend, Katechese, Mission). Diese Initiativen sollen die Ferne überbrücken helfen, die viele Kirchenmitglieder inzwischen zur Kirche empfinden.
⇒ Zur Pfarrei der Zukunft gehört es, auch Abschied zu nehmen.
Wir können nicht ein-fach nur mehr aufsatteln. Was nicht mehr passt und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand am Leben zu erhalten ist, darf und muss zu Ende gehen. Aus den Abschieden erwächst die Freiheit, nicht mehr alles überall aufrechterhalten zu müssen. Es können sich so Schwerpunkte bilden.
⇒ Die Pfarrei der Zukunft ist ein Netzwerk mit vielen
Knotenpunkten.
Sie können sich bilden um unsere Kirchtürme oder an Einrichtungen, als Gruppen, die sich einem bestimmten Thema widmen oder einer Aktivität oder einer Zielgruppe. Der Bistumssynode ist es wichtig, das missionarische und diakonische Engagement in den Pfarreien der Zukunft an vielen Orten und in vielfältiger Weise neu zu beleben.
⇒ Die Pfarrei der Zukunft soll auch zur Entlastung
der Verwaltungsaufgaben führen.
Diese sollen an einem zentralen Ort, dem Pfarrort, gebündelt werden. Der Pfarrort wird ein verlässlicher Anlaufpunkt mit gesicherter Präsenz von Seelsorge und Verwaltung sein. Gerade für seelsorgerische Belange soll es aber darüber hinaus auch in räumlicher Nähe zu den Menschen Ansprechpartner/innen und Orte geben.
Ich wünsche mir, dass der hier vorgelegte Entwurf uns als Bistumsleitung mit den Menschen im Bistum Trier in einen fruchtbaren Austausch bringt: über den konkreten Zuschnitt der Räume und über deren inhaltliche Ausgestaltung, auf dass wir unserem Auftrag als Kirche (diakonisch und missionarisch) auf zeitgemäße Art gerecht werden. Ich bitte Sie, mit Ihrer Berichterstattung dazu beizutragen.
Vielen Dank. - Dechant Clemens Grünebach
beschreibt die Arbeit der Teilprozessgruppe "Raumgliederung" in Zusammenarbeit auch mit kommunalen und Länder-Experten und begründet, warum die im Synoden Beschluss genannte Zahl "60 Pfarreien der Zukunft" im Entwurf "unterschritten" wird.
"Die vorgelegte vorläufige Raumgliederung liegt nahe und drängt sich in vielen Regionen nahezu auf. Es gibt jedoch auch Pfarreien der Zukunft, deren Grenzen man auch anders hätte ziehen können. Wir haben uns nach intensiven Diskussionen und sorgfältiger Abwägung für den vorgelegten Plan entschieden. Die Resonanzphase, in der die Räte vor Ort und die Gläubigen im Bistum die Möglichkeit zu einer Rückmeldung haben, wird weitere Argumente für oder gegen die konkrete Gestalt einzelner Pfarreien der Zukunft liefern. Die Rückmeldungen der Resonanzphase werden wir intensiv auswerten und in die endgültige Raumplanung einbeziehen, so dass der Bischof dann Ende 2017 eine Entscheidung fällen kann."
Hier das Statement von Dechant Grünebach:
Weite pastorale Räume schaffen, die eine netzwerkartige Binnenorganisation und eine Pastoral ermöglichen, die sich an den Lebensräumen der Menschen orientiert und damit auf eine neue Nähe zu den Menschen vor Ort abzielt: So lautet der Auftrag der Synode, den die Teilprozessgruppe Raumgliederung mit Blick auf die Pfarreien der Zukunft zu konkretisieren hatte. In unserem Erarbeitungsprozess, der bei der Konferenz der Dechanten im November 2016 begonnen hat, haben wir zu Beginn verschiedene Fachmeinungen und Einschätzungen zusammengetragen und mit den vorhandenen und zu erwartenden Rahmenbedingungen aus dem Bereich der Verwaltung, Finanzen und der Personalentwicklung abgeglichen. Ziel war es, für einen Planungszeitraum von 20 bis 25 Jahren eine realistische und verlässliche Aussage zu treffen, in wie viele Pfarreien der Zukunft das Bistum sinnvollerweise untergliedert werden kann und wie die Grenzen der Pfarreien der Zukunft folgerichtig gezogen werden können. Die Zahl 60 markierte dabei eine Orientierung. Schnell zeigte sich, dass das Ziel der Synode, Pfarreien zu gründen, die langfristig handlungsfähig sind, die die wirtschaftlichen und personellen Möglichkeiten optimal nutzen und das vielfältige gesellschaftliche Leben abbilden, bei einer Zahl von 60 Pfarreien nicht zu erreichen ist. Alle eingeholten Einschätzungen und Expertisen führten unabhängig voneinander und sehr plausibel zu einer Anzahl von 30 bis 40 Pfarreien der Zukunft für das Bistum Trier. Wir sind uns bewusst, dass wir damit über die Vorgabe des Synodendokuments hinausgegangen sind.
An diese erste konsensuale Einschätzung legten wir dann weitere Kriterien an und kamen zu demselben Ergebnis. Sie finden die Kriterien ausgedruckt in Ihren Unterlagen. Auf dieser Grundlage hat die Teilprozessgruppe eine erste Landkarte mit möglichen Pfarrgrenzen und Raumzuschnitten erstellt.
Diese erste Landkarte diskutierten wir jeweils mit den Landesraumplanern in Rheinland-Pfalz und im Saarland in einem sehr konstruktiven Hintergrundgespräch und verglichen sie mit den Planungen und Überlegungen der beiden Bundesländer. Insbesondere die derzeit laufende Kommunalreform in Rheinland-Pfalz war von Interesse. Hilfreich waren auch Informationen über die PKW-Erreichbarkeit der Mittelzentren und das Konzept „Zentrale-Orte“ im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Dies bestärkte unseren Vorschlag für die Pfarrorte und die Entscheidung, nur einen Pfarrort für je eine Pfarrei der Zukunft zu planen. So ist auch eine sehr ressourcenschonende Verwaltungsunterstützung für die Pfarreien der Zukunft möglich. Es bedeutet jedoch nicht eine Zentralisierung des pastoralen Angebotes an einem Ort. Wie sich das pastorale Leben in den neuen Pfarreien gestalten wird, wird maßgeblich an den Beratungen und Entscheidungen vor Ort liegen. Die Teilprozessgruppe macht dazu keine Aussagen oder Vorgaben. Hier wird auch deutlich, dass die Arbeit der Teilprozessgruppe nur eine Zuarbeit für die eigentliche Umsetzung der Synode sein kann, die mit dem Start weiterer Teilprozessgruppen in der Folge der heutigen Versammlung weiter an Fahrt aufnimmt.
In der erweiterten Leitungskonferenz des Bistums wurde unser Vorschlag vorgestellt; Bischof Dr. Stephan Ackermann hat ihn als vorläufigen Entwurf autorisiert. Der Entwurf wurde heute den diözesanen Räten vorgestellt. Damit ist die Resonanzphase eröffnet.
Die vorgelegte vorläufige Raumgliederung liegt nahe und drängt sich in vielen Regionen nahezu auf (Beispiel: Pfarrei der Zukunft Betzdorf oder Merzig). Es gibt jedoch auch Pfarreien der Zukunft, deren Grenzen man auch anders hätte ziehen können. Wir haben uns nach intensiven Diskussionen und sorgfältiger Abwägung für den vorgelegten Plan entschieden. Die Resonanzphase, in der die Räte vor Ort und die Gläubigen im Bistum die Möglichkeit zu einer Rückmeldung haben, wird weitere Argumente für oder gegen die konkrete Gestalt einzelner Pfarreien der Zukunft liefern.
Die Rückmeldungen der Resonanzphase werden wir intensiv auswerten und in die endgültige Raumplanung einbeziehen, so dass der Bischof dann Ende 2017 eine Entscheidung fällen kann.
Wir sind der Auffassung, dass die vorgelegte Raumgliederung eine positive Planungssicherheit für die kommenden beiden Dekaden liefern wird und darüber hinaus den Rahmen bietet, in dem die Kirche von Trier verlässlich an der Seite der Menschen stehen kann.
Kriterien für die Räume
Merkmale, die Relevanz für die Entscheidung des Raumzuschnitts haben
… für die Raumgliederung der Pfarreien der Zukunft - Jedes Stückchen Territorium im Bistum muss eindeutig zu einer Pfarrei der Zukunft gehören.
- Die Außengrenzen des Bistums Trier sind vorgegeben.
- Eine Pfarrei der Zukunft liegt entweder ganz im Saarland oder ganz in Rheinland-Pfalz.
- Pfarreien der Zukunft haben eine zusammenhängende und möglichst wabenförmige Territorialgestalt. Natürliche und infrastrukturelle Gegebenheiten wie Berge, Flüsse, Straßen, Entfernungen und öffentlicher Personennahverkehr müssen angemessen berücksichtigt werden; das gilt insbesondere für Entfernungen und Fahrzeiten.
- Damit die Pfarrei der Zukunft als Netzwerk funktionieren kann, muss sie so groß sein, dass eine gewisse Vielfalt gesellschaftlichen Lebens in ihrem Gebiet vorhanden ist.
- Die kleinste untrennbare Gebietseinheit sind die bestehenden Kirchengemeinden; sie dürfen nicht auf verschiedene Pfarreien der Zukunft aufgeteilt werden.
- Kirchengemeindeverbände sollen möglichst als Ganzes in einer Pfarrei der Zukunft aufgehen.
- Die Pfarreien der Zukunft sind alle von möglichst gleicher Größe und Komplexität, wobei wichtige Maßzahlen Katholikenzahl und Fläche sind; weitere Maßzahlen können dazukommen. Die Anzahl der Katholiken wird in den städtischen Gebieten deutlich höher sein als in den ländlichen, bei den Flächen umgekehrt.
- Die Pfarreien der Zukunft haben alle die gleiche Struktur und Organisationsform, ihre Verwaltung folgt einheitlichen Vorgaben und möglichst standardisierten Prozessen. Ihre hauptamtliche Personalstärke entspricht ihrer Größe und Komplexität.
- Die neue Pfarreistruktur muss die zu erwartenden Rückgänge der personellen und finanziellen Ressourcen in den nächsten 20 Jahren berücksichtigen.
… für den Pfarrort der Pfarreien der Zukunft - Jede Pfarrei erhält einen Pfarrort.
- Pfarrorte müssen sehr gut in das Straßennetz eingebunden sein; alle Teile des Gebiets der zugehörigen Pfarrei der Zukunft müssen möglichst gleichermaßen gut erreichbar sein.
- Pfarrorte müssen eine einwandfreie, hoch leistungsfähige Dateninfrastruktur (Internet) aufweisen.
- In den Pfarrorten müssen geeignete Räume, insbesondere Büroräume bereitgestellt werden können; sie können auch angemietet sein. Am Pfarrort ist das zentrale Pfarrbüro angesiedelt, das entsprechend ausgestattet ist und möglichst ausgedehnte Öffnungszeiten anbietet.
- Die Überlegungen der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland sind angemessen zu berücksichtigen; der Pfarrort sollte möglichst mindestens ein Mittelzentrum mit der entsprechenden Infrastruktur und mittelfristiger Planungssicherheit sein.
Der Entwurf geht damit in die „Resonanzphase“, die bis Ende September dieses Jahres dauern wird. Ziel der Resonanzphase ist, dass alle im Bistum Trier ihre Rückmeldung zur vorgeschlagenen Raumgliederung geben können.
Folgende Möglichkeiten bietet die Resonanzphase: - Es wird von Mitte Mai bis Ende Juni im Bistum acht größere Veranstaltungen mit dem Bischof geben. Zu den geplanten Terminen werden unter anderen die Mitglieder der jeweiligen Räte (PGR, Pfarreienrat...) eingeladen; wer teilnehmen möchte, sollte sich anmelden.
- Anfang Juni laden der Bischof und der Bischöfliche Generalvikar die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BGV und der angeschlossenen Dienststellen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des DiCV zu einer Informationsveranstaltung ein.
- Es gibt die Möglichkeit, schriftlich Rückmeldung zu geben. Dazu erscheint ab Anfang April auf der Homepage des Bistums ein Rückmeldebogen. Alle Interessierten können diesen Bogen online ausfüllen oder ihn in Papierform beim Synodenbüro anfordern.
- Anfang April erhalten die Pfarreienräte und Verbandsvertretungen einen eigenen Rückmeldebogen; sie sind gebeten, ihn bis spätestens 30. September 2017 an das Synodenbüro zurückzuschicken.
- Die Pfarreien, Dekanate und Dienststellen können eigene Veranstaltungen zum Thema Pfarrei der Zukunft organisieren. Hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die solch eine Veranstaltung planen und durchführen, bietet das Synodenbüro im April und Mai Multiplikatorenschulungen an. Dazu werden die Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich gesondert informiert.
Ergebnisse der Resonanzphase → endgültige Raumplanung - Die Teilprozessgruppe „Raumgliederung“ wird die Rückmeldungen aus der Resonanzphase auswerten und in die endgültige Raumplanung einbeziehen.
- Der überarbeitete Entwurf wird den Mitgliedern der Diözesanen Gremien, der Leitungskonferenz und dem Bischof erneut zur Beratung vorgelegt.
Gründung der Pfarreien der Zukunft: 2020
Danach trifft der Bischof die Entscheidung über den Zuschnitt der Pfarreien der Zukunft; die Pfarreien der Zukunft sollen voraussichtlich Anfang 2020 gegründet werden.
In der Resonanz-Phase finden acht größere Veranstaltungen mit Bischof Stephan statt:
für das Saarland
am Freitag, 09. Juni, 18.00 Uhr in Dillingen und
am Freitag, 16. Juni, 18.00 Uhr in Saarbrücken
Häufige Fragen (FAQ) zu den Großen pastoralen RäumenSeit dem 24. März ist bekannt, wie das Bistum Trier sich und seine "Pfarreien der Zukunft" aufstellen wird. Vermutlich gibt es dazu viele Fragen - und auch kritische Rückmeldungen... In der so genannten "Resonanzphase" hat jede und jeder mehrere Möglichkeiten, Fragen und Kritik einzubringen.
Manche Frage kommt öfter vor - einige Fragen und Antworten haben wir hier gesammelt - und werden sie weiter ergänzen - Vergrößerung der Räume - warum ist sie wichtig?
Die Synode hat beschlossen, dass die Pfarreien der Zukunft wesentlich größere Räume umfassen als bisher. Warum ist diese Vergrößerung wichtig und richtig?
Statt „Vergrößerung“ muss es besser heißen: Wir gründen Pfarreien der Zukunft. Wenn wir „vergrößern“ sagen, hört sich das so an, als ob die Arbeit, die die Pfarreien bisher tun, genau so weiter gemacht werden sollte, nur eben in einem größeren Raum. Es geht aber um sehr viel grundlegendere Veränderungen.
Die Synode hat sich zunächst sehr intensiv mit den prägenden Entwicklungen unserer Zeit auseinandergesetzt. Sie hat festgestellt: Die Kirche erlebt einen epochalen Wandel. Das fordert uns im Bistum Trier (und auch anderswo) heraus. Die bisherige Arbeit der Pfarreien war sehr stark von der Idee geprägt, dass alle mehr oder weniger selbstverständlich zur Kirche dazugehören. Die Kirche im Dorf oder im Stadtteil – eben die Pfarrei - hat das Leben der Leute bestimmt, ihnen Orientierung geben und das Jahr und die Lebenszeiten geordnet.
Die Lebensbezüge der Menschen haben sich geändert. Viele Gläubige (und auch andere Menschen) suchen, brauchen und erwarten anderes (und mehr) als die klassischen Angebote der Pfarrei; die entsprechen ihren Bedürfnissen viel weniger als früher. Daher wünschen und erwarten viele Kirchenmitglieder dringend, dass sich die kirchliche Praxis ebenfalls verändert.
Diesen Veränderungswunsch haben bei der Befragung im Vorfeld der Synode viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer und während der Synode dann viele Synodale deutlich artikuliert.
• Und warum nun die großen pastoralen Räume?
Die Pfarreien der Zukunft sind als Räume konzipiert, die zugleich Weite und Nähe ermöglichen sollen. Sie sollen einerseits die Enge aufbrechen, die in einem Festhalten an nicht mehr tragfähigen Strukturen läge. Sie sollen andererseits die Ferne überbrücken helfen, die viele Kirchenmitglieder inzwischen zur Kirche empfinden.
Die Pfarrei der Zukunft wird einerseits Gemeinschaften unterstützen, die sich an lokaler Nähe orientieren und vor Ort entstehen; sie unterstützt und begleitet auch Gruppen und Gemeinschaften, die sich wegen inhaltlicher Nähe bilden; diese (inhaltliche Nähe bei räumlicher Distanz) wird oft erst in der Weite des neuen pastoralen Raumes erlebbar.
• Wird das kirchliche Leben weiter zentralisiert?
Es geht bei den Pfarreien der Zukunft nicht um eine Zentralisierung.
Der „Pfarrort“ der Pfarrei der Zukunft ist zwar konzipiert als zentraler Anlaufpunkt für die Dienstleistungsangebote der Pfarrei der Zukunft; diese Konzentration soll die Verlässlichkeit des kirchlichen Angebots sicherstellen.
Kirchliches Leben soll sich aber (auch weiterhin) nicht an einem einzelnen, sondern dezentral an möglichst vielen Knotenpunkten der Pfarrei der Zukunft abspielen – das heißt: es wird eine möglichst dezentral angelegte Unterstützung der Eigeninitiativen vor Ort geben
• Und in den neuen großen pastoralen Räumen wird dann nicht alles anders? Was ist denn mit den guten Angeboten, die wir schon haben?
Kirchliches Leben findet meist im lokalen Nahraum statt: in unterschiedlichen Formen von Gebet und Gottesdienst, in Gemeinschaften und Gruppen sowie in vielen Formen von christlichem Engagement.
Die Pfarreien der Zukunft sollen dieses vorhandene kirchliche Leben an den vielen „Kirchorten“ auf neue Weise unterstützen; zum Beispiel werden sie das ehrenamtliche Engagement verstärkt und umfassender fördern als die bisherigen Pfarreien und Dekanate.
Es gibt darüber hinaus Potenzial für die Entstehung neuen kirchlichen Lebens, das die Pfarreien der Zukunft mit ihren erweiterten Möglichkeiten fördern sollen. Dabei wird neues kirchliches Leben in lokaler wie auch in inhaltlicher Nähe in der Weite des neuen Raums zu entdecken sein. Beispielhaft dafür stehen: auf menschliche Nähe ausgerichtete Basisgemeinschaften und inhaltlich orientierte Themenzentren (etwa zu Diakonie/Caritas, Jugend, Katechese, Mission – das Abschlussdokument hat Beispiele genannt).
Die Pfarrei der Zukunft wird von den Getauften her denken. Als Getaufte sind die Gläubigen heraus gerufen, ihre persönlichen Gaben zu entdecken und einzubringen. Die Pfarreien der Zukunft sind daher gefordert, den Gläubigen (oft auch zusammen mit anderen Menschen) diesen weiten Raum für ihr Engagement zu bieten.
Die Pfarrei der Zukunft ist ein Netzwerk mit vielen Knotenpunkten. Es gibt mindestens einen verlässlichen Anlaufpunkt mit gesicherter Präsenz von Seelsorge und Verwaltung: den Pfarrort.
• Das soll alles zur bisherigen Pfarrei dazukommen?
Zur Pfarrei der Zukunft gehört es auch, Abschied zu nehmen. Abschied-Nehmen ist eine Konsequenz aus der Analyse: Was nicht mehr passt und/oder was nur mit unverhältnismäßigem Aufwand am Leben zu erhalten wäre, darf und muss zu Ende gehen.
Aus den Abschieden erwächst Freiheit: wir müssen nicht mehr alles aufrechterhalten; wir sind frei, Neues zu beginnen.
• Und wie geht das mit der Bildung der Pfarreien der Zukunft? Wann wissen wir denn, was das neue Gebiet unserer Pfarrei ist?
Bis zum Herbst 2017 werden Rückmeldungen zur vorläufigen Raumgliederung gesammelt, etwa bei Veranstaltungen mit Bischof Ackermann, in den Pfarreien und Dekanaten und mittels Rückmeldebögen – online oder in Papierform. („Resonanz-Phase“) Alle Rückmeldungen werden gesammelt und systematisch ausgewertet. Die Teilprozessgruppe „Raumgliederung“ wird im Herbst 2017 ihre Vorlage überarbeiten; dabei wird sie die Rückmeldungen würdigen und gegebenenfalls als Veränderung eintragen.
Inhaltlich geht es der Steuerungsgruppe und der Bistumsleitung in der Phase der Rückmeldungen (Resonanzphase) darum, Feedback zu den konkreten Details eines oder mehrerer neuer pastoraler Räume / Pfarreien der Zukunft zu bekommen: Wo passt ein konkreter Raumzuschnitt – und wo gibt es Veränderungsbedarf?
Im Winter 2017 / 2018 wird der Bischof dann den endgültigen Plan in Kraft setzen. Danach beginnt eine „Erkundungsphase“, in der das neue kirchliche Leben in den neuen größeren Räumen erprobt und gestaltet und erkundet werden soll.
Voraussichtlich Anfang 2020 wird der Bischof die Pfarreien der Zukunft errichten.
• Im Abschlussdokument und in der Presse war die Rede von 60 Pfarreien der Zukunft. Jetzt ist die Zahl plötzlich auf 35 reduziert – versteht das jemand?
Im Abschlussdokument und im Anhang ist die Rede von „maximal 60 Pfarreien“. Die Teilprozessgruppe und die Leitung haben nach der Synode noch einmal die Kriterien aus der Sachkommission 3 der Synode und Kriterien zB. aus dem kommunalen Bereich und weitere Erfahrungen zusammen betrachtet – daraus hat sich ergeben, dass die Pfarrei der Zukunft eine bestimmte (minimale) Größe haben muss,
» damit sie ihre Funktionen erfüllen kann,
» damit die personelle Ausstattung ein Miteinander möglichst vieler verschiedener Qualifikationen ermöglicht
» damit sie auch für die absehbaren personellen und Ressourcen-Veränderungen bis ca. 2040 gesichert ist…
Externe Fachleute haben aus ihrer Perspektive bestätigt, dass die vorläufige Gliederung in 35 Pfarreien der Zukunft auch nach ihren Kriterien „funktionieren“ kann.
• Wie werden die Pfarreien der Zukunft konkret umgesetzt? Wer plant die vielen Veränderungen, die jetzt anstehen? Die Grenzen der Pfarreien sind doch nur eine von vielen Fragen.
Zum einen nehmen im April / Mai 2017 verschiedene weitere Teilprozessgruppen ihre Arbeit auf sie befassen sich mit mehr inhaltlichen Fragen einerseits und auf der anderen Seite mit den mehr organisatorischen Fragen.
Zum anderen beginnt ab Herbst eine Zeit der Erkundung, „Erkundungsphase“ genannt. In dieser Phase entsendet das Bistum „Erkundungs-Teams“ in die künftigen Pfarreien der Zukunft; diese Teams sollen mit den Leuten vor Ort entdecken, was das kirchliche Leben dort prägt und welche Entwicklungspotentiale jeweils am Ort und im pastoralen Raum noch schlummern und zu wecken wären.
• Was geschieht mit dem Vermögen der bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden?
Vorschläge für kirchenrechts-kompatible Lösungen der sehr komplexen Vermögensfragen werden bis Herbst 2017 von Expertinnen und Experten entwickelt. Dabei geht es auch um die Berücksichtigung lokaler Verantwortungsstrukturen. Für die Entscheidungsbildung wird es eine eigene Resonanzphase geben: Sowohl die Meinung der Gremien vor Ort als auch das Votum der diözesanen Räte werden vor einer Entscheidung eingeholt.
Bei der Verteilung der finanziellen Mittel durch das Bistum gilt: Die Einrichtung von Pfarreien der Zukunft soll die Seelsorge vor Ort stärken und zukunftsfest machen. Diese Zielsetzung gilt auch und insbesondere für die Verteilung der Finanzmittel.
• Wird denn unsere Oma dann künftig noch richtig beerdigt werden? Gibt es nur noch die eine Kirche in der riesigen Pfarrei?
In jeder Pfarrei der Zukunft gibt es einen verlässlichen Anlaufpunkt für die kirchlichen Dienstleistungsangebote: den Pfarrort. Dort gibt es ein grundlegendes pastorales Angebot sowie Informationen zur Pastoral und zur sakramentalen Grundversorgung in der Fläche der Pfarrei. Dort soll immer jemand erreichbar sein, der oder die zum Beispiel Kontakt zu einer Seelsorgerin / einem Seelsorger herstellen kann. - Zudem werden dort z. B. Verwaltungsleistungen erbracht, Finanz- und Vermögensfragen geregelt sowie Urkunden und Bescheinigungen erstellt.
Zur Beerdigungs-Frage hat die Synode festgestellt, dass in Zukunft noch mehr als bisher schon auch andere Personen als Priester und Diakone diesen christlichen Dienst übernehmen und die Verstorbenen auf ihrem letzten Weg begleiten können. Die Pfarreien der Zukunft werden jeweils für das eigene Gebiet klären, wie Hauptamtliche und Ehrenamtliche sich diese Aufgabe teilen. Wichtig wird bleiben, dass jede Beisetzung würdig gefeiert wird und die Hinterbliebenen eine gute Begleitung erfahren. (Die Beerdigungs-Frage hätte sich allerdings auch unabhängig von den „Pfarreien der Zukunft“ in nächster Zeit auf jeden Fall gestellt. Es gibt schon viele Pfarreien und Dekanate, in denen haupt- und ehrenamtliche „Laien“ diesen Dienst mit übernommen haben.)
Es wird in der Pfarrei der Zukunft einen Gottesdienstplan geben, der auch öffentlich darüber informiert, wann und wo in der Pfarrei der Zukunft Gottesdienste stattfinden – im Pfarrort und in vielen Kirchorten (regelmäßige Gottesdienst-Zeiten und jeweils aktuelle Gottesdienst-Pläne, gedruckt und online verfügbar).
Das weitere dezentrale Angebot an den einzelnen Kirchorten ist von der Eigeninitiative der dort lebenden Christinnen und Christen bestimmt – es wird von Kindertageseinrichtungen und Caritas über Gebetskreise, Kultur- und Besuchsgruppen bis zu vielerlei weiteren Gemeinschaften reichen. Wesentlich ist, dass das Angebot den Lebensthemen der Menschen vor Ort (Familie, Gesundheit, Alter, soziale Bedingungen...) entspricht und dass es vom Leitungsteam und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern professionell unterstützt wird.
|