Der Pfarrverwaltungsrat ist für die Verwaltungsangelegenheiten und Finanzen der Pfarrgemeinde verantwortlich.
Der PVR besteht aus 6 Mitgliedern, die vom Pfarrgemeinderat gewählt werden, sowie dem Pfarrer. Der Pfarrer ist in der Regel der Vorsitzende des PVR, ein Stellvertreter wird vom PVR gewählt. Darüber hinaus gehört dem PVR ein Vertreter des Pfarrgemeinderates an.
Die Amtszeit der Mitglieder dauert 8 Jahre. Alle 4 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder für 8 Jahre neu gewählt, die andere Hälfte bleibt weitere 4 Jahre im Amt. Somit ist gewährleistet, daß nicht der komplette PVR aus neuen Mitgliedern besteht.
Klaus-Bernhard Stankowitz (Pfarrer, Vorsitzender) |
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Barth, Daniel |
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Barth, Gudrun |
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Buchholz, Norbert |
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Kost, Dr. Manfred |
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Leuck, Michael |
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Wagner, Bernd |
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Zwer, Bianca (Vertreterin Pfarrgemeinderat) |
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